30.04.2026
STUDIE

„Kettenreaktion“: Nahostkonflikt treibt weltweite Insolvenzen auf Rekordhoch

Der anhaltende Nahostkonflikt belastet die globale Wirtschaft schwer und treibt die weltweiten Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2026 deutlich stärker in die Höhe als bislang erwartet, wie eine aktuelle Studie von Acredia Group und Allianz Trade zeigt.
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Frachtschiff auf offener See im Sonnenuntergang
(c) Anastasios Antoniadis via unsplash

Die weltweiten Unternehmensinsolvenzen werden 2026 voraussichtlich um sechs Prozent steigen, wie aus einer aktuellen Studie der Acredia Group in Zusammenarbeit mit Allianz Trade hervorgeht. Ursprünglich war für dieses Jahr lediglich ein Wachstum von drei Prozent prognostiziert worden. Als maßgeblicher Treiber für diese Korrektur nach oben wird der Nahostkonflikt identifiziert, der den Studienautor:innen zufolge für rund 15.000 zusätzliche Insolvenzen in den Jahren 2026 und 2027 verantwortlich sein wird.

„Kein kurzfristiger Ausschlag, sondern eine Kettenreaktion“

Gestörte Lieferketten, volatile Energiemärkte und erhöhte Transportkosten setzen demnach insbesondere margenschwache und energieintensive Branchen wie die Chemie-, Metall- und Logistikindustrie stark unter Druck. Gudrun Meierschitz, Vorstand der Acredia Group, ordnet die Lage ein: „Die Dynamik hat sich spürbar verschärft. Was wir sehen, ist kein kurzfristiger Ausschlag, sondern eine Kettenreaktion entlang der globalen Wirtschaft“.

Weitere Verschlechterung steht im Raum

Für das Jahr 2027 rechnen die Kreditversicherer nicht mit einem Rückgang der Pleitewelle, sondern prognostizieren eine Stabilisierung auf hohem Niveau. Die Situation könnte sich allerdings weiter verschlechtern: In einem formulierten Worst-Case-Szenario – etwa bei einer längeren Blockade der Straße von Hormus – gehen die Experten von einem globalen Insolvenzanstieg von bis zu zehn Prozent im Jahr 2026 aus. Diese makroökonomische Entwicklung hat auch gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Nach Einschätzung der Studienautoren sind weltweit rund 2,2 Millionen Arbeitsplätze direkt durch Unternehmensinsolvenzen gefährdet, wovon allein 1,3 Millionen auf den europäischen Kontinent entfallen.

Österreich überdurchschnittlich stark betroffen

In Österreich spiegelt sich dieser angespannte internationale Trend nahtlos wider. Mit über 6.800 Unternehmensinsolvenzen verzeichnete das Land im Jahr 2025 den höchsten Wert seit 2009. Als stark exportorientierte Volkswirtschaft mit einer Exportquote von 55 Prozent des Bruttoinlandsprodukts leidet Österreich der Analyse zufolge überdurchschnittlich stark unter der gedämpften globalen Nachfrage und den hohen Energiekosten.

Gudrun Meierschitz | (c) Acredia Group

Für 2026 gehen die Prognosen von einem anhaltend hohen Niveau mit rund 6.750 Fällen aus, bevor im Jahr 2027 ein leichter Rückgang auf etwa 6.300 Insolvenzen eintreten könnte. „Die Kombination aus schwacher Konjunktur, strukturellem Druck in der Industrie und externen Unsicherheiten hält viele Unternehmen unter Spannung“, fasst Meierschitz die angespannte Lage für heimische Betriebe zusammen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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