03.10.2018

kiweno-Gründerin Bianca Gfrei wechselt zur Digitalisierungsagentur (DIA) von Andreas Tschas

Andreas Tschas gewinnt überraschend die kiweno-Gründerin Bianca Gfrei für seine Digitalisierungsagentur. Wir haben mit ihr über ihre (ursprünglichen) Pläne, ihre neue Arbeitsstelle und ihre persönliche Motivation gesprochen.
/artikel/kiweno-bianca-gfrei-digitalisierungsagentur
Das Kernteam der Digitalisierungsagentur DIA
(c) Matthias Hombauer: Das Kernteam der Digitalisierungsagentur DIA

Ihre Pläne waren eigentlich ganz anders. Aus kiweno heraus wollte Bianca Gfrei ein neues Projekt in der genetischen Diagnostik starten. „Für mich war das immer ein spannendes Zukunftsthema, ich wollte schon lange in diese Richtung gehen“, sagt sie. Europa war dafür aufgrund der strengen Regulatorien jedoch nicht geeignet. Der Blick weitete sich in Richtung USA und das Projekt begann rasch, dort real zu werden. Doch Bianca Gfrei merkte schnell: „Ich wollte nicht wieder an etwas arbeiten, das dann wieder frühestens in fünf Jahren einen wirklichen Impact hat. Zudem konnte ich mir nicht vorstellen, langfristig in den USA zu leben.“

+++ Rekordinvestment: 7 Millionen Euro für Kiweno bei 2 Minuten 2 Millionen +++

Bianca Gfrei: „Nahtoderfahrung sieben Jahre Startup-Life“

Dann wollte Bianca Gfrei Urlaub in Rio de Janeiro machen, um sich von der „Nahtoderfahrung sieben Jahre Startup-Life“ zu erholen. Bis Andreas Tschas auftauchte. „Wir kennen uns schon ziemlich lange. Nicht nur über die Hansmen-Group, sondern auch über die studentische Unternehmensberatung Icons, die Andreas Tschas mitgründete und in der ich als Vorstand tätig war. Bei Icons arbeiteten wir professionell an Studien, Umfragen und Ideen für große Unternehmen wie beispielsweise A1. Andreas und ich waren immer auf einer Wellenlänge“, berichtet Gfrei über die langjährige Bekanntschaft.

Digitalisierungsagentur: eine Art Regierungsstartup

Kürzlich hat dann Andreas Tschas Bianca Gfrei von der Digitalisierungsagentur und seinen Plänen erzählt. Das wiederum hatte Einfluss auf den Plan von Gfrei und ihrer Reise. „Ich glaube, die Digitalisierungsagentur bietet extrem coole Chancen. Sie kann als eine Art schnelles und dynamisches Regierungsstartup etwas auf gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Ebene bewegen.“

Erster Schritt: KMU

Long story short: Bianca Gfrei ist nun als Head of Communications bei der Digitalisierungsagentur (DIA) beschäftigt. „Übermorgen haben wir ein großes Strategiemeeting, wo wir alle Ideen sammeln und eine Roadmap erstellen werden. In einem ersten Schritt werden wir uns insbesondere mit der Situation der KMU beschäftigen, denn der Großteil der österreichischen Betriebe sind kleine und mittlere Unternehmen,“ erklärt Bianca Gfrei. Über ihre Motivation sagt sie: „Ich durfte eine sehr gute Ausbildung erfahren und möchte gerne etwas zurückgeben.“ Gemeinsam mit der Digitalisierungsagentur (DIA) möchte sie sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen, die oftmals mit der Digitalisierung überfordert sind, den internationalen Konkurrenzkampf meistern können.

Das Team

Außerdem sind bei der Digitalisierungsagentur mit an Bord: Michael Fellner als Head of Product, der zuvor bei Teach for Austria arbeitete und sich Expertise im Bildungsbereich erwarb. Wolfgang Wisek, zuvor in der Kommunikation des Landwirtschaftsministeriums, wird sein großes Netzwerk und seine Leidenschaft für Digitalisierungsthemen einbringen. Außerdem unterstützt Mersiha Likic die Digitalisierungsagentur. Sie war zuvor schon bei der FFG (die DIA ist zu dieser zugehörig) und wird als Schnittstelle zwischen FFG und der Digitalisierungsagentur als Abteilung fungieren.

Bianca Gfrei und Andreas Tschas im Video Interview über die Digitalisierungsagentur (DIA)

Der Leiter der DIA Andreas Tschas und Head of Communication DIA Bianca Gfrei im Interview

Wir sprachen mit Head of DIA Andreas Tschas und dem Head of Communication der DIA Bianca Gfrei über das neue Team, den Herausforderungen und über ihre Pläne in Sachen Digitalisierung.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Oktober 2018

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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