17.04.2023

Über 40 Prozent der Österreicher:innen wollen ein partielles KI-Verbot – über ein Drittel positiv eingestellt

36 Prozent der Österreicher stufen das Potenzial von Künstlicher Intelligenz positiv ein. 44 Prozent sind für ein Verbot in bestimmten Bereichen.
/artikel/ki-studie-handelsverband
Künstliche Intelligenz, KI, Studie, ChatGPT, DALL.E, Midjourney
(c) Stock.Adobe/Sutthiphong - In Österreich herrscht zu einem großen Teil noch Skepsis hinsichtlich KI.

Das beherrschende Thema in der Innovationswelt ist momentan unbestritten die Künstliche Intelligenz – mit geteilten Meinungen darüber. Manche sehen bereits künftige Gesellschaften, die individuelle KI-Assistenten im Alltag an ihrer Seiten haben – ähnlich dem Smartphone in der Tasche. Andere wiederum treibt die Sorge hinsichtlich Gefahren für den Datenschutz, das Arbeits- sowie das Privatleben an. Der Handelsverband und Mindtake Research haben sowohl die österreichischen Konsument:innen als auch die heimischen Händler zu ihrer Meinung befragt.

KI: Unterschiedliche Ansichten zur Künstlichen Intelligenz

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass ein gewichtiger Teil der Bevölkerung mit den gängigen KI-Programmen (ChatGPT, DALL.E, Midjourney) vertraut ist. 15 Prozent der Österreicher:innen haben zumindest eines der Programme bereits genutzt, weitere 46 Prozent kennen diese immerhin.

Die Einstellung der Befragten zur Künstlichen Intelligenz ist dabei divers: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) hat sehr oder eher positive Gedanken rund um das Thema, fast die Hälfte (47 Prozent) denkt kritisch darüber.

Die erwarteten Vorteile

Zu den größten KI-Vorteilen, die die Befragten für die Zukunft erwarten, zählen: Eine allgemeine Erleichterung des Lebens, neue Services, Rat und Expertise, beruflicher Support und Hilfe beim Einkauf.

Ein großes Pro-Argument zum Einsatz Künstlicher Intelligenz stellt zudem die erwartete Stärkung der Wirtschaft dar. Ein Drittel der Bevölkerung denkt, dass KI die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft stärken werde. Dass KI-Anwendungen in bestimmten Bereichen unbedingt reguliert oder verboten werden sollten, denkt jedoch fast jede:r zweite Österreicher:in. 26 Prozent lehnen dies hingegen ab.

Fast ein Viertel der Händler plant KI-Implementierung

Bisher sind es acht Prozent der heimischen Händler, die bereits auf KI-Lösungen setzen, weitere 23 Prozent planen noch heuer KI zu implementieren. Bloß zwei Prozent der Handelsbetriebe haben bisher eine eigene KI-Anwendung (gemeinsam mit Partnern) entwickelt.

Dabei sind Marketing, Pricing, Supply-Chain-Optimierung, Checkout und Sicherheit die beliebtesten Einsatzgebiete. Neun Prozent nutzen KI zur Sortimentsplanung und Forecasting, vier Prozent im HR-Bereich.

„Gekommen, um zu bleiben“

„Die Künstliche Intelligenz ist gekommen, um zu bleiben. Jeder zwölfte Handelsbetrieb hat bereits KI-Lösungen im Einsatz, ein weiteres Viertel wird noch heuer entsprechende Anwendungen implementieren. Wir erwarten nicht weniger als eine technologische Revolution, die ein personalisiertes und ultraflexibles Einkaufserlebnis für alle Kund:innen ermöglicht. Trotz aller Chancen und Potentiale muss man natürlich auch die Risiken für unsere Gesellschaft im Auge behalten“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Der Handelsverband hat für den nachhaltigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im heimischen Handel unter anderem 2018 die offene Plattform „Artificial Intelligence for Retail“ (AI4R) lanciert, die sowohl komplexe KI-Anwendungen in der Planung als auch konkrete Robotik-Anwendungen in den stationären Geschäften unterstützen soll. Insbesondere kleinen und mittelständischen Händlern möchte man damit der Einstieg in die Welt der Künstlichen Intelligenz erleichtern.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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