14.05.2025
INVESTMENT

Kickscale: Wiener Startup erhält 2,1 Millionen Euro in Seed-Runde

Um seine Expansion in Europa und später auch im mittleren Osten und Asien voranzutreiben, holt sich das KI-Startup Kickscale 2,1 Millionen Euro in einer Seed-Finanzierungsrunde. Damit wird die europäische Alternative im Rennen um KI-gestützte Sales-Plattformen gestärkt.
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Die Kickscale Gründer (links nach rechts): Herwig Gangl (Berater), Markus Jenul (CMO), Gerald Zankl (CEO) und Fabian Riedlsperger (CTO) © Michael Stabentheiner
Die Kickscale Gründer (links nach rechts): Herwig Gangl (Berater), Markus Jenul (CMO), Gerald Zankl (CEO) und Fabian Riedlsperger (CTO) © Michael Stabentheiner

Kickscale, gegründet von Gerald Zankl, Markus Jenul, Fabian Riedlsperger und Herwig Gangl, bietet eine KI-gestützte Vertriebsplattform. Diese analysiert Gespräche, um Vertriebsprozesse und Prognosen zu verbessern.

„Kickscale wurde speziell für den europäischen Mittelstand und KMUs konzipiert, mit starkem Fokus auf Datenschutz, nahtlose Benutzerfreundlichkeit und ausgeklügelte mehrsprachige Funktionen, die die Nuancen europäischer Dialekte und Geschäftskulturen verstehen”, erklärt Gerald Zankl, CEO & Mitgründer von Kickscale. „Trumps politische Unberechenbarkeit zeigt, wie dringend Europa unabhängige Technologielösungen braucht. Unsere europäische Alternative ist ein klares Signal für digitale Souveränität – und eine selbstbewusste Antwort auf die Dominanz der US-Plattformen.” Damit hebt sich Kickscale klar von marktbeherrschenden US-Lösungen wie Gong ab, heißt es von den Gründern.

Über 100 B2B-Kunden

Seit dem Start im Jahr 2024 konnte Kickscale über 100 B2B-Kunden in Europa sowie in Japan gewinnen. Darunter sind große Namen wie HILL International, die Haufe Gruppe oder karriere.at. Die Abschlussquote habe sich um bis zu 24 Prozent verbessert und zu einer durchschnittlichen Einsparung von rund 40 Stunden pro Vertriebsmitarbeiter:in geführt, das berichten die Kunden von Kickscale. Der Zeitaufwand könne erheblich reduziert werden, dadurch könne die Produktivität gesteigert werden.

Kickscale konnte sich bereits mehrere sechsstellige Investments sichern – brutkasten berichtete.

Neue Investoren an Bord

Die aktuelle Finanzierungsrunde wird vom aws Gründungsfonds als Lead Investor angeführt. Mit dabei ist außerdem der VC āltitude, Calm/Storm Ventures sowie der Carinthian Venture Fonds. Zu den bestehenden Investoren zählen unter anderem der Ex-CEO von Zalando Lounge, Julius Göllner, sowie der Gründer von Walls.io und Swat.io Michael Kamleitner. Außerdem mit dabei sind Bitmovin-Gründer Stefan Lederer und Christopher Müller.

„Wir investieren in Kickscale, weil dahinter ein komplementäres, start-up-erfahrenes Team mit viel Drive steht. Die entwickelte Lösung ist datenschutzkonform, sofort einsatzbereit und löst ein echtes Vertriebsproblem“, so Patrik Cesky, Geschäftsführer aws Gründungsfonds.

Abgesehen von den neuen Investoren wird sich noch etwas für das Startup ändern. Kickscale saß bisher in Wien, wird seinen Sitz jetzt aber nach Kärnten verlegen, so heißt es im Gespräch mit brutkasten. Bereits jetzt hat Kickscale einige Mitarbeiter:innen in Graz und Klagenfurt – standorttechnisch will das Startup von der Eröffnung des Korarlmtunnel profitieren – Graz und Klagenfurt sind dann ja nur mehr 45 Minuten Zugfahrt voneinander entfernt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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