02.06.2023

KI-Regulierung: Warum wir eine Pflicht für maschinenlesbare Quellenangaben brauchen

Gastbeitrag. Georg Hanschitz, Product & Market Specialist bei Payone, erläutert, welche Chancen eine verpflichtende Quellenangabe bei der KI-Regulierung bieten würde.
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(c) der brutkasten / schauer-burkart

Der Ruf nach Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist unüberhörbar und wird mitunter von jenen Unternehmen propagiert, die selbst hoch erfolgreich KI-Anwendungen am globalen Markt platziert haben und betreiben. KI hat die generelle Marktreife für Anwendungen in allen Bereichen des Lebens erlangt, nun sei die Politik gefordert den Einsatz von KI zu regulieren, um Missbrauch zu verhindern, lautet der Tenor.

Herausforderungen einer KI-Regulierung

Übersehen wird dabei, dass kein Regulator alle denkmöglichen Anwendungsfälle auf Zulässigkeit von KI-Integration prüfen wird können und schon gar nicht deren Integrationstiefe – also wie stark KI in einem (einzelnen) Einsatzbereich zur Anwendung kommt. Darüber hinaus werden ethische Fragen zum Resultat von KI-gestützten Ergebnissen gestellt. Inwieweit ein Regulator, dessen Entscheidungen im Rahmen einer länderspezifischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verantworten sind, sich einer solchen Aufgabe überhaupt stellen kann, ist fraglich. Gerade weil das Regulieren der Anwendbarkeit von KI so diffizil ist, nehmen KI Unternehmen die Politik in die Pflicht – Selbstbeschränkungen oder Regulierung bergen sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich sehr hohe Risiken; zu starke Selbstregulierung kostet Marktanteile (da man womöglich freiwillig auf Geschäft verzichtet), zu geringe Selbstregulierung führen womöglich zu Zivilrechts- bzw. Schadensersatzklagen (etwa bei Verletzung der Privatsphäre, Eigentumsrechte, Intellectual Property etc).

Das Dilemma

Die Politik kämpft unterdessen mit der Herausforderung unterschiedlicher Standards. So könnten KI-Oasen entstehen, in denen es so gut wie keine Regulierung gibt, die errechneten Ergebnisse aber in den regulierten Markt Eingang finden. Die Einschränkung und Regulierung von KI Anwendungsfällen ist eine enorme Herausforderung – so wird etwa seit 2014 in der UNO ergebnislos über den Einsatz autonomer Algorithmus gesteuerter Waffen (etwa militärischer Drohnenschwärme) debattiert. Ein Verbot oder verbindliche Regeln, könnten einen militärisch-strategischen Nachteil bedeuten, so der die Kritiker der UNO-Initiative.

Ein möglicher Ausweg

Der vielversprechendste Ansatz einer Regulierung ist eine verpflichtende Quellenangabe. Was beinahe klingt, als wäre es zu einfach um wahr zu sein, kann tatsächlich der beste Ausweg aus dem derzeitigen Regulierungsdilemma sein.

Selbsterklärtes Ziel der KI-Forschung ist es eine sich selbst erklärende, nachvollziehbare und verlässliche Künstliche Intelligenz zu schaffen. Dabei gilt, je mehr verifizierte Daten- und IoT Quellen dem Ergebnis zu Grunde liegen, desto belastbarer ist das Resultat. Source und Type of Source könnten während des Abfrageprozesses in einem eigenen Datenstream erfasst werden, welcher unmöglich als Quellenangabe händisch zu überprüfen wäre; sehr wohl könnte der generierte Quellen-Datenstream aber maschinenlesbar gemacht werden, um ausgewertet zu werden.

Ein praktisches Beispiel:

Angefragt wird, welche Tomatensorte die weltweit beste ist. Neben der Antwort besteht die Möglichkeit den Prozentsatz „verifizierter Quellen“, „der Hauptquelle“ etc. auszulesen. Beziehen sich etwa 70 Prozent des Resultats auf einen oftmals verwendeten bezahlten Artikel eines Tomatenzüchters, so wäre das in der Auswertung sichtbar. Ähnlich wäre es mit so genannten „Fake News“ oder bei „Framing“. Quellen mit fragwürdigem Hintergrund könnten bei der Abfrage angezeigt werden, ähnlich wie es bei Dateien ist, die ein Anti-Virus Programm erkennt.

