09.07.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

KI-Verbot am Arbeitsplatz in Österreich weit verbreitet

Das aktuelle "EY European AI Barometer" zeigt: Die KI-Skepsis ist in Österreich im Europa-Vergleich hoch.
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KI-Verbot in Österreichs Unternehmen | (c) Glenn Carstens-Peters via Unsplash
(c) Glenn Carstens-Peters via Unsplash

Österreich könnte seine Wertschöpfung mit Künstlicher Intelligenz um 18 Prozent steigern – zu diesem Ergebnis kam kürzlich eine von Microsoft in Auftrag gegebene Studie (brutkasten berichtete). Eine andere, vergangene Woche von Accenture veröffentliche Studie geht von einem Produktivitätspotenzial von 81,5 Milliarden Euro durch (stark KI-getriebene) Automatisierung in Österreich aus (brutkasten berichtete). Für Digitalisierungs-Staatssekretärin Claudia Plakolm ist diese daher „entscheidend für die Zukunft des Standorts Österreich“, wie sie bei der Studienpräsentation sagte.

Damit scheint die Sache klar: KI sollte in der Prioritätenliste österreichischer Unternehmen ganz oben stehen – vor allem wenn man bedenkt, dass die internationale Konkurrenz ebenfalls nicht untätig ist und die Entwicklung vorantreibt. Doch wie wichtig oder unwichtig wird Künstliche Intelligenz in der heimischen Arbeitswelt tatsächlich genommen? Und wie sieht es im Vergleich zu anderen Ländern aus? Antworten auf diese Fragen gibt das aktuelle „EY European AI Barometer“. Und diese Fallen nicht unbedingten zugunsten Österreichs aus.

31 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich dürfen KI am Arbeitsplatz gar nicht nutzen

Rund 4.700 Arbeitnehmer:innen in neun Ländern Europas, davon mehr als 500 in Österreich und insgesamt 29 Prozent in Führungspositionen wurden dafür befragt. Ein bezeichnendes Detailergebnis: 31 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich dürfen KI am Arbeitsplatz gar nicht nutzen. Unter den neun einbezogenen Ländern liegt dieser Wert nur in Deutschland mit 36 Prozent noch höher. In der Schweiz etwa liegt er bei 15 Prozent. Im westlichen Nachbarland dürfen überdies 41 Prozent der Befragten KI mit Einschränkungen nutzen (Österreich: 31 Prozent) und 32 Prozent ohne Einschränkung (Österreich: 15 Prozent).

Österreichische Arbeitnehmer:innen bei Erfahrungen mit KI unter Durchschnitt

Entsprechend überrascht es auch nicht, dass Österreich auch beim Anteil an Personen, die angeben, bereits Erfahrungen mit KI gemacht zu haben, unter dem Durchschnitt liegt. 69 Prozent beträgt der Wert hierzulande im Gegensatz zu 84 Prozent in Spanien und 82 Prozent in der Schweiz. Immerhin: Die Hälfte der Befragten aus Österreich hat KI schon beruflich genutzt (neun Prozent nur beruflich, 41 Prozent beruflich und privat, weitere 20 Prozent nur privat). Das entspricht in etwa dem Schnitt in den neun in der Studie einbezogenen Ländern.

Am häufigsten wird KI hierzulande zur Texterstellung genutzt (58 Prozent), gefolgt von Sprachassistenten (39 Prozent), Chatbots (27 Prozent) und Übersetzungsprogrammen (26 Prozent). Dabei geben 19 Prozent der österreichischen Befragten an, bereits jetzt einen Einfluss von KI auf ihre Arbeit zu spüren. Weitere 38 Prozent erwarten einen derartigen Einfluss in den nächsten drei Jahren. Zwölf Prozent gehen überdies von deutlichen Auswirkungen durch KI auf den eigenen Job aus, weitere 44 Prozent von teilweisen Auswirkungen.

Stellenkürzungen erwartet

In diesem Zusammenhang gesondert abgefragt wurde, ob Stellen-Reduktionen durch KI erwartet werden. 20 Prozent der österreichischen Befragten gehen fix davon aus, weitere 45 Prozent eher. Gerade in der Schweiz, wo KI laut den anderen Ergebnissen bereits stärker zum Einsatz kommt, als hierzulande, liegen die Werte dagegen mit 13 bzw. 44 Prozent signifikant niedriger.

Österreich Schlusslicht bei KI als Investitions-Priorität

Und wie sieht das Ganze aus Sicht der befragten Führungskräfte aus? Während in Österreich 35 Prozent angeben, dank KI bereits Kosten Einsparen, Gewinne Steigern oder beides gekonnt zu haben, sind es bei Spitzenreiter Schweiz ganze 79 Prozent. Bei der Frage, ob KI eines der Top-Investmentziele des Unternehmens sein wird, liegen die österreichischen Manager:innen mit 22 Prozent sogar am niedrigsten unter den neun in die Studie einbezogenen Ländern. Auch hier führt die Schweiz mit 57 Prozent vor Spanien mit 54 Prozent.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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