16.04.2024
GRILLSAISON

Kern Tec: NÖ Food-Startup kooperiert mit bekannter Fleischerei für vegane „Eitrige“

Das FoodTech-Startup Kern Tec stellt mit seiner Marke Wunderkern in Zusammenarbeit mit Berger Schinken fleischlose Würstel mit einer veganen Käse-Alternative her.
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v.l.n.r.: Martin Berger; Fabian Wagesreither, Mitbegründer von Wunderkern, und Thomas Berger (c) Kristian Schark für Berger Schinken
v.l.n.r.: Martin Berger; Fabian Wagesreither, Mitbegründer von Wunderkern, und Thomas Berger (c) Kristian Schark für Berger Schinken

Die beiden niederösterreichischen Unternehmen Kern Tec und Berger Schinken kooperieren für vergane Würstel mit Käse. Das Fleischwarenunternehmen Berger stellt vegane Rostbratewürstel her und erweitert somit seine Produktpalette weiter um fleischlose Alternativen. Das Startup Kern Tec liefert mit seiner Marke Wunderkern einen veganen Käse. Die Kombination ist nun unter dem Namen „Rostbratwürstel Berg-Gaudi“ in ganz Österreich zu finden.

Vegane Rostbratwürstel

Als Vorbild für die fleischlose Alternative dienen die klassischen Rostbratwürstel. Diese hat Berger schon seit etlichen Jahren in der eigenen Produktpalette vorzuweisen. Bereits im November stieg Berger mit einer Preiselbeerpastete in den Markt der rein pflanzlichen Produkte ein. Die veganen Rostbratwürstel sind nun der nächste Schritt in diese Richtung.

(c) Kristian Schark für Berger Schinken

„Die Würstel auf Erbsenbasis schmecken hervorragend und richten sich an Veganer ebenso wie Flexitarier – voller Genuss sowohl in der Pfanne als auch vom Grill garantiert“, sagen Martin und Thomas Berger.

Die pflanzlichen Rostbratwürstel mit Käsealternative sind in einer 192-Gramm Packung zu neun Stück ab Mitte April bei Billa und Billa Plus landesweit gelistet.

Berger produziert veganen Käse von Kern Tec

Das FoodTech-Startup Kern Tec ist aufs Upcycling spezialisiert und produziert aus Obstkernen Lebensmittel. So gibt es unter dem Markennamen Wunderkern unter anderem Milchalternativen und seit neuestem auch eine vegane Käsealternative. Nachdem Rezepturen, Zutaten und Produktionsprozesse definiert und Listungen im Lebensmittelhandel vorhanden waren, begab sich Kern Tec auf die Suche nach Produzenten. Die pflanzliche Käsealternative muss gekocht, abgekühlt, geschnitten und verpackt werden. All diese Schritte sind von der Fleischerei Berger auch in der herkömmlichen Produktion der Wursterzeugung vorhanden. Daher tritt das Unternehmen nun als Produzent der Käsealternative von Kern Tec auf.

„Dank der Flexibilität bei Berger konnte mit nur sechs Wochen Vorlaufzeit die Produktion realisiert werden“, sagt Fabian Wagesreither, Co-Founder von Kern Tec über die Kooperation.


Videotipp aus dem Archiv:

Erst im April letzten Jahres sorgte Kern Tec mit einer selbst ausgerufenen Bewertung von 20 Millionen Euro bei „2 Minuten 2 Millionen“ für einen TV-Eklat. Vor laufenden Kameras verglich Hans-Peter Haselsteiner die Bewertung als “Missbrauch an den Investoren” und verließ verärgert das Studio. Später folgte ein zwölf Millionen Euro Investment. Wir haben mit Kern Tec Co-Founder Sebastian Jeschko über die Hintergründe gesprochen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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