08.10.2025
APPLY AI

„KI-First-Politik“: EU-Kommission verspricht weitere Milliarden für KI

Die EU-Kommission gab heute Details zu ihrer "Apply AI"-Strategie sowie zur KI-Strategie für die Wissenschaft aus.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Sprachlich ist es wohl bewusst als sachlicher Kontrapunkt zur emotional geprägten „America First“-Politik in den USA gedacht: Die EU-Kommission gab heute ein Bekenntnis zu einer „KI-First-Politik“ aus. Konkret wurde dazu erste Details zu zwei Strategien genannt: die „Apply AI“-Strategie und die KI-Strategie für die Wissenschaft.

Von der Leyen: „Ich möchte, dass die Zukunft der KI in Europa gestaltet wird.“

„Ich möchte, dass die Zukunft der KI in Europa gestaltet wird. Denn wenn KI eingesetzt wird, können wir intelligentere, schnellere und erschwinglichere Lösungen finden. Die Einführung von KI muss weit verbreitet sein, und mit diesen Strategien werden wir dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen. KI an die erste Stelle zu setzen, bedeutet auch, Sicherheit an die erste Stelle zu setzen“, wird EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu in der offiziellen Aussendung zitiert.

„Apply AI“-Strategie: 1 Mrd. Euro für konkrete Maßnahmen und „Frontier AI-Initiative“

Die „Apply AI“-Strategie, zu Deutsch „Strategie zur Anwendung von KI“, zielt konkret darauf ab, die Einführung von KI in strategischen und öffentlichen Sektoren wie Gesundheitswesen, Pharmazeutika, Energie, Mobilität, Fertigung, Bauwesen, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Verteidigung, Kommunikation und Kultur voranzutreiben. KMU und auch die Industrie sollen unterstützt werden, um KI zu nutzen und in ihre Abläufe zu integrieren, heißt es von der EU-Kommission.

Als konkrete Maßnahme wird etwa die Einrichtung von KI-gestützten Screening-Zentren für das Gesundheitswesen genannt. Auch wolle man die Entwicklung von „Frontier Models“, hochentwickelten, großen und leistungsfähigen KI-Systemen, und agentenbasierter KI, die auf Sektoren wie Fertigung, Umwelt und Pharmazeutika zugeschnitten sind, unterstützen. Dafür will die Kommission eine Milliarde Euro bereitstellen – und stellt zukünftige weitere Initiativen in den Sektoren Finanzen, Tourismus und E-Commerce in Aussicht.

Zudem wurde der Start einer „Frontier AI-Initiative“ zur Unterstützung von Innovationen durch die Zusammenführung der führenden KI-Akteure Europas verkündet. Unter anderem mit „Erfahrungszentren für KI“ will man „Unternehmen privilegierten Zugang zum EU-KI-Innovationsökosystem verschaffen“. Koordiniert werden sollen alle Maßnahmen über die „Apply AI Alliance“, „ein Forum, das Industrie, öffentlichen Sektor, Wissenschaft, Sozialpartner und Zivilgesellschaft zusammenbringt“.

KI-Strategie für die Wissenschaft: Horizon-Europe-Milliarden für KI-Forschung

Die zeitgleich präsentierte KI-Strategie für die Wissenschaft soll die EU als Drehscheibe für KI-gesteuerte wissenschaftliche Innovation positionieren. Im Mittelpunkt steht dabei „RAISE“ – die „Ressource für KI-Wissenschaft in Europa“, ein virtuelles europäisches Institut, das KI-Ressourcen für die Entwicklung und Anwendung von KI in der Wissenschaft bündeln und koordinieren soll. Aus diesem sollen unter anderem 58 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich KI-Fachkräfte fließen.

Weitere 600 Millionen Euro sollen aus dem Etat von Horizon Europe in Rechenleistung für die Wissenschaft fließen – die Investition soll EU-Forscher:innen und -Startups einen dedizierten Zugang zu KI-Gigafactories sichern. Zudem sollen die Fördermittel von Horizon Europe für KI auf ganze drei Milliarden Euro verdoppelt werden. Weitere Maßnahmen soll es im Bereich Daten geben – bereits für Ende Oktober wurde eine „Datenunion-Strategie“ angekündigt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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