02.06.2023

KI-Regulierung: Warum wir eine Pflicht für maschinenlesbare Quellenangaben brauchen

Gastbeitrag. Georg Hanschitz, Product & Market Specialist bei Payone, erläutert, welche Chancen eine verpflichtende Quellenangabe bei der KI-Regulierung bieten würde.
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(c) der brutkasten / schauer-burkart

Der Ruf nach Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist unüberhörbar und wird mitunter von jenen Unternehmen propagiert, die selbst hoch erfolgreich KI-Anwendungen am globalen Markt platziert haben und betreiben. KI hat die generelle Marktreife für Anwendungen in allen Bereichen des Lebens erlangt, nun sei die Politik gefordert den Einsatz von KI zu regulieren, um Missbrauch zu verhindern, lautet der Tenor.

Herausforderungen einer KI-Regulierung

Übersehen wird dabei, dass kein Regulator alle denkmöglichen Anwendungsfälle auf Zulässigkeit von KI-Integration prüfen wird können und schon gar nicht deren Integrationstiefe – also wie stark KI in einem (einzelnen) Einsatzbereich zur Anwendung kommt. Darüber hinaus werden ethische Fragen zum Resultat von KI-gestützten Ergebnissen gestellt. Inwieweit ein Regulator, dessen Entscheidungen im Rahmen einer länderspezifischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verantworten sind, sich einer solchen Aufgabe überhaupt stellen kann, ist fraglich. Gerade weil das Regulieren der Anwendbarkeit von KI so diffizil ist, nehmen KI Unternehmen die Politik in die Pflicht – Selbstbeschränkungen oder Regulierung bergen sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich sehr hohe Risiken; zu starke Selbstregulierung kostet Marktanteile (da man womöglich freiwillig auf Geschäft verzichtet), zu geringe Selbstregulierung führen womöglich zu Zivilrechts- bzw. Schadensersatzklagen (etwa bei Verletzung der Privatsphäre, Eigentumsrechte, Intellectual Property etc).

Das Dilemma

Die Politik kämpft unterdessen mit der Herausforderung unterschiedlicher Standards. So könnten KI-Oasen entstehen, in denen es so gut wie keine Regulierung gibt, die errechneten Ergebnisse aber in den regulierten Markt Eingang finden. Die Einschränkung und Regulierung von KI Anwendungsfällen ist eine enorme Herausforderung – so wird etwa seit 2014 in der UNO ergebnislos über den Einsatz autonomer Algorithmus gesteuerter Waffen (etwa militärischer Drohnenschwärme) debattiert. Ein Verbot oder verbindliche Regeln, könnten einen militärisch-strategischen Nachteil bedeuten, so der die Kritiker der UNO-Initiative.

Ein möglicher Ausweg

Der vielversprechendste Ansatz einer Regulierung ist eine verpflichtende Quellenangabe. Was beinahe klingt, als wäre es zu einfach um wahr zu sein, kann tatsächlich der beste Ausweg aus dem derzeitigen Regulierungsdilemma sein.

Selbsterklärtes Ziel der KI-Forschung ist es eine sich selbst erklärende, nachvollziehbare und verlässliche Künstliche Intelligenz zu schaffen. Dabei gilt, je mehr verifizierte Daten- und IoT Quellen dem Ergebnis zu Grunde liegen, desto belastbarer ist das Resultat. Source und Type of Source könnten während des Abfrageprozesses in einem eigenen Datenstream erfasst werden, welcher unmöglich als Quellenangabe händisch zu überprüfen wäre; sehr wohl könnte der generierte Quellen-Datenstream aber maschinenlesbar gemacht werden, um ausgewertet zu werden.

Ein praktisches Beispiel:

Angefragt wird, welche Tomatensorte die weltweit beste ist. Neben der Antwort besteht die Möglichkeit den Prozentsatz „verifizierter Quellen“, „der Hauptquelle“ etc. auszulesen. Beziehen sich etwa 70 Prozent des Resultats auf einen oftmals verwendeten bezahlten Artikel eines Tomatenzüchters, so wäre das in der Auswertung sichtbar. Ähnlich wäre es mit so genannten „Fake News“ oder bei „Framing“. Quellen mit fragwürdigem Hintergrund könnten bei der Abfrage angezeigt werden, ähnlich wie es bei Dateien ist, die ein Anti-Virus Programm erkennt.

Welche Chancen dadurch entstehen

KI Unternehmen würden dazu verpflichtet werden, ein entsprechendes Protokoll auszusetzen und die Maschinenlesbarkeit der Quellenangabe zu gewährleisten, wie bei der Einführung der Geodaten-Nutzung am Beginn der 2000er Jahre, könnte dadurch nicht nur ein transparentes Prüfsystem geschaffen werden, sondern auch neue Geschäftsmodelle entstehen. Verletzungen und Missbrauch  im Bereich Datenschutz, Copyright, Datendiebstahl etc. könnten somit sichtbar gemacht und nach kurzer Zeit verhindert werden. Zudem wäre eine solche Regulatorik sowohl seitens der Politik als auch der Unternehmen umsetzbar und für Anwender praktikabel. Ebenso würde eine sie den Anspruch der Universalität erfüllen, da sie unabhängig von Ländergesetzgebungen, Schlupflöchern und Sprachbarrieren eingeführt werden könnte.

Dabei geht es nicht darum den Ball der Regulierung von KI an die Unternehmen zurückzuspielen, es wäre mehr ein Doppelpass zwischen Politik und Wirtschaft um die Anwendbarkeit von KI und das Vertrauen in neue Technologien voranzutreiben. Schlussendlich wäre die Verpflichtung zur maschinenlesbaren Quellenangabe auch ein wichtiger Schritt in Richtung der Vision der KI-Community: Eine sich selbst erklärbare, nachvollziehbare und verlässliche KI zu verwirklichen.

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Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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