17.04.2023

Über 40 Prozent der Österreicher:innen wollen ein partielles KI-Verbot – über ein Drittel positiv eingestellt

36 Prozent der Österreicher stufen das Potenzial von Künstlicher Intelligenz positiv ein. 44 Prozent sind für ein Verbot in bestimmten Bereichen.
/artikel/ki-studie-handelsverband
Künstliche Intelligenz, KI, Studie, ChatGPT, DALL.E, Midjourney
(c) Stock.Adobe/Sutthiphong - In Österreich herrscht zu einem großen Teil noch Skepsis hinsichtlich KI.

Das beherrschende Thema in der Innovationswelt ist momentan unbestritten die Künstliche Intelligenz – mit geteilten Meinungen darüber. Manche sehen bereits künftige Gesellschaften, die individuelle KI-Assistenten im Alltag an ihrer Seiten haben – ähnlich dem Smartphone in der Tasche. Andere wiederum treibt die Sorge hinsichtlich Gefahren für den Datenschutz, das Arbeits- sowie das Privatleben an. Der Handelsverband und Mindtake Research haben sowohl die österreichischen Konsument:innen als auch die heimischen Händler zu ihrer Meinung befragt.

KI: Unterschiedliche Ansichten zur Künstlichen Intelligenz

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass ein gewichtiger Teil der Bevölkerung mit den gängigen KI-Programmen (ChatGPT, DALL.E, Midjourney) vertraut ist. 15 Prozent der Österreicher:innen haben zumindest eines der Programme bereits genutzt, weitere 46 Prozent kennen diese immerhin.

Die Einstellung der Befragten zur Künstlichen Intelligenz ist dabei divers: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) hat sehr oder eher positive Gedanken rund um das Thema, fast die Hälfte (47 Prozent) denkt kritisch darüber.

Die erwarteten Vorteile

Zu den größten KI-Vorteilen, die die Befragten für die Zukunft erwarten, zählen: Eine allgemeine Erleichterung des Lebens, neue Services, Rat und Expertise, beruflicher Support und Hilfe beim Einkauf.

Ein großes Pro-Argument zum Einsatz Künstlicher Intelligenz stellt zudem die erwartete Stärkung der Wirtschaft dar. Ein Drittel der Bevölkerung denkt, dass KI die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft stärken werde. Dass KI-Anwendungen in bestimmten Bereichen unbedingt reguliert oder verboten werden sollten, denkt jedoch fast jede:r zweite Österreicher:in. 26 Prozent lehnen dies hingegen ab.

Fast ein Viertel der Händler plant KI-Implementierung

Bisher sind es acht Prozent der heimischen Händler, die bereits auf KI-Lösungen setzen, weitere 23 Prozent planen noch heuer KI zu implementieren. Bloß zwei Prozent der Handelsbetriebe haben bisher eine eigene KI-Anwendung (gemeinsam mit Partnern) entwickelt.

Dabei sind Marketing, Pricing, Supply-Chain-Optimierung, Checkout und Sicherheit die beliebtesten Einsatzgebiete. Neun Prozent nutzen KI zur Sortimentsplanung und Forecasting, vier Prozent im HR-Bereich.

„Gekommen, um zu bleiben“

„Die Künstliche Intelligenz ist gekommen, um zu bleiben. Jeder zwölfte Handelsbetrieb hat bereits KI-Lösungen im Einsatz, ein weiteres Viertel wird noch heuer entsprechende Anwendungen implementieren. Wir erwarten nicht weniger als eine technologische Revolution, die ein personalisiertes und ultraflexibles Einkaufserlebnis für alle Kund:innen ermöglicht. Trotz aller Chancen und Potentiale muss man natürlich auch die Risiken für unsere Gesellschaft im Auge behalten“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Der Handelsverband hat für den nachhaltigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im heimischen Handel unter anderem 2018 die offene Plattform „Artificial Intelligence for Retail“ (AI4R) lanciert, die sowohl komplexe KI-Anwendungen in der Planung als auch konkrete Robotik-Anwendungen in den stationären Geschäften unterstützen soll. Insbesondere kleinen und mittelständischen Händlern möchte man damit der Einstieg in die Welt der Künstlichen Intelligenz erleichtern.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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