30.01.2024

136 Jahre alte deutsche Molkerei setzt bei veganen Alternativen auf Kern Tec

Die Privatmolkerei Bauer aus Oberbayern setzt bei seiner neuen pflanzlichen Marke "Zum Glück!" auf die Upcycling-Technologie des niederösterreichischen Startups Kern Tec. Zum Einsatz kommen aufbereitete Marillenkerne.
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Das Gründerteam von Kern Tec | (c) Kern Tec
Das Gründerteam von Kern Tec | (c) Kern Tec

Mit einem Jahresumsatz von mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr zählt die Privatmolkerei Bauer zu den führenden Molkereiunternehmen Deutschlands. Das familiengeführte Unternehmen wurde 1887 als das sogenannte „Bauerschweizer Käsewerk“ im oberbayrischen Wasserburg am Inn gegründet. Der Boom nach pflanzlichen Milchalternativen machte allerdings auch vor dem 136 Jahre alten Familienunternehmen nicht halt. Seit 2021 bietet die Traditionsmolkerei vegane Alternativen zu Joghurt und Käse an.

Kooperation mit Kern Tec

2024 startet Bauer nun mit seiner neuen Marke „Zum Glück!“, die vegane Joghurts, Pudding und Pflanzendrinks umfasst. Für die Produktion der Produkte, die unter der neuen Marke angeboten werden, setzt Bauer auf das Upcycling von Marillenkerne und kooperiert dafür mit dem niederösterreichischen Startup Kern Tec. Dafür werden bislang ungenutzte Marillenkerne aus der Fruchtindustrie für die Produktion von veganen Alternativprodukten wie Joghurt, Milch und Pudding eingesetzt. Wie Kern Tec in einem LinkedIn-Posting schreibt, sollen die neuen Produkte ab März im deutschen Handel erhältlich sein.

Insgesamt soll es zum Start acht unterschiedliche Produkte geben | (c) Bauer

„Mit ‚Zum Glück!‘ bieten wir exklusiv ein pflanzliches Top-Sortiment, das geschmacklich auf einer innovativen Basis durch Upcycling gerettete Marillenkerne beruht. Hierzu arbeiten wir mit dem Startup Kern Tec GmbH aus Österreich zusammen, die unser strategischer Partner sind“, so Tim Schwertner, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing und Chief Commercial Officer der Bauer Gruppe.

Unter anderem wirbt die Molkerei damit, dass Kern Tec 2023 im Zuge der Anuga – führende Lebensmittelmesse in Europa – als eine der Top-10-Innovationen ausgezeichnet wurde. Insgesamt haben sich 689 Unternehmen mit mehr als 2.200 Ideen um die Aufnahme beworben.

Expansion soll über B2B-Schiene erfolgen

2023 launchte das niederösterreichische Startup Kern Tec unter seiner eigenen B2C-Marke Wunderkern bereits einen veganen Käse, der ebenfalls aus geretteten Obstkernen hergestellt wird. Seither komplementiert der Käse das Sortiment rund um den Wunderkern Drink und die Schoko-Creme aus Marillenkernen sowie Delikatess-Öle.

Mit der Marke Wunderkern möchte sich das Startup vorwiegend auf den österreichischen Markt konzentrieren, wie uns Co-Founder Sebastian Jeschko in einem brutkasten-Talk erläuterte. Sie soll als Showcase dienen, wofür die Technologie zur Aufbereitung von Steinobstkernen in der Lage ist. Die Expansion soll demnach vorwiegend im B2B-Bereich erfolgen, wofür sich das Startup im letzten Jahr eine Finanzierungsrunde in Höhe von zwölf Millionen Euro abgeschlossen hat.


Video-Tipp: Kern Tec zu Gast im brutkasten-Talk

Erst im April 2023 sorgte Kern Tec mit einer selbst ausgerufenen Bewertung von 20 Millionen Euro bei „2 Minuten 2 Millionen“ für einen TV-Eklat. Vor laufenden Kameras verglich Hans-Peter Haselsteiner die Bewertung als “Missbrauch an den Investoren” und verließ verärgert das Studio. Im September folgte das zwölf Millionen Euro Investment. Wir haben mit Kern Tec Co-Founder Sebastian Jeschko über die Hintergründe gesprochen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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