26.03.2026
EU-POLITIK

KI-Omnibus: Doppelregulierung für industrielle KI fällt – Erleichterung für Startups und KMU

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Telekom Austria Group und Christoph Knogler, CEO von Keba, sind Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. Sie erklären, was der KI-Omnibus, über den das EU-Parlament jüngst abgestimmt hat, für die heimische Wirtschaft bedeutet.
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KI-Omnibus, digitaler Omninus, Omnibus, KI, IV
© IV/Matanovic - Christoph Knogler (l.) und Thomas Arnoldner.

Am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ihre gemeinsame Position zum KI-Omnibus-Gesetzespaket abgestimmt, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen, in denen sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) auf einen finalen Text einigen müssen. Experten spekulieren, dass das Gesetz bei einer Einigung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 offiziell in Kraft treten könnte.

„Reine Fristverschiebung reicht nicht“

„Die Positionierung des Europäischen Parlaments und insbesondere die Verschiebung zentraler KI-Vorgaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxistauglichkeit“, erklären Christoph Knogler und Thomas Arnoldner, beide Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. „Für viele Unternehmen in Österreich bringt das dringend notwendige Entlastung, weil derzeit große Unsicherheiten im Zusammenspiel von ‚AI Act‘ und anderen Digitalrechtsakten bestehen. Aber klar ist auch: Eine reine Fristverschiebung reicht nicht. Wir brauchen inhaltliche Nachschärfungen – etwa klarere Definitionen bei Hochrisiko-KI, weniger Bürokratie bei Dokumentationspflichten und vor allem ein besser abgestimmtes Zusammenspiel der Regelwerke.“

Der KI-Omnibus ist ein zentraler Bestandteil des „Digital-Omnibus„-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2025 auf den Weg gebracht hat. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Korrektur von drohenden Überregulierungen durch den ursprünglichen „EU AI Act“ (der seit 2024 gestaffelt in Kraft tritt).

Kernpunkte des KI-Omnibus

Die wichtigsten Kernpunkte des KI-Omnibus umfassen KI-Systeme, die in klassischen Bereichen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder vernetzten Haushaltsgeräten eingesetzt und künftig vom Geltungsbereich des „AI Acts“ ausgenommen werden. Hintergrund ist ein zentrales Argument der Wirtschaft, dem sich die EU nun anschließt: Diese Produkte unterliegen bereits strengen sektorspezifischen Vorgaben, etwa durch die EU-Maschinenverordnung oder die Medizinprodukte-Verordnung. Der Omnibus-Ansatz soll daher vor allem eine kostspielige Doppelregulierung vermeiden, ohne dabei Abstriche beim Verbraucherschutz zu machen.

„Die Richtung stimmt, aber in der Praxis spüren viele Unternehmen weiterhin eine hohe regulatorische Belastung. Gerade Doppelregulierungen und komplexe Vorgaben bleiben ein Problem. Hier braucht es noch mehr Konsequenz, wenn man wirklich von Entbürokratisierung sprechen will“, kommentieren die beiden KI-Experten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Der Digital-Omnibus adressiert nicht nur KI-Themen, sondern sieht gezielte Entlastungen für kleinere Unternehmen vor und führt dafür eine neue Kategorie ein: sogenannte „kleine Midcaps“ – also Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und unter 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Diese sollen künftig ähnlich wie klassische KMU behandelt werden und von vereinfachten regulatorischen Anforderungen profitieren. Konkret geht es dabei um reduzierte technische Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, erleichterte Vorgaben beim Qualitätsmanagement sowie eine stärker an der Unternehmensgröße orientierte Bußgeldberechnung.

Fristen gestaffelt

Dafür werden die Fristen neu gestaffelt: Systeme, die in größere Produkte oder Infrastrukturen integriert sind, sollen erst ab dem 2. August 2028 den entsprechenden Anforderungen unterliegen. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Anwendungen – also solche, die nicht Teil eines umfassenderen Systems sind – gilt hingegen ein früherer Stichtag: Hier greifen die neuen Pflichten bereits ab dem 2. Dezember 2027.