Welche Chancen dadurch entstehen

KI Unternehmen würden dazu verpflichtet werden, ein entsprechendes Protokoll auszusetzen und die Maschinenlesbarkeit der Quellenangabe zu gewährleisten, wie bei der Einführung der Geodaten-Nutzung am Beginn der 2000er Jahre, könnte dadurch nicht nur ein transparentes Prüfsystem geschaffen werden, sondern auch neue Geschäftsmodelle entstehen. Verletzungen und Missbrauch  im Bereich Datenschutz, Copyright, Datendiebstahl etc. könnten somit sichtbar gemacht und nach kurzer Zeit verhindert werden. Zudem wäre eine solche Regulatorik sowohl seitens der Politik als auch der Unternehmen umsetzbar und für Anwender praktikabel. Ebenso würde eine sie den Anspruch der Universalität erfüllen, da sie unabhängig von Ländergesetzgebungen, Schlupflöchern und Sprachbarrieren eingeführt werden könnte.

Dabei geht es nicht darum den Ball der Regulierung von KI an die Unternehmen zurückzuspielen, es wäre mehr ein Doppelpass zwischen Politik und Wirtschaft um die Anwendbarkeit von KI und das Vertrauen in neue Technologien voranzutreiben. Schlussendlich wäre die Verpflichtung zur maschinenlesbaren Quellenangabe auch ein wichtiger Schritt in Richtung der Vision der KI-Community: Eine sich selbst erklärbare, nachvollziehbare und verlässliche KI zu verwirklichen.

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Hier setzt The Energy Bridge an. Die Wiener Plattform will Informationssilos in der CEE-Energiewende aufbrechen und die Partnersuche über Sektorgrenzen hinweg erleichtern, neben dem Forum auch über einen Podcast und AI-gestützte Intelligence-Tools. Die Co-Founder Rahul Mishra und Daniel Schaub eröffneten die zweitägige Konferenz am 2. Juni, die Keynote aus dem Energieressort hielt Karoline Narodoslawsky, Fachkoordinatorin in der Energiesektion des Wirtschaftsministeriums (BMWET), zu Österreich als regionalem Vorbild für die Energiewende.

Zwei Geschwindigkeiten bei Batteriespeichern

Eines der zentralen Ergebnisse: Bei der Bankability von Energiespeichern (BESS) zeichnet sich ein „Two-Speed CEE“ ab. Länder mit Zugang zu Mitteln aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) wie Polen, Bulgarien, Ungarn und Rumänien profitieren von Förderungen und Differenzverträgen (CfDs). Langfristiges Marktwachstum werde jedoch von reifen Merchant-Strukturen jenseits der ersten Subventionsfenster abhängen.

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Thomas Rosenzopf von Enervis Austria präsentierte dazu den Austria BESS Index: Während Day-Ahead-Erlöse in Österreich allein nicht ausreichen, erscheinen Märkte wie Bulgarien und Rumänien aufgrund günstiger Netzgebühren-Strukturen hochgradig investierbar.

Öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied

Für eine der pointiertesten Wortmeldungen sorgte Energieexperte Markus Fischer (NEOS), der öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied zur europäischen Energiesouveränität bezeichnete: Österreich habe enormes Potenzial bei Erneuerbaren, bleibe aber wegen verzögerter Netzgenehmigungen an fossile Importe gebunden. Wer echte Energiesouveränität wolle, müsse faire, transparente und frühzeitige Bürger:innenbeteiligung zur politischen Priorität machen.

Auf der Projektbühne zeigten Startups und Forschungseinrichtungen konkrete Lösungen: von grid-freundlicher Wärmepumpen-Optimierung (Austrian Energy Agency) über fortgeschrittene Netzplanung des AIT bis zu Flexibility-as-a-Service-Ansätzen von Flexa, Podero und CyberGrid rund um Multi-Market Revenue Stacking und Batterieflexibilität.

Rechenzentren, Wärmewende und Ukraine

Tag zwei widmete sich der Wärmewende: Andrea Edelmann (EVN, Green Energy Lab) präsentierte die Alliance for Heating and Cooling, Expert:innen unter anderem von Wien Energie und Energie AG diskutierten den Sprung von Pilotprojekten zur flächendeckenden Umsetzung. Ein eigenes Panel beleuchtete das „Data Centre Dilemma“: Europäische Colocation-Investments sollen bis 2030 die Marke von 100 Milliarden Euro übersteigen, während der Stromverbrauch von Rechenzentren von 1,8 auf 3,4 Prozent des globalen Verbrauchs wächst. Ein Spezialsegment zeigte außerdem Resilienz- und Low-Carbon-Technologien aus der Ukraine.

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„Koordinationslücke schließen“

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