28.02.2017

Kern bei AustrianStartups: mitreißend, erheiternd und sehr allgemein

Kommentar. Vergangene Woche war Bundeskanzler Christian Kern beim AustrianStartups-Stammtisch zu Gast. Hinter hervorragender Rhetorik steckte leider wenig Konkretes.
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(c) Timar Ivo Batis

Man merkte ihm schon an, dass er es mit dem Startup-Enthusiasmus ernst meint. Als sich Bundeskanzler Christian Kern vergangenen Mittwoch beim AustrianStartups-Stammtisch etwa 200 Gästen und dem Who is Who der österreichischen Community stellte, zeigte er sich nicht nur betont amikal, sondern wirkte auch sichtlich entschlossen. Ja, dass ihm das Thema am Herzen liegt und dass er etwas für die österreichische Startup-Szene bewegen will, daran besteht kein Zweifel. Einiges wurde in den vergangenen Monaten ja auch bereits begonnen. Das ist die eine Seite.

+++ Des Kanzlers Plan und die Rolle der Startups +++

Österreichische Startups und gesunkene Kindersterblichkeit?

Und dann ist da die andere Seite: Es mag daran liegen, dass er sich als Bundeskanzler berufen fühlt, immer auf das Große und Ganze zu blicken, aber Kern blieb über weite Strecken ausgesprochen allgemein. Er stieg mit Ausführungen über Globalisierung und Digitalisierung in seine Rede ein und bezeichnete sie als „zwei entscheidende Kräfte unserer Zeit“. Dann kam er auf gesunkene Kindersterblichkeit, erhöhte Lebenserwartung, Demokratie und den Klimawandel als große Herausforderung zu sprechen. Mitreißend war diese Einführung durchaus, der Bezug zu österreichischen Startups fehlte allerdings ein wenig. Nun, eine generelle Einführung muss man einem Bundeskanzler wohl zugestehen.

„Witzig war das zwar allemal, aber kein bisschen spezifisch.“

Die gute alte Metapher von der Kodak-Pleite

Die Überleitung auf das Thema Innovation erfolgte über selbstfahrende Autos. Sie seien wie für ihn erfunden, um ihn nach dem Heurigen nachhause zu bringen erklärte der Kanzler, um gleich einzuschränken: „Bundeskanzler taumeln nicht“. Witzig war das zwar allemal, aber noch immer kein bisschen spezifisch. Erst nach Erzählungen über die Kodak-Pleite als warnendes Beispiel und die Apple-Strategie als großes Vorbild, war es dann so weit: Der Kanzler kam auf seine politische Arbeit für Startups zu sprechen – und startete mit einer Entschuldigung: Die öffentliche Hand sei „schwach im Bereich Exekution“, das habe er in den vergangenen Monaten feststellen müssen.

+++ Das Lehrstück der Disruption – 10 Jahre iPhone +++

Stiftungen sorgen für Anschlussfinanzierung – hoffentlich…

Jetzt arbeite man an Verbesserungen bei der Anschlussfinanzierung, erzählte der Kanzler. Ein neuer Fonds mit 300 Millionen Euro sei in Entstehung. Zusätzlich wolle man Stiftungen, die „wahnsinnig konservativ“ veranlagen würden, dazu bewegen, ein Prozent ihres Kapitals für Risiko-Investments aufzubringen – es gehe dabei um eine Milliarde Euro. Denn Immobilien fände er „unsexy“, sagte Kern, fand noch ein paar motivierende Worte für das Publikum („wir gemeinsam, Sie an ihrer Stelle und ich in der Politik“), und die Rede war vorbei. Wie man die Stiftungen zu dem Gesinnungswechsel bewegen wolle, blieb der Kanzler schuldig. Er machte auch nicht den Eindruck, einen wirklich konkreten Plan zu haben.

Die Ziele selbst sind nicht konkret

Genau dieses Konkrete, das sich wohl viele Zuseher erhofft hatten, blieb Kern auch bei der Beantwortung der Fragen von Moderator Daniel Cronin und später jenen des Publikums, schuldig. Daran trug zwar wohl auch Cronin mit Fragen wie „Woher kommt ihre Leidenschaft für Startups?“ Mitschuld, aber letztendlich blieb der Kanzler auch bei spezifischeren Fragen allgemein. Wenn man nun fragt warum das so ist, mag die Antwort Kerns auf die Frage des Autors dieser Zeilen, warum man sich im Plan A und im Regierungsprogramm genau auf fünf Startup-Cluster verständigt hätte, erhellend wirken: „Es müssen nicht genau fünf sein. Es können auch drei, sieben oder neun sein“, erklärte der Kanzler, gemeinsam mit einigen eher allgemeinen Erläuterungen. Offenbar sind einige der großen Ziele für das österreichische Startup-Ecosystem also ganz einfach selbst nicht konkret – wie sollen es dann Kerns Antworten sein?

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Symptomatische Schwammigkeit

Klar, man muss zu Kerns Verteidigung sagen, dass er an anderer Stelle mit der Silicon Austria-Initiative ein durchaus konkretes Beispiel nannte, wie ein Cluster entstehen könne. Er brachte auch auf eine Frage von Cronin die Tabakfabrik in Linz ins Spiel. Doch dass sich die fünf Cluster bei Rückfrage als eine Hausnummer herausstellen ist symptomatisch. So wie das eine Prozent des Stiftungskapitals, das zu Risikokapital werden soll, ist es eine schwammige Willensbekundung. Ein Punkt im großen Plan, der nicht so recht ins Bild des „ins Tun Kommens“ passt. Große Worte, von denen sich erst zeigen muss, ob sie mit nachvollziehbaren Handlungen umgesetzt werden können.

„Etwas abgeklopft stellt sich bei vielen Punkten in seinem Programm heraus, dass sie so sind, wie seine Rede: mitreißend, erheiternd und sehr allgemein.“

Ein wirklich guter Rhetoriker…

Bei all der Kritik: Wir können Kern durchaus glauben, dass er wirklich das Beste für die Startup-Community will. Wir können ihm nach den Erfahrungen der vergangenen Monate auch vertrauen, dass er tatsächlich etwas tut. Wir müssen aber zugleich im Hinterkopf behalten, dass er seinem Job entsprechend ein wirklich guter Rhetoriker ist. Denn er kann eben auch sehr gut reden, ist sehr gut darin, das, was er tut, noch größer und bedeutender wirken zu lassen, als es ist. Denn etwas abgeklopft stellt sich bei vielen Punkten in seinem Programm heraus, dass sie so sind, wie seine Rede: mitreißend, erheiternd und sehr allgemein.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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