„Die gestaffelten Fristen sind ein sinnvoller erster Schritt, weil sie gerade Startups mehr Zeit geben. Gerade für die heimische Startup- und Innovationsszene schafft der spätere Zeitpunkt neuer Vorgaben zusätzlichen Handlungsspielraum, um KI-Anwendungen zur Marktreife zu bringen, Investitionen abzusichern und im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten“, betonen Arnoldner und Knogler. „Aber das reicht noch nicht. Viele Unternehmen sehen sich nach wie vor mit fehlenden Leitlinien und einem noch nicht ausreichend entwickelten Compliance-Ökosystem konfrontiert. Für Startups und innovative Unternehmen ist das besonders kritisch, weil damit Investitionen verzögert werden und sie eigentlich auf schnelle Skalierung und klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Idealerweise sind die Fristen direkt an die Veröffentlichung der notwendigen Leitlinien zu knüpfen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben.“

„Ökosystem nicht bereit“

Konkret nennt die Kommission als Begründung für die Verschiebung, dass das Compliance-Ökosystem noch nicht bereit sei. Die für Unternehmen entscheidenden harmonisierten Normen – erarbeitet vom technischen Gemeinschaftsausschuss CEN-CENELEC JTC 21 – werden voraussichtlich erst gegen Ende 2026 vorliegen. Ohne diese Leitlinien fehlt Unternehmen aktuell die notwendige Orientierung, um sicherzustellen, dass ihre technische Dokumentation den Anforderungen entspricht.

Kritischen Stimmen, die vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards und Ähnlichem warnen, setzen beide Experten folgende Argumentation entgegen: „Wir sehen hier keinen Widerspruch, denn eine Entlastung bedeutet nicht automatisch eine Absenkung von Schutzstandards. Es geht auch nicht darum, Schutzstandards zu senken, sondern sie praktikabel zu gestalten. Klare und umsetzbare Regeln erhöhen letztlich auch die Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in KI“, sagen sie.

„Nicht nur KI-Omnibus nutzen“

Da der KI-Omnibus noch nicht final verabschiedet ist, bleiben die (strengen) Fristen des ursprünglichen „AI Acts“ das aktuell gültige Recht.

„Entscheidend ist, dass nicht nur der KI-Omnibus, sondern der gesamte Digitale Omnibus – mit Regelungen zu Daten, Datenschutz und Cybersicherheit – jetzt wirklich genutzt wird, um den Rechtsrahmen substanziell zu verbessern“, sagen Knogler und Arnoldner abschließend. „Dazu gehören klare Abgrenzungen, realistische Übergangsfristen und innovationsfreundliche Instrumente wie Testumgebungen oder Sandboxes. Nur so können wir sicherstellen, dass Österreich und Europa im internationalen Wettbewerb bei KI und industrieller Innovation nicht zurückfallen.“

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v.l.n.r: Daniela Gassner (RLB), Steve Jeitler (Business Angel), Verena Kraßnig (RLB), Georg Lackner (SUPASO), Olivia Pinter (RLB), Fabian Gems (SUPASO), Jörg Schönbacher (FMMS) | (c) Supaso

Im Juli 2025 hatte Supaso am Rande des Business Angel Summit in Kitzbühel angekündigt, eine Finanzierungsrunde vorzubereiten (brutkasten berichtete). Diese Runde ist nun abgeschlossen: Angeführt wird sie von der Gerald Jeitler GmbH, beteiligt sind außerdem die Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark und die FMMS Beteiligungs GmbH.

Die Supaso FlexCo aus Hartberg produziert Isolierverpackungen aus recyceltem Altpapier, die Styropor (EPS) in der temperaturgeführten Logistik ersetzen sollen. Mit dem Kapital will das Unternehmen seine Produktionskapazitäten ausbauen und international wachsen. Zur Höhe des Investments macht Supaso allerdings keine Angaben.

