26.02.2020

kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

Im Jahr 2016 sorgte die kitzVenture GmbH mit einem Angebot für Aufsehen, bei dem hohe Renditen mit riskanten Investments versprochen wurden. Die FMA schob dem einen Riegel vor. Nun prozessieren die Investoren gegen ihre damaligen Anwälte.
/artikel/kitzventure
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

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Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Zuletzt wurde dieses Urteil auch vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt die eigenen Anwälte

Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen. Außerdem wird „die Feststellung beantragt, dass die Kanzlei auch für sämtliche künftige Schäden haftet, die aus der Beratung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot qualifizierter Nachrangdarlehen der klagenden Partei entstehen“, heißt es in einer Email der Investmentgesellschaft.

Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“. Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

kitzVenture-Geschäftsführer: „Menschlich absolut verwerfliches Verhalten.“

„Wir sind damals an diese Kanzlei herangetreten und mussten dieses Fiasko erleben – es hätte uns fast unsere Existenz gekostet“, sagt kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock: „Wir haben der Kanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER mehrfach außergerichtlich die Möglichkeit gegeben, Verantwortung zu übernehmen, zu ihren Fehlern zu stehen und diese über ihre Haftpflichtversicherung abzudecken.“

Von einer Kanzlei, „die sich selbst als eine der größten und seriösesten Wirtschaftskanzleien Westösterreichs bezeichnet,“ hätte er sich mehr erwartet, sagt Landrock weiters: „Was gibt es Schlimmeres für einen Mandanten, als dass seine Berater einen Fehler machen, hierdurch dem Mandanten ein erheblicher Schaden entsteht und sich diese dann nicht der Verantwortung stellen und den Schaden begleichen?“, sagt er: „Sie haben uns einfach im Regen stehen gelassen. Ich persönlich halte dieses Verhalten für menschlich absolut verwerflich.“

Weitere Klagen sind geplant

Die Verantwortlichen von kitzVenture beteuerten in der Vergangenheit immer wieder öffentlich, dass sie sich nichts vorzuwerfen haben und dass man sie nicht für etwas verurteilen könne, was sie nicht getan haben, heißt es weiters in der Aussendung.

„Ich kann schon heute bestätigen, dass dies nicht die letzte Klage von kitzVenture bleiben wird“, sagt Landrock weiters: „Ich gehe trotz unserer Erfahrungen davon aus, dass wir hier in Österreich zum Glück einen funktionierenden Rechtsstaat haben und wir werden dafür sorgen, dass jeder für sein schuldhaftes Handeln zur Verantwortung gezogen wird.“

Neben dem Haftungsprozess wird im April auch ein Strafprozess starten, bei dem laut Landrock „endlich die ganze Wahrheit ans Licht kommen und die Öffentlichkeit erfahren [wird], dass wir hier nicht Täter, sondern Opfer sind, und erkennen, was uns angetan wurde bzw. was wir durchleben mussten.“

So reagiert die Anwaltskanzlei

Update: Auf Anfrage des brutkasten bestätigt die Anwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER, dass die zivilrechtliche Klage dort eingelangt sei. „Nach dem bisherigen Inhalt der Klage sind die darin geltend gemachten Ansprüche für uns gänzlich unberechtigt. Obwohl die Angelegenheit schon mehr als 3 Jahre zurückliegt, wurde erstmals mit der Klage ein konkreter Betrag geltend gemacht“, heißt es dazu. „Der genannte Kapitalmarktprospekt wurde, wie dies bereits aus der medialen Berichterstattung ersichtlich ist, seitens eines Prospektkontrollor geprüft und für richtig und vollständig erachtet“, heißt es weiters.

„In seiner Äußerung wird seitens Patrick Landrock Bezug auf ein gegen ihn selbst laufendes Strafverfahren genommen“, heißt es zudem in Bezug auf das Strafverfahren: „Ob die nunmehrige Vorgangsweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Verhandlung im Strafverfahren steht, können wir nicht beurteilen; dies überlassen wir Ihrer Wertung.“ Unter anderem heißt es in einem Bericht der Tiroler Tageszeitung, dass der strafrechtliche Prozess im April starte.

