09.08.2024
BETRUGSBEKÄMPFUNG

KI gegen Steuerhinterziehung brachte Finanzministerium 2023 rund 185 Mio. Euro

Das Finanzministerium (BMF) setzt in der Betrugsbekämpfung seit Jahren auf Predictive Analytics. Nun wurden Zahlen präsentiert.
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Geldwäsche Steuerbetrug Steuerhinterziehung Geld
(c) envato / andriymedvediuk

Ja, auch die heimischen Ministerien nutzen KI – und zwar mitunter schon eine ganze Zeit lang, wie brutkasten vor etwa einem Jahr berichtete. Dabei geht es jedoch nicht um Generative AI-Lösungen – man will ja schließlich nicht, das im Ministerium halluziniert wird. Zum Einsatz kommen etwa Tools mit Funktionen wie Texterkennung und Bilderkennung – oder im Fall des Finanzministeriums eine Predictive-Analytics-Plattform, die die Auswahl von Steuer-Prüfungsfällen optimiert und damit beim Erkennen von Steuerhinterziehung hilft.

Steuerhinterziehung: 34 Millionen Fälle überprüft – 185 Millionen Euro erzielt

Nun gab Finanzminister Magnus Brunner einige Zahlen zum Predictive Analytics Competence Center (PACC) im Ministerium aus. Die „Spezialeinheit“ habe demnach im Jahr 2023 rund 6,5 Mio. Fälle aus den unterschiedlichsten Bereichen der Steuerverwaltung überprüft. 

Dabei sei man in allen Bereichen der Finanzverwaltung fündig geworden. „So wurden falsche Angaben bei Arbeitnehmerveranlagungen ebenso aufgedeckt wie Betrugsversuche bei der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer oder auch bei der Umsatzsteuer“, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums. Dadurch hätten die Ermittler:innen rund 185 Millionen Euro Steuereinnahmen erzielt.

Darüber hinaus seien rund 27,5 Millionen Fälle im Hinblick auf Compliance-Verstöße überprüft worden, wobei es sich laut Ministerium „vor allem um die Identifikation von zu Unrecht beantragten und bezogenen Beihilfen und Leistungen sowie von Scheinunternehmen handelte“. Zusammengerechnet wurden durch das PACC im Vorjahr also 34 Millionen Fälle überprüft. Bei diesen hätten die Analysen 375.000 Fälle als unplausibel angezeigt, heißt es vom Ministerium. „Diese wurden in Folge von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern näher unter die Lupe genommen und im Bedarfsfall überprüft.“

PACC: Mehrere Bereiche mit eigenen Programmen abgedeckt

„Die Teams im PACC sind auf verschiedene analytische Bereiche spezialisiert, von Predictive und Advanced Analytics über Tax Analytics bis hin zu Customs Analytics. Somit decken wir ein relativ breites Spektrum an Themenstellungen ab“, wird dazu PACC-Leiter Christian Weinzinger zitiert. Mit mehreren verschiedenen Programme bearbeite man Risiken in Bereichen wie Steuerprüfung und Zollkontrolle. „Diese Maßnahmen umfassen sowohl ex-post-Ansätze, die sich auf die Analyse vergangener Jahre stützen, als auch real-time- und ex-ante-Ansätze, die darauf abzielen, potenzielle Risiken in Echtzeit oder im Voraus zu erkennen“, so Weinzinger.

Konkret werden etwa Betriebsgründungen vorab überprüft, „um Unternehmen und die dahinterstehenden handelnden Personen mit einem höheren Risiko für Steuerbetrug zu identifizieren“. Damit werde durch Analysetechniken und Netzwerkanalysen unter anderem Umsatzsteuer-Karussellbetrug verhindert.

Auch Kryptowährungen im Visier

„Darüber hinaus werden verschiedene andere Themen wie Digitalisierung, Kryptowährungen und internationale Datenaustauschprogramme behandelt, um die Effizienz und Wirksamkeit der Finanzverwaltung zu verbessern“, sagt der PACC-Leiter. Und die „Spezialeinheit“ soll weiter ausgebaut werden. Künftig soll dann unter anderem auch Generative AI eingesetzt werden, heißt es in der Aussendung. Zudem soll die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern vertieft werden.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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