09.07.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

KI-Verbot am Arbeitsplatz in Österreich weit verbreitet

Das aktuelle "EY European AI Barometer" zeigt: Die KI-Skepsis ist in Österreich im Europa-Vergleich hoch.
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KI-Verbot in Österreichs Unternehmen | (c) Glenn Carstens-Peters via Unsplash
(c) Glenn Carstens-Peters via Unsplash

Österreich könnte seine Wertschöpfung mit Künstlicher Intelligenz um 18 Prozent steigern – zu diesem Ergebnis kam kürzlich eine von Microsoft in Auftrag gegebene Studie (brutkasten berichtete). Eine andere, vergangene Woche von Accenture veröffentliche Studie geht von einem Produktivitätspotenzial von 81,5 Milliarden Euro durch (stark KI-getriebene) Automatisierung in Österreich aus (brutkasten berichtete). Für Digitalisierungs-Staatssekretärin Claudia Plakolm ist diese daher „entscheidend für die Zukunft des Standorts Österreich“, wie sie bei der Studienpräsentation sagte.

Damit scheint die Sache klar: KI sollte in der Prioritätenliste österreichischer Unternehmen ganz oben stehen – vor allem wenn man bedenkt, dass die internationale Konkurrenz ebenfalls nicht untätig ist und die Entwicklung vorantreibt. Doch wie wichtig oder unwichtig wird Künstliche Intelligenz in der heimischen Arbeitswelt tatsächlich genommen? Und wie sieht es im Vergleich zu anderen Ländern aus? Antworten auf diese Fragen gibt das aktuelle „EY European AI Barometer“. Und diese Fallen nicht unbedingten zugunsten Österreichs aus.

31 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich dürfen KI am Arbeitsplatz gar nicht nutzen

Rund 4.700 Arbeitnehmer:innen in neun Ländern Europas, davon mehr als 500 in Österreich und insgesamt 29 Prozent in Führungspositionen wurden dafür befragt. Ein bezeichnendes Detailergebnis: 31 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich dürfen KI am Arbeitsplatz gar nicht nutzen. Unter den neun einbezogenen Ländern liegt dieser Wert nur in Deutschland mit 36 Prozent noch höher. In der Schweiz etwa liegt er bei 15 Prozent. Im westlichen Nachbarland dürfen überdies 41 Prozent der Befragten KI mit Einschränkungen nutzen (Österreich: 31 Prozent) und 32 Prozent ohne Einschränkung (Österreich: 15 Prozent).

Österreichische Arbeitnehmer:innen bei Erfahrungen mit KI unter Durchschnitt

Entsprechend überrascht es auch nicht, dass Österreich auch beim Anteil an Personen, die angeben, bereits Erfahrungen mit KI gemacht zu haben, unter dem Durchschnitt liegt. 69 Prozent beträgt der Wert hierzulande im Gegensatz zu 84 Prozent in Spanien und 82 Prozent in der Schweiz. Immerhin: Die Hälfte der Befragten aus Österreich hat KI schon beruflich genutzt (neun Prozent nur beruflich, 41 Prozent beruflich und privat, weitere 20 Prozent nur privat). Das entspricht in etwa dem Schnitt in den neun in der Studie einbezogenen Ländern.

Am häufigsten wird KI hierzulande zur Texterstellung genutzt (58 Prozent), gefolgt von Sprachassistenten (39 Prozent), Chatbots (27 Prozent) und Übersetzungsprogrammen (26 Prozent). Dabei geben 19 Prozent der österreichischen Befragten an, bereits jetzt einen Einfluss von KI auf ihre Arbeit zu spüren. Weitere 38 Prozent erwarten einen derartigen Einfluss in den nächsten drei Jahren. Zwölf Prozent gehen überdies von deutlichen Auswirkungen durch KI auf den eigenen Job aus, weitere 44 Prozent von teilweisen Auswirkungen.

Stellenkürzungen erwartet

In diesem Zusammenhang gesondert abgefragt wurde, ob Stellen-Reduktionen durch KI erwartet werden. 20 Prozent der österreichischen Befragten gehen fix davon aus, weitere 45 Prozent eher. Gerade in der Schweiz, wo KI laut den anderen Ergebnissen bereits stärker zum Einsatz kommt, als hierzulande, liegen die Werte dagegen mit 13 bzw. 44 Prozent signifikant niedriger.

Österreich Schlusslicht bei KI als Investitions-Priorität

Und wie sieht das Ganze aus Sicht der befragten Führungskräfte aus? Während in Österreich 35 Prozent angeben, dank KI bereits Kosten Einsparen, Gewinne Steigern oder beides gekonnt zu haben, sind es bei Spitzenreiter Schweiz ganze 79 Prozent. Bei der Frage, ob KI eines der Top-Investmentziele des Unternehmens sein wird, liegen die österreichischen Manager:innen mit 22 Prozent sogar am niedrigsten unter den neun in die Studie einbezogenen Ländern. Auch hier führt die Schweiz mit 57 Prozent vor Spanien mit 54 Prozent.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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