26.03.2026
EU-POLITIK

KI-Omnibus: Doppelregulierung für industrielle KI fällt – Erleichterung für Startups und KMU

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Telekom Austria Group und Christoph Knogler, CEO von Keba, sind Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. Sie erklären, was der KI-Omnibus, über den das EU-Parlament jüngst abgestimmt hat, für die heimische Wirtschaft bedeutet.
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© IV/Matanovic - Christoph Knogler (l.) und Thomas Arnoldner.

Am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ihre gemeinsame Position zum KI-Omnibus-Gesetzespaket abgestimmt, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen, in denen sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) auf einen finalen Text einigen müssen. Experten spekulieren, dass das Gesetz bei einer Einigung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 offiziell in Kraft treten könnte.

„Reine Fristverschiebung reicht nicht“

„Die Positionierung des Europäischen Parlaments und insbesondere die Verschiebung zentraler KI-Vorgaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxistauglichkeit“, erklären Christoph Knogler und Thomas Arnoldner, beide Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. „Für viele Unternehmen in Österreich bringt das dringend notwendige Entlastung, weil derzeit große Unsicherheiten im Zusammenspiel von ‚AI Act‘ und anderen Digitalrechtsakten bestehen. Aber klar ist auch: Eine reine Fristverschiebung reicht nicht. Wir brauchen inhaltliche Nachschärfungen – etwa klarere Definitionen bei Hochrisiko-KI, weniger Bürokratie bei Dokumentationspflichten und vor allem ein besser abgestimmtes Zusammenspiel der Regelwerke.“

Der KI-Omnibus ist ein zentraler Bestandteil des „Digital-Omnibus„-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2025 auf den Weg gebracht hat. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Korrektur von drohenden Überregulierungen durch den ursprünglichen „EU AI Act“ (der seit 2024 gestaffelt in Kraft tritt).

Kernpunkte des KI-Omnibus

Die wichtigsten Kernpunkte des KI-Omnibus umfassen KI-Systeme, die in klassischen Bereichen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder vernetzten Haushaltsgeräten eingesetzt und künftig vom Geltungsbereich des „AI Acts“ ausgenommen werden. Hintergrund ist ein zentrales Argument der Wirtschaft, dem sich die EU nun anschließt: Diese Produkte unterliegen bereits strengen sektorspezifischen Vorgaben, etwa durch die EU-Maschinenverordnung oder die Medizinprodukte-Verordnung. Der Omnibus-Ansatz soll daher vor allem eine kostspielige Doppelregulierung vermeiden, ohne dabei Abstriche beim Verbraucherschutz zu machen.

„Die Richtung stimmt, aber in der Praxis spüren viele Unternehmen weiterhin eine hohe regulatorische Belastung. Gerade Doppelregulierungen und komplexe Vorgaben bleiben ein Problem. Hier braucht es noch mehr Konsequenz, wenn man wirklich von Entbürokratisierung sprechen will“, kommentieren die beiden KI-Experten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Der Digital-Omnibus adressiert nicht nur KI-Themen, sondern sieht gezielte Entlastungen für kleinere Unternehmen vor und führt dafür eine neue Kategorie ein: sogenannte „kleine Midcaps“ – also Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und unter 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Diese sollen künftig ähnlich wie klassische KMU behandelt werden und von vereinfachten regulatorischen Anforderungen profitieren. Konkret geht es dabei um reduzierte technische Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, erleichterte Vorgaben beim Qualitätsmanagement sowie eine stärker an der Unternehmensgröße orientierte Bußgeldberechnung.

Fristen gestaffelt

Dafür werden die Fristen neu gestaffelt: Systeme, die in größere Produkte oder Infrastrukturen integriert sind, sollen erst ab dem 2. August 2028 den entsprechenden Anforderungen unterliegen. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Anwendungen – also solche, die nicht Teil eines umfassenderen Systems sind – gilt hingegen ein früherer Stichtag: Hier greifen die neuen Pflichten bereits ab dem 2. Dezember 2027.

„Die gestaffelten Fristen sind ein sinnvoller erster Schritt, weil sie gerade Startups mehr Zeit geben. Gerade für die heimische Startup- und Innovationsszene schafft der spätere Zeitpunkt neuer Vorgaben zusätzlichen Handlungsspielraum, um KI-Anwendungen zur Marktreife zu bringen, Investitionen abzusichern und im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten“, betonen Arnoldner und Knogler. „Aber das reicht noch nicht. Viele Unternehmen sehen sich nach wie vor mit fehlenden Leitlinien und einem noch nicht ausreichend entwickelten Compliance-Ökosystem konfrontiert. Für Startups und innovative Unternehmen ist das besonders kritisch, weil damit Investitionen verzögert werden und sie eigentlich auf schnelle Skalierung und klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Idealerweise sind die Fristen direkt an die Veröffentlichung der notwendigen Leitlinien zu knüpfen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben.“

„Ökosystem nicht bereit“

Konkret nennt die Kommission als Begründung für die Verschiebung, dass das Compliance-Ökosystem noch nicht bereit sei. Die für Unternehmen entscheidenden harmonisierten Normen – erarbeitet vom technischen Gemeinschaftsausschuss CEN-CENELEC JTC 21 – werden voraussichtlich erst gegen Ende 2026 vorliegen. Ohne diese Leitlinien fehlt Unternehmen aktuell die notwendige Orientierung, um sicherzustellen, dass ihre technische Dokumentation den Anforderungen entspricht.

