03.04.2024
PERSONALIE

KI-Expertin Ana Simic wird CEO von Engage Technology

Sie ist Expertin in Marketing Automation, KI, Tech und Digitalisierung. Welche Stationen Ana Simic zu ihrer neuen CEO-Rolle brachten und was die Wiener Digitalagentur Engage nun vorhat.
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Filip Zganjer, Ana Simic, Florian Bauer (c) Engage, Christian Huttar

Die KI- und Digitalisierungsexpertin Ana Simic wird Chief Executive Officer (CEO) der Wiener Agentur Engage Technology, die 2018 von Florian Bauer und Filip Zganjer gegründet wurde. Engage operiert als IT-Firma innerhalb der BarnVentures Gruppe – gegründet 2014 – die Lösungen für Kund:innen im Energie- und Immobiliensektor bereitstellt. Das Unternehmen legt seinen Fokus auf Künstliche Intelligenz – eine der vielen Skills der neuen CEO.

Ana Simic leitet Engage Technology

Neben dem vierten Wiener Gemeindebezirk sitzt die Digitalagentur in der albanischen Hauptstadt Tirana. Das 15-köpfige Team für Projektmanagement, Consulting und Development soll von nun an von Simic geleitet werden.

Bislang hat sich die Expertin auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz mit einem „starken Kundenfokus in Österreich“ spezialisiert. Beruflich war sie zuvor unter anderem bei Henkel, bwin und A1 tätig, „wo sie unter anderem für den internationalen Rollout von Marketing Automation und datengetriebenen Lösungen verantwortlich war“, heißt es in einer Aussendung.

Seit September 2022 war Simic über eineinhalb Jahre als Managing Directress der DAIN Studios Austria tätig. Im deutsch-finnischen Consulting-Unternehmen hat sie sich auf individuelle KI-Strategien für Unternehmen spezialisiert.

Bei DAIN galt Simic als Digital-, KI- und Entwicklungsexpertin – und sprach mit brutkasten unter anderem über die Gradwanderung zwischen Effizienzsteigerung und Kontrollverlust beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Außerdem gab sie Tipps, wie sich der Einsatz von ChatGPT für Unternehmen überhaupt lohnen kann.

Neue CEO baut Digital-, Tech- und KI-Fokus aus

Nun soll Simic in ihrer neuen Position die Wiener Agentur Engage als IT-Dienstleister mit Digital-, Technologie- und KI-Fokus inhaltlich weiterentwickeln und international ausbauen. Der bisherige Geschäftsführer Florian Bauer bleibt dem Unternehmen als Chief Technology Officer (CTO) erhalten. Bauer soll seine Tech- und KI-Expertise ausbauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Agentur stärken.

Mitgründer Filip Zganjer soll seinen Fokus auf Eigentümer-Ebene stärken und die Portfolio-Entwicklung der BarnVentures Gruppe verantworten. In Aussicht seien weitere M&A-Operations, um die Expansion der Holding „strategisch voranzutreiben“.

Bislang war das in Wien sitzende Unternehmen als Company Builder von digitalen Unternehmen – konzentriert auf Nischen im IT-Sektor – tätig. Das bestehende Portfolio umfasst Firmen im Tech-, E-Commerce- und DeepTech-Bereich. Erst vor einem Jahr änderte BarnVentures seinen Namen: Zuvor war die Gruppe als „MoonHolding“ tätig (brutkasten berichtete).

Simic will „unter die Top 10“

“Der Wert von KI wird, mit einer guten Strategie, erst durch eine qualitativ hochwertige und schnelle technische Umsetzung spürbar. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam beeindruckende Ergebnisse erzielen und das Unternehmen unter die Top 10 Digitalagenturen in Österreich bringen werden“, sagt Ana Simic zu ihrer neuen Rolle.

Auch der frische CTO Florian Bauer spricht sich positiv über den Führungswechsel aus: „Mit Ana Simic an der Spitze können wir nun unsere Technologiekompetenz mit gebündelter Beratungsexpertise kombinieren, um unsere Kunden langfristig besser zu betreuen.”

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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