Transportkosten begrenzen den Lieferradius

„Das größte Problem bei Verpackung ist natürlich die Distanz“, sagt Mitgründer Fabian Gems im Gespräch mit brutkasten. Gut liefern lasse sich in einem Radius von 300 bis 400 Kilometern. „Alles, was darüber hinausgeht, geht meistens auf die eigene Marge, weil die Transportkosten einfach steigen.“

Gems nennt dazu Zahlen: Der Warenwert einer LKW-Ladung liege zwischen 6.000 und 8.000 Euro, die Transportkosten nach Madrid bei 3.500 Euro. Eine Zustellung in die Schweiz inklusive Verzollung kostete im Vorjahr 1.900 Euro, mittlerweile 2.700 Euro. Weitergeben lasse sich das nur bedingt, ohne näher gelegenen Wettbewerbern eine Chance zu geben.

Fünf Partner, erste Pilotanlage ab Q1

Supaso setzt deshalb auf ein Machine-as-a-Service-Modell, das unter dem Namen Modular Up Cycling Hub (MUCH) vorbereitet wird: Statt fertige Dämm-Inlays quer durch Europa zu transportieren, sollen Partnerbetriebe mit eigenem Papier- und Kartonabfall vor Ort produzieren. Das Kapital fließt laut Gems in die Serienreife der Produktionslinien und in erste Testpiloten im In- und Ausland.

Fünf Partner hat Supaso nach eigenen Angaben identifiziert, darunter ein Styroporhersteller, der selbst unter Druck steht. Der Start ist für das erste Quartal des kommenden Jahres geplant, zunächst mit einer Anlage. Zwei weitere sollen nach Möglichkeit folgen. Die Validierungsphase soll bis etwa 2028 laufen, danach ist die nächste Finanzierungsrunde vorgesehen. Als besonders dynamische Märkte nennt Gems Kroatien und Slowenien.

Wie abgerechnet wird, ist offen. Getestet werden Varianten von der Leasinganlage mit Lizenzgebühr bis zu Pay-per-Use. Eine eigene Großfabrik schließt Gems aus: „Davon bin ich absolut nicht überzeugt. Wir wollen uns direkt in die Wertschöpfungskette bei Verpackungs- und Kartonageherstellern und Papierfabriken einbauen.“

Bewusst österreichische Investoren

Seit dem Business Angel Summit in Kitzbühel im Vorjahr habe man mit vielen Kandidaten gesprochen und dabei eine Erkenntnis gewonnen, so Gems: „So ein ganz klarer VC-Fall sind wir nicht.“ Man sei erstens Hardware und zweitens relativ erklärungsbedürftig. Die Präferenz sei deshalb auf österreichisches Kapital mit langem Atem gefallen, einen Exit in zwei Jahren strebe man nicht an: „Wir wollen das jetzt wirklich groß machen.“

Die FMMS Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frohnleiten wurde Ende 2024 im Firmenbuch eingetragen und gehört zur FMMS Holding GmbH, der Beteiligungsholding von Franz Mayr-Melnhof-Saurau. Zum Portfolio zählen die Mayr-Melnhof Holz Holding, der größte Privatforstbetrieb Österreichs und ewe Küchen, insgesamt rund 2.000 Mitarbeitende in vier Ländern. Als Schwerpunkte nennt die Holding unter anderem Ressourcenwirtschaft und Greentech.

Die RLB Steiermark bringt neben Kapital vor allem Know-how bei der Ausgestaltung der Abrechnungsmodelle ein, sagt Gems – ein Punkt, der bei einem noch offenen Machine-as-a-Service-Geschäftsmodell zwischen Leasing und Pay-per-Use nicht unerheblich ist. Die Landesbank, die als größte Regionalbank im Süden Österreichs auftritt, hat ihr Beteiligungsgeschäft zuletzt gezielt ausgebaut: Für Startups, Scaleups und KMU steht ein Beteiligungsvolumen von 100 Millionen Euro bereit, wovon bereits 40 Millionen Euro investiert sind. Nachhaltige und regionale Zukunftsbranchen zählen dabei explizit zu den Investitionsschwerpunkten der Bank

Supaso wurde 2021 gegründet. Im August 2023 zählte das Unternehmen 190 Kund:innen in neun Ländern (brutkasten berichtete), im Juli 2025 über 300 in zehn Ländern, aktuell sind es nach eigenen Angaben „Hunderte“ in zwölf europäischen Ländern. Die Nachfrage nach kreislauffähigen Verpackungen wird unter anderem durch die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) getrieben.

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