05.02.2026
GASTBEITRAG

KI in hoch regulierten Umgebungen – höchste Priorität für Kontrolle und Verantwortung

In anspruchsvollen Umgebungen wie dem Finanzsektor ist Künstliche Intelligenz kein Experiment, sondern ein potenziell geschäftskritisches System. Ihr Einsatz erfordert klare rechtliche, organisatorische und technische Rahmenbedingungen. Im Gastbeitrag ordnet Tobias Lint von Ontec AI zentrale Anforderungen ein und zeigt, wie KI in regulierten Umgebungen verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.
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Tobias Lint von Ontec AI | (c) Ontec AI / grenke
Tobias Lint von Ontec AI | (c) Ontec AI / grenke
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In Branchen wie Finanzierungsdienstleistungen, Versicherungen oder Leasing sind Nachvollziehbarkeit, Kontrolle und Verantwortung zentrale Anforderungen. Entscheidungen müssen erklärbar, Systeme überprüfbar und Prozesse revisionsfähig sein. KI fügt sich in diese Logik nur dann ein, wenn sie von Beginn an als Teil der Gesamtarchitektur gedacht wird.

Ein unkontrollierter Einsatz von KI-Tools – etwa außerhalb der eigenen IT- und Security-Strukturen – kann schnell zu rechtlichen, organisatorischen oder haftungsrechtlichen Problemen führen. Gleichzeitig ist ein vollständiger Verzicht auf KI angesichts des Wettbewerbs- und Automatisierungsdrucks keine realistische Option. Unternehmen müssen daher einen Weg finden, KI kontrolliert und verantwortungsvoll zu nutzen.

Im Finanzsektor besteht noch Unsicherheit, wie stark der EU AI Act greift. Daher stufen viele Organisationen ihre KI-Systeme vorsorglich als „High Risk“ ein, was höhere Anforderungen an Transparenz und Prüfungen mit sich bringt. Bis zur endgültigen Klärung gilt oft das Prinzip: lieber von Anfang an strengere Standards einhalten, als später nachbessern zu müssen.

KI-gesteuerte Systeme können aufgrund ihrer möglichen Einstufung als Hochrisiko-Systeme nur unter speziellen Auflagen Verantwortung tragen. Daher müssen von KI unterstützte Entscheidungen durch zusätzliche regulatorische Vorgaben abgesichert werden.

Anforderungen an KI in hoch regulierten Umgebungen

Der Begriff „hoch reguliert“ beschreibt nicht nur einzelne Gesetze, sondern ein gesamtes Rahmenwerk an Anforderungen. Unternehmen müssen unter anderem sicherstellen, dass klar ist, wo Daten verarbeitet werden, wer darauf zugreifen darf und wie Entscheidungen zustande kommen.

Im Finanzsektor kommen zusätzliche aufsichtsrechtliche Vorgaben hinzu, etwa zu Auslagerungen, Datenhaltung, Betriebsstabilität und Haftungsfragen. Internationale Tätigkeit erhöht die Komplexität weiter, da unterschiedliche nationale Regelwerke berücksichtigt werden müssen. Für KI bedeutet das, dass technische Möglichkeiten stets gegen regulatorische und organisatorische Anforderungen abgewogen werden müssen.

Aus dieser Ausgangslage ergeben sich klare Anforderungen an KI-Systeme:

  • Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse:
    KI-Antworten und Empfehlungen müssen erklärbar sein und auf überprüfbaren Grundlagen basieren, sodass Entscheidungen intern wie extern nachvollzogen werden können.
  • Klare Kontrollmechanismen:
    Es muss eindeutig definiert sein, wo Automatisierung endet und an welchen Stellen menschliche Verantwortung und Freigabe erforderlich sind.
  • Datensouveränität und Datenschutz:
    Sensible und personenbezogene Daten dürfen nur innerhalb klar kontrollierter Umgebungen verarbeitet werden und müssen jederzeit der Hoheit des Unternehmens unterliegen.
  • Regulatorische und rechtliche Konformität:
    KI-Systeme müssen bestehende aufsichtsrechtliche, datenschutzrechtliche und branchenspezifische Vorgaben erfüllen und auditierbar sein.
  • Stabile und skalierbare Architektur:
    Lösungen müssen über den Pilotbetrieb hinaus tragfähig sein und auch bei internationalem Einsatz, wachsender Nutzerzahl und steigender Komplexität zuverlässig funktionieren.
  • Integration in bestehende IT- und Security-Strukturen:
    KI darf kein isoliertes Tool sein, sondern muss sich nahtlos in vorhandene Systeme sowie Rollen- und Berechtigungskonzepte einfügen.
  • Governance und organisatorische Verankerung:
    Zuständigkeiten, Entscheidungsprozesse und Regeln für den KI-Einsatz müssen klar definiert und im Unternehmen verankert sein.
  • Betriebs- und Risikomanagement:
    Abhängigkeiten von Modellen, Anbietern und Partnern müssen transparent gemacht und technisch wie organisatorisch abgesichert werden.

