23.03.2026
NACHLESE | FOLGE 5

KI und Sicherheit im Unternehmen: „Schnellere Autos haben auch sehr gute Bremsen“

Nachlese. Hemmschuh oder Enabler? In der neuen Folge von "No Hype KI" wird diskutiert, wie sich die rasante technologische Entwicklung mit Sicherheit, Governance und dem EU AI Act vereinbaren lässt.
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v.l. Moritz Mitterer (ITSV), Gabriele Bolek-Fügl (PaiperOne & Women in AI Austria), Hernan Villamizar (EY) und Franziskos Kyriakopoulos (KEBA Group) | (c) brutkasten

„No Hype KI“ wird unterstützt von ACP, EY, ITSV, KEBA Group, Lenovo, Microsoft, ONTEC AI und der Universität Graz.


Wenn es um die Implementierung von Künstlicher Intelligenz geht, steht das Thema Sicherheit für viele Unternehmen an erster Stelle – insbesondere dann, wenn mit sensiblen Informationen gearbeitet wird. Aber wie lässt sich KI-Sicherheit und die damit verbundene Governance umsetzen, ohne zum Hemmschuh zu werden? Und wie sehr ist Sicherheit eine technologische Frage, wie sehr hängt sie am Menschen? Diese und mehr Fragen wurden in der fünften Folge der aktuellen Staffel der brutkasten-Serie „No Hype KI“ behandelt.

Es diskutierten Moritz Mitterer, Aufsichtsratsvorsitzender ITSV, Hernan Villamizar, Senior Manager AI and Advanced Analytics bei EY, Franziskos Kyriakopoulos, Vice President Digital Business bei der KEBA Group, und Gabriele Bolek-Fügl, CEO von PaiperOne & Beirätin Women in AI Austria.

Sicherheit als Fundament, nicht als Hemmschuh

Bei der ITSV stehe Sicherheit ganz im Zentrum, betont Moritz Mitterer. Er hebt die besondere Brisanz bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Sozialversicherung hervor. „Wir testen neue Anwendungen in einem sehr sicheren Umfeld on premise, bevor wir in den Rollout gehen“, sagt er über die zurückhaltende, aber strukturierte Herangehensweise seiner Organisation. Nicht nur die Technik berge Risiken, sondern auch die falsche Anwendung durch den Menschen.

Dass gesetzliche Regulierungen wie der EU AI Act in diesem Kontext oft als Innovationsbremse kritisiert werden, sieht Gabriele Bolek-Fügl als CEO des Governance-Spezialisten PaiperOne anders. Aus ihrer Sicht bietet die Regulierung vor allem Schutz für die Anwender:innen. „Mit dem AI Act wird auf der gesamten Lieferkette klargestellt, wer haftet, wenn ein Problem mit dem KI-System besteht“, argumentierte Bolek-Fügl. Sie habe nicht den Eindruck, dass dies Innovationen verhindere, sondern vielmehr dringend benötigte Rechtssicherheit schaffe.

Governance: Von Rennwagen und Pferden

Die Expert:innen sind sich einig, dass Governance-Strukturen neu gedacht werden müssen, um Unternehmen handlungsfähig zu halten. Hernan Villamizar von EY wählt dafür einen prägnanten Vergleich: „Die schnelleren Autos haben auch sehr gute Bremsen“. Eine gut durchdachte KI-Governance helfe Entwickler:innen und Nutzer:innen letztlich dabei, die Technologie in einem sicheren Rahmen schneller und verantwortungsvoller anzuwenden.

Dabei stoßen klassische Software-Regeln jedoch an ihre Grenzen, wie Bolek-Fügl zu bedenken gibt. Da KI-Systeme statistisch und nicht rein regelbasiert arbeiten, sieht sie einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsweise im Unternehmen – und zieht einen weiteren Vergleich aus der Welt der Mobilität: „Wir sind es alle gewohnt, mit Autos zu fahren, und plötzlich kauft die Unternehmensführung lauter Pferde und keiner weiß mehr, wie er richtig um die Ecke biegen kann.“ Es gebe daher eine Notwendigkeit von tiefgreifenden, kontinuierlichen Schulungen für die Belegschaft.

Der Faktor Mensch und das Risiko der Schatten-KI

Trotz technologischer Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa dem Einsatz von KI direkt auf isolierter Hardware („AI on Device“), wie es KEBA umsetzt, bleibt der Mensch die entscheidende Schnittstelle, meint auch Franziskos Kyriakopoulos. Er stellt klar, dass Hardware-Lösungen allein nicht ausreichen. Man müsse sich zwingend auch mit Richtlinien wie der DSGVO oder dem AI Act auseinandersetzen. „Das ist auch ein People’s Business, weil es schlussendlich Menschen sind, die sich damit beschäftigen“, betont der Experte. Bei KEBA setze man daher auf klare Datenrichtlinien und vertraue auf gut geschulte Mitarbeiter:innen.

Fehlt dieses Enablement im Unternehmen, steigt das Risiko für sogenannte „Schatten-KI“ rasant an. Villamizar verweist hierzu auf Studien, wonach rund 50 Prozent der Mitarbeiter:innen private KI-Accounts für berufliche Zwecke nutzen. Dies geschehe oft aus Stress oder Innovationsdrang. Eine zu restriktive Unternehmenspolitik sei hier kontraproduktiv, urteilt der EY-Experte: „Wenn ich denke, Governance und Security bedeutet, alles zu blockieren, verursache ich gerade solche Handlungen“.

Safespaces und eine neue Fehlerkultur

Um der Schatten-IT entgegenzuwirken und gleichzeitig den Umgang mit neuen Tools zu erlernen, plädieren alle Diskutant:innen für geschützte Experimentierräume („Safespaces“). Mitterer greift das Bild des Autos noch einmal auf und fordert, dass Unternehmen Budgets und Zeitfenster schaffen müssen, damit Mitarbeiter:innen ihren „KI-Führerschein“ machen können. In der ITSV werde dies bereits durch einen speziellen Innovationsausschuss gefördert.

Letztlich erfordere KI aber auch ein Umdenken bei den Erwartungshaltungen des Managements. Kyriakopoulos kritisierte die weit verbreitete Haltung, nach einem KI-Investment sofortige finanzielle Erfolge zu erwarten. Man müsse auch mit Fehlschlägen umgehen können, um langfristig von Prototypen zu serienreifen Produkten zu gelangen. „Es gibt eine Mentalität, dass man glaubt, man investiert in KI und es muss sofort der Return on Investment da sein. So funktioniert AI halt nicht“, resümierte der KEBA-Manager.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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