Anmerkung: Die Klage, das Einbringungsprotokoll und die erste Verfügung des Landesgerichts Innsbruck liegen dem brutkasten vor. 

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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Österreich beschafft jährlich Güter, IT-Leistungen und Dienstleistungen im Wert von rund 67 ­Milliarden Euro – etwa 18 Prozent des BIP. Gleichzeitig erwirtschaften laut Austrian Startup Monitor 2023 gerade einmal fünf Prozent der heimischen Startups Umsätze mit öffentlichen Organisationen.

Dieses Missverhältnis ist kein Zufall und kein Versagen einzelner Akteure. Es ist das Ergebnis zweier Welten, die aneinander vorbeireden – und eine Chance, die Österreich systematisch liegen lässt.

Warum Innovation heute Partnerschaften braucht

Unsere Welt wird zunehmend komplexer: Neue Technologien entstehen schneller, als Organisationen sie intern entwickeln können. Lieferketten werden vernetzter, Kundenanforderungen anspruchsvoller, regulatorische Rahmenbedingungen vielschichtiger. In diesem Umfeld ist es weder möglich noch sinnvoll, alles selbst zu entwickeln. Was es braucht, sind smarte Partnerschaften – mit Unternehmen, die genau das lösen, wofür intern Zeit, Team, Ressourcen oder Kernkompetenzen fehlen.

Startups sind dafür prädestiniert: Sie arbeiten mit starkem Problemfokus, entwickeln schlanke Lösungen und bringen eine Geschwindigkeit mit, die etablierte Organisationen strukturell nur schwer erreichen. Viele große Unternehmen im DACH-Raum haben das längst erkannt.

Doch einfach bei Startups einzukaufen funktioniert nicht – klassische Einkaufsprozesse, Rechtsabteilungen und Risikomanagement-Strukturen sind auf Stabilität ausgelegt: bewährte Lieferanten, lange Referenzlisten, geprüfte Bilanzen. Ein Startup mit 18 Monaten Geschichte fällt durch dieses Raster; nicht, weil die Lösung schlecht ist, sondern weil die Prozesse keine Ausnahme kennen. Das Ergebnis: Startups scheitern nicht am Produkt, sondern an der Bürokratie.

Ein Modell, das in der Praxis bereits funktioniert

Venture Clienting wurde als strukturierte Antwort auf genau dieses Problem entwickelt. Kein Fördermodell, keine Beteiligung, kein Accelerator-Programm – sondern ein klarer Prozess: Problemstellungen aus den Fachabteilungen werden identifiziert, passende Startups gescoutet und strukturiert evaluiert. Dann folgt ein Pilotprojekt unter realen Bedingungen, mit definierten Hypothesen und messbaren KPIs. Das Ziel ist nicht das Pilotprojekt selbst, sondern die fundierte Entscheidung danach: skalieren, stoppen oder weiter iterieren?

BMW hat den Ansatz mit der Startup Garage salonfähig gemacht; mittlerweile setzen viele Unternehmen im DACH-Raum und darüber hinaus darauf. Gerade in einer Zeit knapper Budgets gewinnen Effizienzgewinne aus der Zusammenarbeit mit Startups strategisch an Bedeutung.

Public Venture Clienting überträgt diesen Prozess auf die öffentliche Hand: Öffentliche Organisationen und staatsnahe Unternehmen treten als frühe zahlende Kund:innen auf. Die öffentliche Organisation bekommt eine funktionierende Lösung für ein konkretes Problem, das Startup bekommt das Wertvollste, was es in einer frühen Phase bekommen kann: einen zahlenden Kunden, einen Markttest, eine Referenz; und damit offene Türen zu weiteren Märkten und Investoren.

