11.03.2026
DIGITAL SKILLS BAROMETER

KI-Hype trifft auf Realität: Österreichs digitale Kompetenzlücke

Das am Dienstag in Wien präsentierte „Digital Skills Barometer 2025/2026“ von fit4internet zeigt einen „Technology Skills Gap“ in Österreich auf.
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(c) brutkasten

Wir nutzen KI, Cloud-Dienste und smarte Daten-Tools jeden Tag, um schneller und effizienter zu arbeiten. Doch ein Blick unter die Oberfläche zeigt: Das volle Potenzial dieser Technologien bleibt oft auf der Strecke, weil das tiefere Verständnis fehlt. Das zeigt das neue Digital Skills Barometer 2025/2026, das am Dienstag in Wien präsentiert wurde. Für die repräsentative Studie wurden insgesamt 2.273 Personen im Alter von 16 bis 89 Jahren befragt und getestet.

Selbstbild und Realität

Die Untersuchung der Bevölkerung offenbart eine Diskrepanz zwischen Selbstbild und Realität. In der digitalen Selbsteinschätzung geben sich die Österreicher:innen im Schnitt noch recht selbstbewusste 63 von 100 Punkten. Der Wissenstest liefert jedoch ein deutlich ernüchternderes Ergebnis von lediglich 35 Punkten. Diese Lücke von 28 Punkten ist mehr als nur ein Schönheitsfehler, denn sie entspricht einer Überschätzung von rund eineinhalb Kompetenzstufen. Konkret bedeutet das, dass sich 58 Prozent der Bevölkerung auf den untersten beiden Stufen bewegen und bei digitalen Aufgaben laufend Hilfe benötigen. Nur 42 Prozent verfügen über Kompetenzen für einen selbstständigen und reflektierten Einsatz digitaler Technologien.

Digitale Tools verbreitet, Kompetenz begrenzt

Besonders drastisch geht die Schere bei den aktuellen Schlüsseltechnologien auf, da die Nutzung rasant wächst, das nötige Know-how jedoch auf der Strecke bleibt. Bereits 51 Prozent der Befragten geben an, KI-Anwendungen privat oder beruflich zu nutzen, das objektive Hintergrundwissen dazu liegt im Schnitt jedoch bei mageren 30 Punkten.

Ähnlich sieht es bei Cloud-Diensten aus, die von 65 Prozent genutzt werden, während das Wissen dazu bei nur 35 Punkten liegt. Die Datenkompetenz bildet mit 23 Punkten das absolute Schlusslicht, bei einer Nutzungsrate von ebenfalls nur 23 Prozent. Lediglich im Bereich Cybersecurity sieht es etwas besser aus, wo 81 Prozent entsprechende Anwendungen nutzen und das Wissen immerhin bei 57 Punkten liegt.

„Das Digital Skills Barometer zeigt sehr deutlich: Wir haben kein Technologie-, sondern ein Kompetenzproblem. Wenn KI-Nutzung schneller wächst als das Verständnis für Cloud, Data und Cybersecurity, entsteht ein strukturelles Risiko für Unternehmen und den Standort“, so fit4internet-Präsident Markus Schaffhauser.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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