25.10.2021

Kern Tec: Obstkern-Startup kooperiert mit Rewe & setzt ersten Schritt in den Einzelhandel

Das österreichische Startup Kern Tec hat eine vollautomatisierte Technologie zur Aufspaltung, Sortierung und Veredelung von Steinobstkernen entwickelt. Die durch den Upcycling-Prozess gewonnen Öle bringt das Startup nun erstmalig in den österreichischen Einzelhandel.
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Kerntec
© Christian Landl

Kerntec hat sich auf das Upcycling von Steinobstkernen spezialisiert, die in Europa für die Industrie größtenteils noch immer ein Abfallprodukt darstellen. Jährlich fallen etwa 550.000 Tonnen Steinobstkerne an, die entsorgt oder bestenfalls als Heizgut dienen.

Doch der Rohstoff „Kern“ hat noch viel mehr zu bieten. Sofern eine Aufspaltung in Weichkern und Hartschale erfolgt, lässt sich das „Abfallprodukt“ zu hochwertigen Rohstoffen verarbeiten, die in weiterer Folge zu Genuss- und Kosmetiköle oder Proteinmehle weiter veredelt werden.

Mittlerweile betreibt Kern Tec im niederösterreichischen Herzogenburg in der Nähe der Wachau eine eigene Produktionsanlage. Die Maschinen für die „Kernspaltung“ wurden von Kern Tec teilweise selbst entwickelt und können bis zu einer Tonne Rohstoff pro Stunde verarbeiten. 2020 hat das Startup rund 1000 Tonnen Kerne verarbeitet.

Der Schritt in den Einzelhandel

Insgesamt arbeitet das Startup bereits seit vier Jahren an seinen Öl-Kreationen, die aus Kernen von Marillen und Zwetschken entstehen. Bisher wurden die Öle nur an europäische Firmen und Spitzenköche verkauft. Wie Kern Tec am Montag bekannt gab, ging das Startup nun eine Kooperation mit Rewe ein, um die Öle unter der Billa Eigenmarke auch in den österreichischen Einzelhandel zu bringen.

Das Marillen- & Zwetschkenkernöl kann nun in ganz Österreich im sogenannten „Festtags Sortiment“ bei allen Billa und Billa + Supermärkten erworben werden. Dabei handelt es sich um einen begrenzten Verkaufszeitraum.

Auf Rückfrage des Brutkastens bestätigt eine Sprecherin von Kern Tec, dass die Öle bis Ende des Jahres gelistet sind, solang der Vorrat reicht. Ob es eine dauerhafte Listung gibt, ist bis lang noch nicht bekannt. Die 100ml Flaschen sind mit rund sechs Euro bepreist.

© Christian Landl

Kern Tec Finanzierung und Plug & Play Teilnahme

Die bisherige Finanzierung erfolgte laut Co-Founder Luca Fichtinger vorwiegend aus dem eigenen Cashflow und über einen Betriebsmittelkredit. Zudem konnte das Startup für Forschung und Entwicklung Förderungen für sich verbuchen. Aktuell befindet sich das Startup auf Investorensuche, um das weitere Wachstum voranzutreiben.

Im Frühling diesen Jahres sorgte das Startup mit seiner Teilnahme am renommierten US-Food Accelerator von Plug & Play für Schlagzeilen. Dabei handelt es sich um eines der bedeutendsten Programme für Startups aus dem Food & Beverage Bereich. Für das Programm bewarben sich rund 1000 Startups. Kern Tec wurde dabei als eines von zehn Unternehmen ausgewählt, das drei Monate lang eng mit Mentor:innen aus der Lebensmittelindustrie zusammenarbeiten durfte.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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