Warum Public Venture Clienting gerade jetzt an Bedeutung gewinnt

Die öffentliche Hand steht unter Druck: Digitalisierung, Klimawende, Versorgungssicherheit und Effizienzsteigerung müssen gleichzeitig vorangetrieben werden – bei begrenzten Ressourcen und steigenden Erwartungen von Bürger:innen und Politik. Startups liefern hier schnelle, digitale und nutzerzentrierte Lösungen für Verwaltung, Mobilität, Klima, Energie und Bürgerdienste; Lösungen, die der öffentliche Sektor in dieser Geschwindigkeit oft nicht selbst entwickeln kann.

Startups stehen unter einem anderen, aber gleichwertigen Druck – Risikokapital-Finanzierungen sind zurückgegangen, der Druck von Investor:innen wegen früher Umsätze ist gestiegen. Hier liegt ein fundamentales Paradox: Österreich hat einen der größten potenziellen Märkte direkt vor der Haustür (67 Milliarden Euro Beschaffungsvolumen), und doch ist dieser Markt für die meisten Startups praktisch nicht zugänglich. Ein öffentlicher Pilotkunde ändert das schlagartig: Cashflow, Stabilität – und eine Referenz, die kein Investor kaufen kann.

Hinzu kommt die dritte Dimension: der Standort. Ein Ökosystem, in dem öffentliche Organisationen systematisch als frühe Kunden auftreten, stärkt heimische Startups auf dem Weg zur Skalierung – und macht Österreich als Innovationsstandort attraktiver. Nicht als Schlagwort, sondern als messbarer Wettbewerbsvorteil im europäischen Vergleich.

Österreich hat eine sehr gute öffentliche Frühphasenfinanzierung für Startups geschaffen und mit dem Dachfonds entsteht Wachstumskapital für Skalierung und Internationalisierung. Das ist richtig und wichtig – und reicht trotzdem nicht. Denn Kapital allein macht aus einer guten Idee noch keine Innovation. Was eine Idee zur Innovation macht, ist die Marktannahme: der Moment, in dem ein echter Kunde echtes Geld bezahlt. Erst dieser Beweis macht aus einem Produkt ein skalierbares Unternehmen. Public Venture Clienting ist damit eine notwendige Ergänzung. Die Kombination aus Kapital und Marktzugang ist der entscheidende Hebel.

Wo die Zusammenarbeit heute an ihre Grenzen stößt

Für das Whitepaper „Public Venture Clienting“ wurden ausführliche Gespräche mit Führungskräften und Mitarbeitenden aus Verwaltung, staatsnahen Unternehmen und der Startup-Szene geführt. Die Herausforderungen sind strukturell tiefer verwurzelt als oft angenommen – und lassen sich in vier Bereiche unterteilen.

Kulturelle Unterschiede

Startups agieren schnell, iterativ und mit hoher Fehlertoleranz. Öffentliche Organisationen sind durch strenge Regulierungen, formale Prozesse und Verantwortlichkeit geprägt – jede Entscheidung muss öffentlich verantwortet werden können. Diese unterschiedlichen Betriebssysteme erzeugen täglich Reibung und Missverständnisse. Ohne bewusste Brückenbauer:innen auf beiden Seiten führt das zu Stillstand.

Fehlende Schnittstellen und Silostrukturen

Für Startups ist oft unklar, wer innerhalb der Organisation zuständig ist, wer entscheidet, wer Budget hat. Bedarfsträger:innen, Einkauf und Rechtsabteilung agieren in Silos mit unterschiedlichen Zielsystemen und ohne gemeinsame Verantwortung für Innovationsprojekte. Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste und macht es schwer, eine Tür zu finden, die wirklich aufgeht.

Unterschiedliche Budgethorizonte

Startups operieren mit begrenzter Liquidität und brauchen rasche Entscheidungen sowie zeitnahe Zahlungen. Öffentliche Organisationen planen in Jahreshaushalten. Selbst kleine Beträge für erste Pilotierungen unterliegen langen internen Freigabeprozessen – ein strukturelles Missverhältnis, das Kooperationen abbremst, noch bevor sie begonnen haben.

