20.09.2022

Kennst du?: Diese Web-App vermittelt Kindern Wissen im Tik-Tok-Style

Das Wiener Startup Kennst du? möchte mit innovativen und digitalen Lernimpulsen Volksschulkindern im Alter zwischen acht und zwölf Jahren Lust aufs Lernen machen. Ziel des Unternehmens ist es, den Horizont der Kinder zu erweitern.
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Das Kennst du? Gründerteam bestehend aus Dani Terbu und Markus Schleich. (c) Kennst du?

Spielerische Wissensvermittlung im Tik-Tok-Style – das ermöglicht nun das Wiener Startup Kennst du? mit seiner Web-App. Um Kindern beim Lernen die Scheuklappen abzunehmen, möchte das Gründer:innen-Paar Daniela Terbu und Markus Schleich mit Kennst du? die österreichische Bildungslandschaft nachhaltig prägen. Das Ziel des Duos ist es, eine neue Generation an neugierigen, kritischen und informierten Menschen mitzuformen.

Sachunterricht für Kinder mit Kennst du?

Von den Wiener Bezirken über die österreichischen Bundesländer bis hin zum Heizsystem der Römer, die Web-App vermittelt Volksschulkindern zwischen acht und zwölf Jahren sachorientiertes und kindgerechtes Wissen. Dabei werden die Module und Quizze in der App von einer Kinderredaktion nach den Kriterien Spaß und Spannung überprüft. Das Startup arbeitet für die Erstellung der Inhalte mit Kooperationspartner:innen zusammen. Um die Qualität der App und des Contents zu garantieren, gibt das Gründer:innen-Team die inhaltliche Ausrichtung der Module vor.

“In einer Zeit in der Homeschooling und mangelnde Digitalisierung an Schulen den Eltern viel Kraft und den Schüler:innen viel Selbstständigkeit abfordern, wollen wir Wissen unterhaltsam vermitteln und Kinder neugierig auf ihr eigenes Umfeld machen. Denn wer schon früh gerne lernt, trägt später einen Teil zu einer aufgeklärten, offenen und kritischen Gesellschaft bei”, sagt Daniela Terbu, digitale Kommunikationsexpertin und Gründerin von Kennst du?.

Neue Themen folgen

Die Idee zu Kennst du? hatten die Eltern von sieben- und zehnjährigen Kindern aus eigenen Bedürfnissen und Erfahrungen. Die zehnjährige Tochter Ella führt Kinder mit ihrer Stimme durch die Videomodule, während der siebenjährige Sohn in der Kinderredaktion des Paares angestellt ist. “Für die Startphase von Kennst du? haben wir uns entschieden, etwas anzubieten, das eigentlich jedes Volksschulkind in Österreich braucht und in den Schulen selbst nur analog – oftmals nur auf einem schlecht kopierten Zettel – verfügbar ist: Wissensvermittlung über die Bundesländer, deren Wappen und Hauptstädte, über die Wiener Bezirke und Gewässer. Unsere Quizze und Videos sind spielerisch und unterhaltsam aufbereitet. Die Kids können digital auf dem Handy der Eltern, dem eigenen Tablet oder natürlich auch auf einem Desktop-Computer üben“, erklärt Markus Schleich, Spezialist für Vertrieb und Customer Relations Management und Co-Gründer von Kennst du?.

Als nächstes möchten die Founder:innen zusätzliche Themen wie Klimaschutz, Mobilität, Energie, Finanzen, Kunst und Kultur kindergerecht aufbereiten und in ihren Wissenskatalog aufnehmen. „Wir freuen uns sehr, dass die Wirtschaftsagentur Wien im Rahmen ihres Förderprogramms „Creative Pioneer“ an unsere Vision geglaubt und den Projektstart von Kennst du? mit einer Förderung unterstützt hat. Denn Veränderung beginnt immer mit dem ersten Schritt“, sagt Daniela Terbu.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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