28.08.2025
KOLUMNE

KI-Agenten und Corporate Venturing: Warum sich das Spielfeld gerade verändert

In ihrer neuen Corporate-Venturing-Kolumne erklärt Viktoria Ilger wie KI-Agenten die Dynamik zwischen Startups und Corporates verändern und Corporate Venturing vor neue Aufgaben stellen.
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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)

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Sam Altman, Gründer von OpenAI, hat 2024 den Begriff „One-Person Unicorn“ geprägt. Gemeint sind Unternehmen, die mithilfe von KI-Agenten von einer einzelnen Person aufgebaut und skaliert werden. Was nach Science Fiction klingt, ist längst Realität. KI-Agenten haben das Potenzial, Marketing, Vertrieb, Kundenservice, Produktentwicklung und Recherche zu automatisieren. Damit ermöglichen sie Gründer:innen, Aufgaben zu bewältigen, für die früher ganze Abteilungen nötig waren.

Erste Diskussionen drehen sich darum, wie KI-Agenten und KI-Tools das Unternehmertum demokratisieren. Doch eine spannende Frage, die mich beschäftigt, ist: Was bedeutet diese Demokratisierung für etablierte Unternehmen – und speziell für Corporate Venturing?

Eine unterschätzte Konkurrenz

Ob das von Altman beschriebene ‚One-Person Unicorn‘ Realität wird, mag man bezweifeln oder nicht. Fakt ist jedoch: Schon kleine Startups mit wenigen Personen können heute dank KI-Agenten eine Geschwindigkeit und Professionalität, die früher nur großen Unternehmen vorbehalten war, erreichen. Sie bauen ihre Prozesse von Beginn an KI-ready auf, nutzen Datenanalysen für Markttrends und Preisstrategien und professionalisieren ihre Abläufe mit deutlich kleineren Teams. Genau dadurch könnte ein zentraler Vorteil von Corporates fallen: Der über Jahrzehnte aufgebaute Erfahrungsschatz könnte an Gewicht verlieren, wenn datengetriebene KI-Systeme fundiertere Entscheidungen in kürzerer Zeit ermöglichen.

Natürlich können auch etablierte Unternehmen KI-Agenten einsetzen. Der entscheidende Unterschied liegt aber im Tempo. Während Startups ohne Legacy-Systeme loslegen, kämpfen Corporates häufig noch mit Digitalisierungslücken, gewachsenen Strukturen, Datensilos und komplexen Hierarchien. 

Corporate Venturing: Radar, Frühwarnsystem, Möglichkeitsraum

Corporate Venturing war schon immer ein Weg, Innovation von außen hereinzuholen und agiler nach dem Vorbild von Startups zu handeln. Mit dem Aufkommen von KI-Agenten gewinnt es jedoch eine neue Dimension: als Radar, als Frühwarnsystem und als Zugang zu neuen Möglichkeitsräumen. Entscheidend ist, nicht nur etablierte Wettbewerber im Blick zu haben, sondern gerade auch die kleinen, unscheinbaren Teams, die mit KI plötzlich ganze Märkte bewegen können. Je schneller und unabhängiger Startups agieren, desto wichtiger werden Vertrauen und Partnerschaft. Corporates müssen sich daher frühzeitig als spannende und verlässliche Partner im Ökosystem positionieren. 

Finanzierung im Wandel

Auch die Finanzierungslandschaft verschiebt sich. Jeder Euro in Startups hat heute das Potenzial, mehr Hebelwirkung als früher zu entfalten. Was einst Millionen erforderte, lässt sich oftmals mit KI-Agenten für einen Bruchteil umsetzen. Gründer:innen bleiben dadurch länger unabhängig.

Für CVCs heißt das: Kapital allein reicht nicht mehr. Wer in Zukunft relevant sein will, muss früher Mehrwert liefern – durch Netzwerke, technologische Unterstützung oder strategische Begleitung. Corporate VCs haben hier eine doppelte Chance. Einerseits setzen sie selbst KI ein, um Startups schneller zu finden, Marktbewegungen zu beobachten oder Due-Diligence-Prozesse effizienter zu gestalten. 

Andererseits können sie ihr Rollenverständnis schärfen – nicht nur Kapitalgeber mit strategischem Blick zu sein, sondern Mitgestalter, die aktiv gemeinsam mit Startups neue Potenziale erschließen.

Venture Building neu gedacht

Venture Building verändert sich. Schon immer ging es darum, als Corporate neue Unternehmen so aufzubauen, wie Startups es tun: agil, schnell, experimentierfreudig. Doch wenn sich Startups gerade neu erfinden, muss auch Venture Building nachziehen. Schließlich war es immer schon die Idee, Methoden aus der Startup-Welt in den Corporate-Kontext zu übertragen. 

Steve Blank, der „Godfather“ der Lean-Startup-Bewegung, betont bereits, dass seine Methodik an die neue Realität angepasst werden muss. Das Lean-Startup-Prinzip besagt im Kern: nicht lange planen, sondern Produkte möglichst schnell am Markt testen, Feedback einholen und iterativ verbessern. Genau diesen Zyklus rät Blank nun mit KI-Tools und -Agenten zu beschleunigen – von Kundentests und Produktvalidierung bis hin zu Marketing und Skalierung.

Gerade für Venture Building ist das spannend. In Zeiten angespannter Budgets können Corporates so neue Geschäftsideen schneller, schlanker und datengetriebener testen. Vielleicht entsteht das erste „One-Person Unicorn“ gar nicht in einer Garage, sondern in einem Corporate Venture Builder, der KI-Agenten systematisch einsetzt?

Genau darin liegt aus meiner Sicht eine große Chance: Venture Building kann zum strategischen Testfeld werden, um die Potenziale von KI-Agenten konsequent auszuprobieren – abseits bestehender Strukturen, mit der Freiheit, Neues radikal anders zu denken.

Einladung zur Diskussion

Natürlich sind KI-Agenten nicht fehlerfrei. Wir wissen, sie halluzinieren, sie sind bias-behaftet, sie funktionieren nicht in allen Kontexten – und sie werfen Fragen zur Datensicherheit auf. Aber die Richtung ist eindeutig – und sie verändert die Spielregeln im Entrepreneurship aus meiner Sicht grundlegend.

Für Corporate Venturing heißt das: Wir müssen das Thema ernst nehmen. Wir dürfen es weder glorifizieren noch kleinreden, aber wir müssen uns aktiv damit und mit den Auswirkungen auseinandersetzen. 

Die frühe Zusammenarbeit mit Startups wird noch wichtiger, die Positionierung im Ökosystem noch relevanter. Es reicht nicht mehr, auf etablierte Wettbewerber zu schauen. Ich bin der Meinung, es kommt eine spannende Dynamik im Startup-Ökosystem auf uns zu, die auch Corporate Venturing und Corporates betreffen wird.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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