Rechtliche Unsicherheit und Vergaberecht

Das Vergaberecht ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint – in beide Richtungen. Für Startups ist es eine strukturelle Hürde: Vergabeverfahren verlangen Eignungsnachweise wie Mindestumsätze, Bonitätsnachweise oder Referenzprojekte, die junge Unternehmen kaum erfüllen können. Ein überzeugendes MVP reicht formal nicht aus. Auf der anderen Seite existieren Spielräume: funktionale Leistungsbeschreibungen, Innovationspartnerschaften, Direktvergaben bis 143.000 Euro. Das Problem ist oft nicht das formale Erlaubtsein, sondern die Prüfrealität dahinter: Vergabeentscheidungen müssen ex post gegenüber Kontroll- und Prüfstellen – insbesondere dem Rechnungshof – tragfähig begründet werden können. Diese Anforderung prägt das tatsächliche Entscheidungshandeln oft stärker als der gesetzliche Spielraum selbst. Das Ergebnis: Innovative Beschaffungsansätze werden vor allem dort genutzt, wo sie in standardisierte, intern abgestimmte Prozesse eingebettet sind. Wo das fehlt, entscheiden Einkauf, Recht und Fachabteilungen mit unterschiedlichen Zielen und ohne gemeinsame Verantwortung für das Innovationsprojekt als Ganzes.

Vom Einzelfall zur Struktur

Public Venture Clienting ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Öffentliche Organisationen entwickeln ein besseres Verständnis für iterative Innovationsprozesse; Startups lernen, wie Vergabe- und Entscheidungslogiken im öffentlichen Bereich funktionieren. Beide Seiten gewinnen Sicherheit in der Zusammenarbeit.

Was es dafür braucht, zeigen die Interviews deutlich: klare Zuständigkeiten. Wer ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Startups? Wer begleitet den Übergang vom Pilotprojekt in die Skalierung? Öffentliche Organisationen, die das intern klar regeln – mit einer zentralen Anlaufstelle, interdisziplinären Teams aus Bedarfsträger:innen, Einkauf und Recht sowie definierten Prozessen –, schaffen die Grundlage, auf der alles andere aufbaut.

Das Vergaberecht muss dabei kein Feind sein. Statt Einzelentscheidungen fallweise abzusichern – oft mit externen Gutachten, die Zeit und Geld kosten –, braucht es standardisierte Schablonen: Begründungstexte für Direktvergaben, Checklisten für funktionale Ausschreibungen, klare Pilotklauseln.

Wenn öffentliche Beschaffung konsequent als Innovationsinstrument verstanden wird, verwandelt sie sich vom bürokratischen Pflichtprogramm in einen Motor für Fortschritt, Digitalisierung und Standortentwicklung. Nicht vom Einzelfall zur Ausnahme – sondern vom Einzelfall zur Struktur.

Wie das konkret gelingen kann – mit Handlungsempfehlungen, Best Practices und einem detaillierten Blick auf das Vergaberecht –, zeigt das vollständige Whitepaper, das im Juni erschienen ist.


Dieser Text ist ein Sneakpeek aus dem Whitepaper „Public Venture Clienting“, veröffentlicht in Kooperation mit Viktoria Ilger und Venture Clienting Austria (VCA).

Viktoria Ilger unterstützt mit ihrem Unternehmen Sustainable Transformers Organisationen dabei, Innovation strukturiert in die Anwendung zu bringen – mit besonderem Fokus auf Corporate Venturing und der Zusammenarbeit mit Startups. Zuvor hat sie über mehrere Jahre die Open-Innovation-Aktivitäten eines internationalen Technologieunternehmens aufgebaut. Sie ist Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Venture Clienting Austria (VCA), einem Verein, der den Austausch rund um Venture Clienting in Österreich fördert und Best Practices zwischen Unternehmen, öffentlicher Hand und Startups sichtbar macht.

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AI Summaries

kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

  • Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt.
  • Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt.
  • Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.
  • Die FMA schon dem einen Riegel vor.
  • Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen.
  • Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“.
  • Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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