24.11.2020

aws startet „Europas größten funktionellen“ KI-Marktplatz

Ein neuer KI-Marktplatz des aws soll es vor allem KMU ermöglichen, einfach an passende KI-Lösungen zu kommen.
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Der neue KI-Marktplatz soll dazu beitragen,
Der neue KI-Marktplatz soll dazu beitragen, "vom Getriebenen zum Treiber" zu werden, mein Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) Böhm

Bei einem gemeinsamen Pressetermin stellten heute Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, aws-Chef Bernhard Sagmeister, AI Austria Co-Founder Clemens Wasner und updatemi-Gründer und brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich einen neuen KI-Marktplatz des aws vor. Dieser soll die zahlreichen österreichischen Anbieter von KI-Lösungen mit der Nachfrageseite verbinden. Vor allem KMU werden damit adressiert.

Schramböck zu KI: „Vom Getriebenen zum Treiber werden“

In ihren einführenden Worten umriss Ministerin Schramböck die Situation und die Ziele: „Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie, die es schaffen kann, ganze Wirtschaftssektoren wettbewerbsfähiger zu machen“. Man stehe dabei in Konkurrenz zu China, den USA und weiteren Ländern. „Europa hat in letzten Jahren geschlafen und zu wenig investiert. Es ist jetzt wichtig, vom Getriebenen zum Treiber zu werden und die Aufholjagd zu starten“, so die Ministerin.

KI-Marktplatz: Zum Start 50 Anbieter und tausende Datensätze

Österreich könne sich dabei als kleines Land in der Förderung von KI-Technologien auf Schwerpunkte fokussieren. Insgesamt brauche es sowohl eine gute Strategie (sie unten) als auch eine gute Umsetzung, von der der nun präsentierte KI-Marktplatz ein Teil sei. „Es ist eine Maßnahme, die es so noch nicht gibt. Es ist Europas größter funktioneller KI-Marktplatz“, sagt Schramböck. Man könne damit Anbietern ein Tor zu ihren Kunden bieten, aber auch – und das sei wesentlich – dabei helfen, Daten zu finden, um Algorithmen zu trainieren. „Mit dem KI-Marktplatz wird auch ein Datenschatz gehoben, der für jedes Unternehmen verfügbar ist“, sagt Schramböck. Schon zum Start seien für (eingeloggte) Nutzer tausende nationale und internationale Datensätze verfügbar. 50 Anbieter gebe es beim Launch bereits auf der Plattform.

aws-Chef Sagmeister gibt das kurzfristige Ziel aus: „Wir wollen in den kommenden Wochen die Anzahl der Marktteilnehmer im KI-Marktplatz noch deutlich vergrößern“. Dazu werde man über alle Kanäle auf das neue Portal aufmerksam machen. Für AI Austria-Gründer Wasner ist jedenfalls klar, dass der Bedarf groß ist: „Die Notwendigkeit von einem Marktplatz leite ich alleine schon aus der große Anzahl an Anfragen ab, die wir als Verein bekommen“. Dort sei dann etwa abgebildet, an wen man sich wenden kann und wo man passende Daten herbekommt.

„Technisch komplexe Prozesse aus Anwendersicht erklärt“

Umgekehrt würde der KI-Marktplatz auch KI-Startups bei der oft schwierigen Kundensuche unterstützen. Dazu Mic Hirschbrich: „Die Kunden verstehen nicht immer gleich, wo der Usecase ist. Am Marktplatz werden sehr technisch komplexe Prozesse aus Anwendersicht erklärt“. In Sachen Daten müssten die Teilnehmenden Unternehmen „Kooperation lernen“, um beiderseitige Vorteile zu schaffen. Um sicherzugehen, dass die Datennutzung auch rechtlich einwandfrei funktionieren kann, habe man im Marktplatz auch Experten für Daten-Anonymisierung bzw. Synthetisierung an Bord.

KI-Marktplatz als „neutrale Plattform“ für Vernetzung bei aws connect angesiedelt

Den kooperativen Ansatz betont auch Bernhard Sagmeister und sagt, es gehe beim neuen Marktplatz primär um das Thema Vernetzungen, die im Innovationswettbewerb „wirklich entscheidend“ sei. Daher sei er auch bei aws connect angesiedelt. „Wir wollen die bereits gemachten Erfahrungen einer möglichst breiten Kundengruppe bei den heimischen KMU zu Verfügung stellen. Wir wollen aufzeigen, welche Lösungen es schon gibt und wo man als etabliertes Unternehmen KI sinnvoll nutzen kann“, so Sagmeister.

Dabei lege man viel Wert auf Transparenz und wolle als neutrale Plattform fungieren, betont der aws-Chef, „Es geht uns darum, dass sich der Wirtschaftsstandort gut weiterentwickeln kann, ohne dass dabei einseitige Unternehmensinteressen verfolgt werden“. Clemens Wasner bringt dennoch eine Analogie zu einem „Big Busienss“: „Das Erfolgsrezept wird sicher sein, den Marktplatz nachhaltig mit Leben zu füllen. Und er kann sich auf Dauer weiterentwickeln. Vor 20 Jahren haben wir bei Amazon Bücher bestellt. Jetzt kann man dort Filme streamen. Wer weiß, was in 2 Jahren ist“.

KI-Strategie mit drei Zielen – „De geht wirklich die Post ab“

Neben der Präsentation des neuen Service umriss Wirtschaftsministerin Schramböck auch die aktuelle KI-Strategie. Diese verfolge drei Ziele: Erstens orientiere sie sich – anders als etwa in China – am Gemeinwohl und den Grundwerten, die „nicht Korsett sonder Sprungbrett“ seien. Zweitens wolle man „Schlüsselbereiche und Stärkenfelder“ definieren, in denen das Land besonders hervorsteche, etwa Voice Recognition und KI-basierte Krebsdiagnose. Drittens setze man einen klaren B2B-Fokus.

Dabei sieht Schramböck das Land auf einem guten Weg. Die Anzahl an Forschungsanträgen sei durch Corona nicht gesunken sondern sogar massiv gestiegen. „Es gibt rund 200 KI-Anbieter-Unternehmen in Österreich. Das zeigt, dass da wirklich die Post abgeht. Und es ist ein Indiz dafür, dass es mehr Unternehmen nutzen, als man glauben würde“, so die Ministerin. KI-Lösungen seien sehr breit. Die Technologie verstecke sich in unterschiedlichen Bereichen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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  • Bei einem gemeinsamen Pressetermin stellten heute Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, aws-Chef Bernhard Sagmeister, AI Austria Co-Founder Clemens Wasner und updatemi-Gründer und brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich einen neuen KI-Marktplatz des aws vor.
  • Dieser soll die zahlreichen österreichischen Anbieter von KI-Lösungen mit der Nachfrageseite verbinden.
  • Schon zum Start seien für Nutzer tausende nationale und internationale Datensätze verfügbar.
  • 50 Anbieter gebe es beim Launch bereits auf der Plattform.

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