Kritischen Stimmen, die vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards und Ähnlichem warnen, setzen beide Experten folgende Argumentation entgegen: „Wir sehen hier keinen Widerspruch, denn eine Entlastung bedeutet nicht automatisch eine Absenkung von Schutzstandards. Es geht auch nicht darum, Schutzstandards zu senken, sondern sie praktikabel zu gestalten. Klare und umsetzbare Regeln erhöhen letztlich auch die Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in KI“, sagen sie.

„Nicht nur KI-Omnibus nutzen“

Da der KI-Omnibus noch nicht final verabschiedet ist, bleiben die (strengen) Fristen des ursprünglichen „AI Acts“ das aktuell gültige Recht.

„Entscheidend ist, dass nicht nur der KI-Omnibus, sondern der gesamte Digitale Omnibus – mit Regelungen zu Daten, Datenschutz und Cybersicherheit – jetzt wirklich genutzt wird, um den Rechtsrahmen substanziell zu verbessern“, sagen Knogler und Arnoldner abschließend. „Dazu gehören klare Abgrenzungen, realistische Übergangsfristen und innovationsfreundliche Instrumente wie Testumgebungen oder Sandboxes. Nur so können wir sicherstellen, dass Österreich und Europa im internationalen Wettbewerb bei KI und industrieller Innovation nicht zurückfallen.“

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AustrianStartups, ELP
© AustrianStartups

AustrianStartups und die Stiftung Unternehmerische Zukunft haben das Entrepreneurial Leadership Program (ELP) weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt künftig stärker auf der konkreten Begleitung angehender Startup-Gründer:innen. Vorgesehen sind unter anderem intensiveres persönliches Mentoring und Coaching, die gezielte Suche nach Co-Founder:innen sowie die praktische Weiterentwicklung eigener Geschäftsideen.

Dabei geht es um die frühe Erprobung zentraler Annahmen – von ersten Gesprächen mit potenziellen Kunden und der Validierung konkreter Problemstellungen bis zur Entwicklung eines ersten Minimum Viable Product (MVP): „Wir wollen Menschen nicht nur die Skills für den Aufbau eines Startups mitgeben. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen tatsächlich auszuprobieren und die ersten Schritte in Richtung Gründung zu machen“, sagt Elisabeth van Holthe tot Echten, COO von AustrianStartups.

ELP: Schwerpunkt „Co-Founder“

Beim Schwerpunkt „Co-Founder“ bringt das ELP Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Perspektiven zusammen. Sie können sich kennenlernen, gemeinsam an Ideen arbeiten und mögliche Co-Founder:innen finden. Eine fertige Geschäftsidee ist dafür nicht notwendig.

„Eine Startup-Idee muss am Anfang noch nicht perfekt sein. Viel wichtiger ist, dass man bereit ist, Fragen zu stellen, Dinge auszuprobieren und gemeinsam mit anderen herauszufinden, was funktionieren kann“, so van Holthe tot Echten weiter. „Genau dafür wollen wir im ELP den Raum und die Unterstützung geben.“

Hansmann, Trummer, Kaminski, Porsche, Deutsch und Unger dabei

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die persönliche Begleitung der Fellows. Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Unternehmerische Zukunft erhalten sie Zugang zu einem Netzwerk: Die Stiftung wird von mehr als 50 Persönlichkeiten aus der Szene unterstützt, darunter Hansi Hansmann, Christian Trummer, Kilian Kaminski, Felix Porsche, Tina Deutsch und Katharina Unger. Darüber hinaus begleiten weitere Unternehmer:innen und Investor:innen das ELP als Mentor:innen und bringen ihre Erfahrungen in das Programm ein.

Auch nach Abschluss bleiben die Fellows über die ELP-Alumni-Community miteinander verbunden. Ehemalige Teilnehmer wie Mathias Gruber (Fonio.ai), Lukas Höber (Sequestra) oder Lisa Reiss (All But Sugar) bringen ihre Erfahrungen aus der Gründung und dem Aufbau von Unternehmen sowie aus weiteren beruflichen Stationen in das Netzwerk ein.

„Wir wollen Menschen ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und den Schritt ins Unternehmertum zu wagen. Dafür braucht es nicht nur Wissen, sondern auch Menschen, die ihre Erfahrungen teilen, ehrliches Feedback geben und zur richtigen Zeit die richtigen Fragen stellen. Genau das wollen wir mit unserem Netzwerk ermöglichen“, sagt Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft.

Prozess steht im Mittelpunkt

Ebenso ist die praktische Arbeit an den eigenen Ideen ein wichtiger Teil des ELP. Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit den Problemen und Bedürfnissen von möglichen Kunden, überprüfen ihre Annahmen und entwickeln ihre Ideen auf dieser Grundlage weiter.

Dabei gehe es nicht darum, das Programm bereits mit einem fertigen Unternehmen abzuschließen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Prozess, aus einer ersten Idee schrittweise eine fundierte Grundlage für eine mögliche Gründung zu entwickeln und früh praktische Erfahrungen zu sammeln, wie es heißt.

Das ELP richtet sich daher sowohl an Menschen, die bereits eine konkrete Startup-Idee haben, als auch an jene, die noch nach einer Idee, einem geeigneten Problem oder nach Mit-Gründer:innen suchen. Bewerbungen für die nächste ELP-Kohorte sind noch bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026 möglich.

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