17.12.2025
160 MÄRKTE

Ketofabrik: Salzburger Snack-Startup gewinnt Testlistung bei Rewe in Deutschland

Ketofabrik konnte sich als eines von drei Startups bei der "Rewe Startup Lounge" des deutschen Supermarkt-Riesen durchsetzen. Nach einer Testlistung in 160 Filialen besteht die Chance auf eine reguläre Listung in sämtlichen mehr als 3.000 Märkten der Kette.
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Das Ketofabrik-Management (vl.) Slobodan Stojanovic, Natalie Di Loreto und Nicola Di Loreto | (c) Ketofabrik
Das Ketofabrik-Management (vl.) Slobodan Stojanovic, Natalie Di Loreto und Nicola Di Loreto | (c) Ketofabrik

2020, nur ein Jahr nach seiner Gründung, sorgte das auf zuckerarme Snacks spezialisierte Salzburger Startup Ketofabrik für Aufsehen in der Show „2 Minuten 2 Millionen“. Mit dem Vorschlag, dass die Investor:innen bei Erreichen bestimmter Ziele Anteile zurückgeben müssten, habe man „hoch gepokert“, sagte Mitgründer Dusan Milekic damals gegenüber brutkasten.

Schließlich holte man nicht nur ein Investment (wobei Investor Martin Rohla die vorgeschlagenen Konditionen ablehnte), sondern auch das „Startup-Ticket“, das damals eine Listung in 200 Billa-, 150 Merkur- (heute Billa Plus) und 600 Bipa-Filialen bedeutete.

Bereits Listungen im gesamten DACH-Raum

Inzwischen ist Ketofabrik nicht nur bei Billa und Bipa flächendeckend in Österreich gelistet, sondern auch bei dm, Müller und OMV. Auch international konnten bereits Listungen erzielt werden, etwa bei der deutschen Supermarktkette Tegut oder den Schweizer Ketten Migros, k kiosk und Valora. Zudem komme der Großteil der Käufer:innen über Amazon aus Deutschland, heißt es vom Startup. Insgesamt habe man bislang rund sechs Millionen Riegel verkauft.

Testlistung: Ab Anfang 2026 in 160 Rewe-Filialen

Nun kommt ein weiterer bedeutender Partner in Deutschland hinzu – vorerst im Rahmen einer Testlistung. Ketofabrik setzte sich nämlich bei der „Rewe Startup Lounge“ der deutschen Billa- und Bipa-Mutter als eines von drei Startups durch. Das bedeutet zunächst eine Platzierung in 160 Rewe-Märkten in Deutschland ab Anfang 2026. Bei entsprechend gutem Absatz, könnte daraus eine reguläre Listung in allen mehr als 3.000 Märkten werden.

„Die Zusammenarbeit mit Rewe in Deutschland ist für uns ein bedeutender Schritt in unserer Expansion. Wir freuen uns sehr über die Chance, unsere Produkte in einem der wichtigsten Lebensmittelmärkte Europas zu platzieren,“ kommentieren die Ketofabrik-Gründer Slobodan Stojanovic und Nicola Di Loreto in einer Aussendung.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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