01.12.2023

keyone: Tiroler Startup mit Schröcksnadel-Enkel als CEO kauft Salzburger Unternehmen

2021 gegründet bietet keyone eine All-In-One Lösung zur Vermarktung und Vermietung von Ferienimmobilien. Hinter dem Startup stehen finanzkräftige Gesellschaften. Nun folgt bereits die zweite Übernahme.
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Das keyone-Führungsteam v.l.n.r. Robert Larcher (CEO), Julia Unterganschnigg (Head of Sales), Moritz Schröcksnadel (CEO) | (c) keyone/Kyle Campbell
Das keyone-Führungsteam v.l.n.r. Robert Larcher (CEO), Julia Unterganschnigg (Head of Sales), Moritz Schröcksnadel (CEO) | (c) keyone/Kyle Campbell

2021 gegründet, ist keyone kein typisches Startup. Hinter dem Unternehmen, das eine All-In-One-Lösung zur Vermarktung und Vermietung von Ferienimmobilien anbietet, stehen mit Feratel Media Technologies (mit ca. 42 Prozent beteiligt) und Falkensteiner Ventures (mit ca. 25 Prozent beteiligt) zwei finanzkräftige Unternehmen, die schon zum Start als Teilhaber an Bord waren.

Keyone als Teil des Schröcksnadel-Family Business

Ebenfalls von Beginn an beteiligt war Co-CEO Robert Larcher. Der zweite CEO Moritz Schröcksnadel – seines Zeichens Enkel des Unternehmers, Ski-Magnaten und ehemaligen FIS-Präsidenten Peter Schröcksnadel – ist zwar nicht direkt beteiligt. Doch seinem Großvater und seinem Vater gehört die Mehrheit des größten Anteilseigners Feratel. Keyone ist also Teil des Family Business.

Scheinbar sehr gut finanziert

Seit dem Start kamen zudem weitere Investoren dazu, darunter die Tiroler Beteiligungsgesellschaft Onsight Ventures. Summen wurden zwar bislang nicht öffentlich genannt, doch keyone scheint insgesamt bestens finanziert zu sein. Seit dem Start wuchs das Unternehmen nach eigenen Angaben von fünf Mitarbeiter:innen auf 60 Vollzeitäquivalente.

Mit Seebnb aus Kärnten bereits eine Übernahme

Dabei verfolgt keyone auch eine anorganische Wachstumsstrategie: Bereits vor einiger Zeit übernahm man das Kärntner Unternehmen Seebnb der Gründerinnen Heide Pichler-Herritsch und Claudia Reibnegger. Nun wurde eine weitere Übernahme verkündet.

keyone kauft HolidayFlats24 aus Salzburg

Keyone kauft HolidayFlats24 aus Salzburg von Gründer Gebhard Haas. Das Unternehmen ist mit 230 betreuten Immobilieneinheiten einer der größten regionalen Propertymanager Österreichs. Ein Kaufpreis wurde nicht genannt. Man wolle die beiden Gesellschaften fusionieren, heißt es in einer Aussendung. Die Marke soll als “HolidayFlats24 a keyone company” erhalten bleiben. Mit der Übernahme steige die Anzahl der zu vermietenden Ferienimmobilien auf über 1.000 Objekte.

“Integration von Holidayflats24 passt sehr gut in unsere Expansionsstrategie”

“Für uns ist dieser Schritt nach Salzburg und speziell in der Region rund um Saalbach schon länger sehr interessant und wir betreuen auch schon ungefähr 100 Einheiten in den umliegenden Destinationen. Deshalb passt die Integration von Holidayflats24 sehr gut in unsere Expansionsstrategie”, kommentiert CEO Moritz Schröcksnadel. Und Co-CEO Robert Lachner meint: “Mit dieser Integration können wir nicht nur unser Unternehmen und unser Produktportfolio vergrößern, sondern auch unser Partnernetzwerk zum Nutzen der Region erweitern.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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