14.07.2016

Kirchen-Startup der Erzdiözese Wien soll Familien erreichen

Nicht nur Industrie, Banken und Handel beschäftigen sich mit Startups, um innovativer, wendiger zu werden und stärker am Puls der Zeit zu sein. Auch Organisationen wie die katholische Kirche sind auf den Zug aufgesprungen und gründen Start Ups. Das Kirchen Startup Meinefamilie.at will junge Eltern erreichen. Angeboten wird auch eine Leihoma-Vermittlung.
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Das Kirchen Startup meinefamilie.at setzt unter anderem auf Leihomas.

Vor knapp zwei Jahren startete die Erzdiözese Wien das Online-Portal meinefamilie.at für junge Eltern. Von Erziehungs-, Ernährungs- und Basteltipps, über Angebote für Kinderbetreuung bis hin zu Steuerservice und Veranstaltungsvorschlägen finden Mama, Papa und Kids eine ziemlich umfassende Sammlung einschlägiger Themen auf den Seiten. Auch der Glaube spielt eine Rolle: „Beten mit Kindern – wie geht es?“ oder „Fronleichnam – was feiern wir da?“ lauten da manche Artikel. Die Beiträge sind vielfältig, bis zu 30 Bloggerinnen und Blogger befüllen das Portal.

Für junge Familien

„Der Name ist Programm. Mit dem Portal möchten wir junge Familien ansprechen“, erklärt Carl Rauch, Geschäftsführer des Medienhauses der Erzdiözese, das hinter dem Startup steht: „Wir haben uns überlegt, wie die Kirche am besten Eltern erreichen könnte. Wir bieten als Kirche viele Angebote für junge Familien, die wir über meinefamilie.at bekannt machen und so eine Brücke zu jungen Eltern bauen.“ Man wollte einen Ort schaffen, an dem man Eltern mit kirchlichen und nicht-kirchlichen Themen abholen kann, erklärt Rauch weiter, der selbst aus dem Medien-Startup Bereich kommt und für Axel Springer Neugründungen in Deutschland managte. Diese Erfahrung inspirierte ihn und sein Team, das in unmittelbarer Nähe zum Stephansdom sitzt (wo sonst?) zur Portalsgründung.

„Der Name ist Programm. Mit dem Portal möchten wir junge Familien ansprechen“, erklärt Carl Rauch, Geschäftsführer des Medienhauses der Erzdiözese.

Zwar gehe es im kirchlichen Bereich weniger kompetitiv zu als im „For-Profit-Bereich“, aber Resultate sind auch hier wichtig. Das Portal wächst jeden Monat um rund 5.000 User und muss sich zum Teil über Werbung und Vermittlungs-Provisionen selbst finanzieren. Neben den Blogeinträgen versucht man auch auf analoger Ebene mit jungen Familien in Kontakt zu kommen. Alle paar Wochen lädt das Team Experten zu Ernährung, Erziehung oder Elternschaft in das neue IN-Lokal Cafe Caspar hinter der Uni (die Frühstückerinnen schwärmten bereits) ein. Mehr als 100 interessierte Mamas und Papas lauschten zuletzt dem Vortrag: „Keine Angst vor dem Essen“ und langten selbst am Buffet zu.

Leihoma-Service

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Am besten komme allerdings das „Leihoma-Service“ an, das ebenfalls über das Portal angeboten wird. Rauch, selbst Vater von drei kleinen Kindern, weiß aus eigener Erfahrung, wie wertvoll Zeit zu zweit sein kann, gerade für junge Eltern. Da sind erprobte, verlässliche Leihomas ideal. Ob der gemeinsame Abend dann beim Beten verbracht wird? Familiengebete stehen jedenfalls auf meinefamilie.at zum Download bereit. Für alle Fälle…

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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