04.09.2023

Wiener KI-App Totoy erklärt Behördenbriefe in der Muttersprache

Gerade richtig zum Schulstart: Die KI-App Totoy kann abfotografierte Eltern-, Behörden- oder Arztbriefe in 95 Sprachen übersetzen und erklären.
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Die KI-App Totoy sowie CEO und Mitgründer Francis Rafal (c) 42 Vienna, Landin Soroko

Die Wiener KI-App Totoy soll es Menschen ab sofort ermöglichen, offizielle Dokumente wie Behörden-, Arzt- oder Elternbriefe besser zu verstehen und in 95 verschiedene Sprachen zu übersetzen. Nutzende müssen die Dokumente dafür lediglich mit ihrer Smartphone-Kamera scannen. Totoy übersetzt außerdem nicht nur in fast 100 verschiedene Sprachen, sondern kann zudem auch Erklärungen in 18 Sprachen zu den gescannten Inhalten generieren.

Die einfache Lösung für funktionalen Analphabetismus

Das fünfköpfige Gründerteam entstammt der Programmierschule 42 Vienna. Mitgründer sind neben CEO Francis Rafal auch Simon Hoffmann, Michael Perger, Marcel Koller und Benedikt Hielscher. Die Software-Engineer-Studenten verfolgen mit Totoy die Vision, funktionalen Analphabetismus durch “Human Augmentation“ zu lösen. Funktionale Analphabet:innen sind – nach Angaben von Totoy – jene Menschen, die die Schriftsprache nicht gut genug beherrschen, um behördliche Dokumente wie Formulare oder medizinische Aufklärungsbögen zu verstehen und sinngemäß auszufüllen.

App scannt Dokumente und beantwortet Fragen zum Inhalt

“Totoy versteht Behördenbriefe, Verträge oder die gerade zum Schulstart relevanten Elternbriefe, und selbst Nachrichten können fotografiert und erklärt werden”, sagt Francis Rafal, CEO und Mitgründer von Totoy.

Totoy basiert auf optischer Zeichenerkennnung: Benutzende können ein Dokument mit ihrem Smartphone fotografieren. Die App übersetzt den Text und bietet zudem eine vereinfachte Erklärung des Inhalts in der gewählten Sprache, so Totoy in einem öffentlichen Statement. Mittels eines integrierten Chats können Anwender:innen außerdem Folgefragen zu dem übersetzten Inhalt stellen.

Kostenlose Version ermöglicht 5 Übersetzungen pro Monat

Totoy können Interessierte über den App Store und den Google Play Store kostenlos downloaden. Die Gratis-Version erlaubt fünf Übersetzungen pro Monat. Für 60 Euro pro Jahr übersetzt und erklärt Totoy unlimitiert viele Dokumente.

Aktuell unterstützt Totoy die Übersetzung in 95 Sprachen. Zusätzliche Erklärungen sind in 18 Sprachen möglich, darunter Arabisch, Bosnisch, Kroatisch, Englisch, Filipino. Französisch, Deutsch, Ungarisch, Italienisch, Persisch, Polnisch sowie Rumänisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch.

GPT 3.5 von OpenAI mit eigenem Test-Framework

Die KI-App basiert auf dem Sprachmodell GPT-3.5 von OpenAI, dem KI-Unternehmen hinter ChatGPT. Das Entwicklerteam hat dafür ein eigenes Testing-Framework entwickelt: “Wir haben etliche Dokumente getestet, darunter Behördenbriefe, Arztbriefe, Tickets, Elternbriefe und viele mehr. Wir möchten damit sichergehen, dass wir die Antworten so persönlich und einfach zu verstehen wie möglich gestalten”, erzählt Gründer und CEO Rafal im brutkasten-Gespräch.

Gründer und CEO war selbst Helfer zweiter Generation

Sprachbarrieren dieser Art würden vor allem Migrant:innen der ersten Generation betreffen, so das Unternehmen. Kinder der Migrant:innen würden ihren Eltern infolgedessen Unterstützung in der Übersetzungsarbeit bieten. Gemäß der World Literacy Foundation gibt es weltweit rund zwei Milliarden funktionale Anaplhabet:innen, was pro Jahr wirtschaftliche Kosten von über einer Billion Euro verursachen würde.

“Die Totoy-App zielt darauf ab, einen Beitrag zur Bewältigung von funktionalem Analphabetismus und sogenannter unsichtbarer Spracharbeit zu leisten”, erklärt Rafal, der als Sohn philippinischer Einwanderer selbst davon betroffen war. Darüber hinaus will das Team Künstliche Intelligenz für alle Menschen zugänglich machen – unabhängig von Bildungshintergrund oder Sprachkenntnis.

Gespräche rund um Seed-Finanzierung am Laufen

Aktuell befindet sich das Wiener Startup noch in Gesprächen zu einer Seed-Finanzierungsrunde mit mehreren Investor:innen. Seit gut fünf Monaten hat das Gründerteam an der Entwicklung von Totoy gearbeitet, erzählt Rafal im Gespräch mit brutkasten. Bislang ist das Business noch gebootstrapped, ein Closing der Runde werde in den nächsten Monaten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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