09.07.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

KI-Verbot am Arbeitsplatz in Österreich weit verbreitet

Das aktuelle "EY European AI Barometer" zeigt: Die KI-Skepsis ist in Österreich im Europa-Vergleich hoch.
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KI-Verbot in Österreichs Unternehmen | (c) Glenn Carstens-Peters via Unsplash
(c) Glenn Carstens-Peters via Unsplash

Österreich könnte seine Wertschöpfung mit Künstlicher Intelligenz um 18 Prozent steigern – zu diesem Ergebnis kam kürzlich eine von Microsoft in Auftrag gegebene Studie (brutkasten berichtete). Eine andere, vergangene Woche von Accenture veröffentliche Studie geht von einem Produktivitätspotenzial von 81,5 Milliarden Euro durch (stark KI-getriebene) Automatisierung in Österreich aus (brutkasten berichtete). Für Digitalisierungs-Staatssekretärin Claudia Plakolm ist diese daher „entscheidend für die Zukunft des Standorts Österreich“, wie sie bei der Studienpräsentation sagte.

Damit scheint die Sache klar: KI sollte in der Prioritätenliste österreichischer Unternehmen ganz oben stehen – vor allem wenn man bedenkt, dass die internationale Konkurrenz ebenfalls nicht untätig ist und die Entwicklung vorantreibt. Doch wie wichtig oder unwichtig wird Künstliche Intelligenz in der heimischen Arbeitswelt tatsächlich genommen? Und wie sieht es im Vergleich zu anderen Ländern aus? Antworten auf diese Fragen gibt das aktuelle „EY European AI Barometer“. Und diese Fallen nicht unbedingten zugunsten Österreichs aus.

31 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich dürfen KI am Arbeitsplatz gar nicht nutzen

Rund 4.700 Arbeitnehmer:innen in neun Ländern Europas, davon mehr als 500 in Österreich und insgesamt 29 Prozent in Führungspositionen wurden dafür befragt. Ein bezeichnendes Detailergebnis: 31 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich dürfen KI am Arbeitsplatz gar nicht nutzen. Unter den neun einbezogenen Ländern liegt dieser Wert nur in Deutschland mit 36 Prozent noch höher. In der Schweiz etwa liegt er bei 15 Prozent. Im westlichen Nachbarland dürfen überdies 41 Prozent der Befragten KI mit Einschränkungen nutzen (Österreich: 31 Prozent) und 32 Prozent ohne Einschränkung (Österreich: 15 Prozent).

Österreichische Arbeitnehmer:innen bei Erfahrungen mit KI unter Durchschnitt

Entsprechend überrascht es auch nicht, dass Österreich auch beim Anteil an Personen, die angeben, bereits Erfahrungen mit KI gemacht zu haben, unter dem Durchschnitt liegt. 69 Prozent beträgt der Wert hierzulande im Gegensatz zu 84 Prozent in Spanien und 82 Prozent in der Schweiz. Immerhin: Die Hälfte der Befragten aus Österreich hat KI schon beruflich genutzt (neun Prozent nur beruflich, 41 Prozent beruflich und privat, weitere 20 Prozent nur privat). Das entspricht in etwa dem Schnitt in den neun in der Studie einbezogenen Ländern.

Am häufigsten wird KI hierzulande zur Texterstellung genutzt (58 Prozent), gefolgt von Sprachassistenten (39 Prozent), Chatbots (27 Prozent) und Übersetzungsprogrammen (26 Prozent). Dabei geben 19 Prozent der österreichischen Befragten an, bereits jetzt einen Einfluss von KI auf ihre Arbeit zu spüren. Weitere 38 Prozent erwarten einen derartigen Einfluss in den nächsten drei Jahren. Zwölf Prozent gehen überdies von deutlichen Auswirkungen durch KI auf den eigenen Job aus, weitere 44 Prozent von teilweisen Auswirkungen.

Stellenkürzungen erwartet

In diesem Zusammenhang gesondert abgefragt wurde, ob Stellen-Reduktionen durch KI erwartet werden. 20 Prozent der österreichischen Befragten gehen fix davon aus, weitere 45 Prozent eher. Gerade in der Schweiz, wo KI laut den anderen Ergebnissen bereits stärker zum Einsatz kommt, als hierzulande, liegen die Werte dagegen mit 13 bzw. 44 Prozent signifikant niedriger.

Österreich Schlusslicht bei KI als Investitions-Priorität

Und wie sieht das Ganze aus Sicht der befragten Führungskräfte aus? Während in Österreich 35 Prozent angeben, dank KI bereits Kosten Einsparen, Gewinne Steigern oder beides gekonnt zu haben, sind es bei Spitzenreiter Schweiz ganze 79 Prozent. Bei der Frage, ob KI eines der Top-Investmentziele des Unternehmens sein wird, liegen die österreichischen Manager:innen mit 22 Prozent sogar am niedrigsten unter den neun in die Studie einbezogenen Ländern. Auch hier führt die Schweiz mit 57 Prozent vor Spanien mit 54 Prozent.

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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