Zentrale Erkenntnisse aus der Praxis

Wie diese Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können, zeigt das Beispiel von Ontec AI und der grenke Gruppe, eines international tätigen Finanzdienstleisters.

Im Rahmen einer unternehmensweiten Initiative wurden KI-Use-Cases systematisch erhoben, bewertet und priorisiert. Zwei Anwendungen wurden produktiv umgesetzt: ein unternehmensweiter KI-Chatbot sowie eine KI-gestützte Wissensmanagement-Lösung. Beide Systeme sind in die bestehende IT- und Security-Architektur integriert und unterliegen klar definierten Governance-Regeln.

Der KI-Chatbot ermöglicht Mitarbeitenden den Zugriff auf Sprachmodelle innerhalb einer kontrollierten Umgebung. Abhängig von Sensibilität und Kontext der Anfrage werden unterschiedliche technische Pfade genutzt, sodass die Datenhoheit gewahrt bleibt. Die Wissensmanagement-Lösung basiert auf semantischer Suche und Retrieval-Augmented Generation. Antworten werden aus internen Dokumenten abgeleitet und validiert, sie bleiben daher jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar. Ergänzend kommen agentenbasierte Funktionen zum Einsatz, die Anfragen strukturieren und kontextualisieren, ohne Entscheidungen vollständig zu automatisieren.

Aus der Umsetzung lassen sich für KI im hoch regulierten Umfeld folgende Erkenntnisse ableiten:

  • Der Einstieg in KI ist in regulierten Organisationen eine strategische Entscheidung.
  • Erfolgreiche KI-Initiativen beginnen mit der Priorisierung von Use-Cases, nicht mit der Auswahl von Modellen oder Tools.
  • Das Wichtigste, was jedes Unternehmen gemacht haben sollte, sind die klassischen Digitalisierungsschritte bezogen auf ihre Datenquellen: Wer hat warum worauf Zugriff? Wo liegen welche Informationen? Müssen bestimmte Daten besonders geschützt sein? 
  • Fachlich unterschiedliche Anwendungsfälle lassen sich häufig technisch bündeln, wenn sie früh als Archetypen erkannt werden.
  • KI im Finanzsektor ist nur mit Security, Datenschutz und Compliance sinnvoll einsetzbar, da diese Anforderungen den Rahmen jeder KI-Architektur definieren.
  • Skalierbarkeit ist eine Grundvoraussetzung, insbesondere für international tätige Unternehmen mit unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen.
  • Mittelständische Unternehmen müssen besonders fokussiert vorgehen, da Ressourcen begrenzt sind und nicht jede Technologie selbst entwickelt werden kann.
  • Regulatorisch konforme Alternativen zu öffentlichen Gen-AI-Tools sind notwendig, um rechtliche Risiken bei sensiblen Daten zu vermeiden.
  • RAG-basierte Ansätze sind zentral für auditfähiges Wissensmanagement, da sie Nachvollziehbarkeit und Belegbarkeit von Antworten ermöglichen.
  • Human-in-the-Loop bleibt bei geschäftskritischen Entscheidungen unverzichtbar, weil KI-Modelle keine Verantwortung tragen können.
  • Change-Management ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor, da KI nur dann Wirkung entfaltet, wenn Mitarbeitende eingebunden und befähigt werden.

Fazit

KI kann auch in hoch regulierten Umgebungen produktiv eingesetzt werden, wenn sie als Teil einer Gesamtarchitektur verstanden wird. Entscheidend ist nicht die Leistungsfähigkeit einzelner Modelle, sondern das Zusammenspiel aus Architektur, Governance und Verantwortung. Unternehmen, die die Gestaltung ihrer IT-Infrastruktur von diesen Aspekten leiten lassen, schaffen die Grundlage für einen nachhaltigen und sicheren KI-Einsatz – selbst im anspruchsvollen Umfeld. Es gilt vorrangig klassische Digitalisierung voranzubringen, dann ist der Einsatz von KI-Systemen oft nur ein weiterer Schritt und kein großer Sprung.

Details zum Projekt wurden gemeinsam mit grenke in einem Webinar vertieft und anhand konkreter Fragestellungen aus dem regulierten Umfeld diskutiert:

Über den Autor

Tobias Lint ist Developer bei Ontec AI. Ontec AI entwickelt modulare KI-Lösungen für Unternehmen mit sensiblen und komplexen Daten, insbesondere in regulierten Branchen.


Aus dem Archiv: Christian Casari von Ontec AI in der brutkasten-Serie „No Hype KI“ (Dezember 2025):

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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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