08.10.2025
APPLY AI

„KI-First-Politik“: EU-Kommission verspricht weitere Milliarden für KI

Die EU-Kommission gab heute Details zu ihrer "Apply AI"-Strategie sowie zur KI-Strategie für die Wissenschaft aus.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | © Europäische Kommission

Sprachlich ist es wohl bewusst als sachlicher Kontrapunkt zur emotional geprägten „America First“-Politik in den USA gedacht: Die EU-Kommission gab heute ein Bekenntnis zu einer „KI-First-Politik“ aus. Konkret wurde dazu erste Details zu zwei Strategien genannt: die „Apply AI“-Strategie und die KI-Strategie für die Wissenschaft.

Von der Leyen: „Ich möchte, dass die Zukunft der KI in Europa gestaltet wird.“

„Ich möchte, dass die Zukunft der KI in Europa gestaltet wird. Denn wenn KI eingesetzt wird, können wir intelligentere, schnellere und erschwinglichere Lösungen finden. Die Einführung von KI muss weit verbreitet sein, und mit diesen Strategien werden wir dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen. KI an die erste Stelle zu setzen, bedeutet auch, Sicherheit an die erste Stelle zu setzen“, wird EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu in der offiziellen Aussendung zitiert.

„Apply AI“-Strategie: 1 Mrd. Euro für konkrete Maßnahmen und „Frontier AI-Initiative“

Die „Apply AI“-Strategie, zu Deutsch „Strategie zur Anwendung von KI“, zielt konkret darauf ab, die Einführung von KI in strategischen und öffentlichen Sektoren wie Gesundheitswesen, Pharmazeutika, Energie, Mobilität, Fertigung, Bauwesen, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Verteidigung, Kommunikation und Kultur voranzutreiben. KMU und auch die Industrie sollen unterstützt werden, um KI zu nutzen und in ihre Abläufe zu integrieren, heißt es von der EU-Kommission.

Als konkrete Maßnahme wird etwa die Einrichtung von KI-gestützten Screening-Zentren für das Gesundheitswesen genannt. Auch wolle man die Entwicklung von „Frontier Models“, hochentwickelten, großen und leistungsfähigen KI-Systemen, und agentenbasierter KI, die auf Sektoren wie Fertigung, Umwelt und Pharmazeutika zugeschnitten sind, unterstützen. Dafür will die Kommission eine Milliarde Euro bereitstellen – und stellt zukünftige weitere Initiativen in den Sektoren Finanzen, Tourismus und E-Commerce in Aussicht.

Zudem wurde der Start einer „Frontier AI-Initiative“ zur Unterstützung von Innovationen durch die Zusammenführung der führenden KI-Akteure Europas verkündet. Unter anderem mit „Erfahrungszentren für KI“ will man „Unternehmen privilegierten Zugang zum EU-KI-Innovationsökosystem verschaffen“. Koordiniert werden sollen alle Maßnahmen über die „Apply AI Alliance“, „ein Forum, das Industrie, öffentlichen Sektor, Wissenschaft, Sozialpartner und Zivilgesellschaft zusammenbringt“.

KI-Strategie für die Wissenschaft: Horizon-Europe-Milliarden für KI-Forschung

Die zeitgleich präsentierte KI-Strategie für die Wissenschaft soll die EU als Drehscheibe für KI-gesteuerte wissenschaftliche Innovation positionieren. Im Mittelpunkt steht dabei „RAISE“ – die „Ressource für KI-Wissenschaft in Europa“, ein virtuelles europäisches Institut, das KI-Ressourcen für die Entwicklung und Anwendung von KI in der Wissenschaft bündeln und koordinieren soll. Aus diesem sollen unter anderem 58 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich KI-Fachkräfte fließen.

Weitere 600 Millionen Euro sollen aus dem Etat von Horizon Europe in Rechenleistung für die Wissenschaft fließen – die Investition soll EU-Forscher:innen und -Startups einen dedizierten Zugang zu KI-Gigafactories sichern. Zudem sollen die Fördermittel von Horizon Europe für KI auf ganze drei Milliarden Euro verdoppelt werden. Weitere Maßnahmen soll es im Bereich Daten geben – bereits für Ende Oktober wurde eine „Datenunion-Strategie“ angekündigt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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