04.11.2026
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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Gruppenfoto bei den Circular Innovation Awards | (c) Rafael Haider_Circular Economy Forum Austria

Am 28. Oktober wurde im Wiener Haus der Industrie erstmals der Circular Innovation Award Austria verliehen. Aus 57 Einreichungen wählte eine internationale Jury fünf Kategoriesieger und zwei Sonderpreisträger aus. Der Innovationspreis steht unter der Patronanz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und soll Unternehmen sichtbar machen, die mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen die Kreislaufwirtschaft vorantreiben.

refurbed und Vetropack unter den Gewinnern

In der Kategorie „Circular Business Model Innovation“ wurde das Wiener Scaleup refurbed ausgezeichnet. Der Marktplatz für generalerneuerte Elektronik ist mittlerweile in 24 Ländern aktiv und nach eigenen Angaben seit 2024 profitabel. Insgesamt sollen durch das Geschäftsmodell bereits rund 474.000 Tonnen CO₂ eingespart worden sein. Zuletzt erweiterte das Unternehmen sein Trade-In-Programm, über das nun auch gebrauchte Gaming-Konsolen und Tablets zurückgekauft werden.

Den Preis für „Circular Industry Innovation“ erhielt Vetropack Austria. Das Unternehmen entwickelte mit „Rezon“ nach eigenen Angaben die weltweit erste Mehrweg-Glasflasche in gehärteter Leichtbauweise. Sie benötigt weniger Material und soll gleichzeitig mehr Umläufe ermöglichen. Damit will Vetropack den Ressourcenverbrauch reduzieren und Mehrwegsysteme attraktiver machen.

Fünf weitere Auszeichnungen vergeben

Das Grazer Startup byeagain erhielt den Titel „Circular Startup of the Year“ für seine KI-gestützte Aufbereitung von Retourwaren. Brantner Green Solutions wurde für seine GLASY-Technologie mit dem „Technological Circularity Breakthrough Award“ ausgezeichnet. Damit kann Glas aus der Restmüllverwertung zurückgewonnen und erneut für Verpackungen verwendet werden.

Der „Circular Collaboration Award“ ging an GzG Gipsrecycling, ein Gemeinschaftsunternehmen von PORR, Saint-Gobain Austria und Saubermacher. Dessen Anlage verarbeitet alte Gipskartonplatten zu wiederverwendbarem Gips und kann damit bis zu 40 Prozent Naturgips ersetzen.

Zwei Sonderpreise gingen an BauKarussell für die Verbindung von zirkulärem Gebäuderückbau mit sozialer Beschäftigung sowie an den Textildienstleister Salesianer für sein auf Langlebigkeit, Reparatur und Recycling ausgerichtetes Mietmodell.

Fortsetzung für 2027 geplant

Hinter dem Award stehen das Circular Economy Forum Austria, Schiefer Rechtsanwälte und die Raiffeisen-Landesbank Steiermark. „Wir holen Unternehmen vor den Vorhang, die mit konkreten Lösungen zeigen, dass Kreislaufwirtschaft wirtschaftlich tragfähig und wettbewerbsrelevant ist“, sagt Karin Huber-Heim, Präsidentin Circular Economy Forum Austria.

Der Circular Innovation Award soll auch 2027 wieder vergeben werden. Unternehmen können ihre Projekte ab April kommenden Jahres einreichen.

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