29.08.2023

Ehemalige Lead-Horizon-CEO gründet nach Diagnose „unfruchtbar“ Kinderwunsch-Startup

Und möchte damit betroffenen Paaren helfen, sich dem Tabuthema "Unfruchtbarkeit" zu nähern.
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Fertilabs, unfruchtbar, was tun?, Unfruchtbarkeit, unfruchtbar
(c) Fertilabs - Claudia Gessler-Zwickl, Gründerin Fertilabs.

Fertilabs-Founderin Claudia Gessler-Zwickl hat 2020 herausgefunden, dass sie nicht natürlich schwanger wird. Ihre medizinische Diagnose lautete „Unfruchtbarkeit“. Die ehemalige Lead Horizon-CEO steht damit nicht alleine da. Eines von sechs Paaren ist laut WHO von Unfruchtbarkeit betroffen. Die Weltgesundheitsorganisation hat für den Bericht 133 aus weltweit mehr als 12.000 Studien zwischen 1990 und 2021 ausgewählt und Ende März dieses Jahres veröffentlicht.

Fertilabs: Frauen werden später schwanger

Zu den Ursachen gehört häufig die mangelnde Qualität von Eizellen und Spermien. Denn diese nimmt aufgrund verschiedener Faktoren deutlich ab. Dazu zählt unter anderem das stark ansteigende Alter der Frauen, die zum ersten Mal schwanger werden wollen.

Lag etwa im Jahr 1990 die Anzahl der Erstgebärenden im Alter zwischen 36 und 49 Jahren noch bei acht Prozent, ist, laut Statistischem Bundesamt Deutschland, diese Zahl bis 2021 auf 23 Prozent gestiegen.

Nach langer Recherche und etlichen Gesprächen mit Reproduktionsmedizinern war für Gessler-Zwickl klar: Mikronährstoffe fördern die Fruchtbarkeit. Deswegen hat sie vor knapp einem Jahr das Unternehmen Fertilabs gegründet. Zentral ist dabei die Produktserie Vilavit, ein Premium-Kinderwunschpräparat, das, eigenen Angaben nach, nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und von führenden Fertilitätsexperten entwickelt wurde.

„Große Verzweiflung“

Heute ist die Gründerin Mutter einer Tochter und redet offen über die schwierige Zeit damals: „Als mein Mann und ich im Jahr 2020 nach mehreren erfolglosen Versuchen, schwanger zu werden, mit der Diagnose ‚Unfruchtbarkeit‘ konfrontiert wurden, war unsere Verzweiflung groß. Gleichzeitig wollten wir das aber so nicht hinnehmen“, sagt sie. „Ich habe damals begonnen, mich in Studien zur Steigerung der Fruchtbarkeit einzulesen. Auch mein behandelndes Kinderwunschzentrum bestätigte, dass bestimmte Nährstoff-Kombinationen einen deutlich positiven Einfluss auf die Schwangerschaftsrate haben können.“

Also begann die Suche nach den entsprechenden Nährstoffen, „und irgendwann standen 15 Dosen mit Tabletten vor mir, aus denen ich täglich eine oder mehrere genommen habe. Jede Dose für sich sollte mich meinem Wunschkind näherbringen. Ich hatte mir ein All-in-One Produkt gewünscht, das alle relevanten Nährstoffe kombiniert, in der richtigen Dosierung und in bioverfügbarer Form, damit der Körper die Wirkstoffe auch aufnehmen kann.“

Kein All-in-One-Produkt gegen Unfruchtbarkeit gefunden

Ein kombiniertes All-in-One-Produkt konnte Gessler-Zwickl trotz umfassender Recherche nicht finden und so entstand Fertilabs und ihr Produkt Vilavit, das in Zusammenarbeit mit Expert:innen entstanden ist.

„Natürlich habe ich nicht selbst die Formulierungen meiner Produkte entwickelt, sondern dafür habe ich Experten beigezogen. Dazu gehören Prof. Dr. Peter Frigo, Leiter der Hormonambulanz am Wiener AKH, Dr. Alexander Just, Gynäkologe, Kinderwunsch- und Nährstoffexperte sowie die Kinderärztin Dr. Stephanie Ludwig“, so die Founderin. „Der Entwicklung der Produkte liegen über 200 Studien zugrunde, die ganz klar ergeben, dass die Wirkstoffe, die wir in Vilavit Female und Vilavit Male kombiniert haben, die Eizellreifung und Eizellqualität sowie die Spermienqualität verbessern. Es handelt sich dabei um Vitalstoffkomplexe in ausgewogener Zusammensetzung. Die Wirkmechanismen der Rezepturen in den Zellen beruhen auf dem „multi-target“-Prinzip. Ähnlich wie bei einem Symphonieorchester, spielen bei unseren Rezepturen eine ganze Reihe von Instrumenten komplizierte Melodien, die alle im Körper Resonanzen erzeugen.“

Fertilabs kämpft gegen Tabu

Fertilabs hat sich neben dem Vertrieb ihres Produkts auch zum Ziel gesetzt, mittels Aufklärungsarbeit zur Thematik „Unerfüllter Kinderwunsch“ eine emotionale Stütze für betroffene Paare zur bieten und gleichzeitig eines der Tabuthemen der Gesellschaft zu enttabuisieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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