13.08.2021

Keepers: 1 Mio. Euro von FFG für Kinderschutz-App-Startup mit Ex-Kanzler an Bord

Das in Tel Aviv gegründete Startup Keepers Child Safety gewann früh die Kerns als Investoren und kooperiert in Österreich exklusiv mit Drei.
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Keepers Child Safety App
(c) Keepers Child Safety

Schon seit einigen Jahren ist das in Tel Aviv gegründete Startup Keepers Child Safety mit seiner App im Kampf gegen Belästigung im Internet und Cybermobbing bei Kindern aktiv – der brutkasten führte 2017 ein Interview mit Co-Founder Hanan Lipskin. Früh stieg auch Blueminds-Gründerin Eveline Steinberger-Kern beim Startup ein. Ihr Mann, Ex-Kanzler Christian Kern, ist ebenfalls beteiligt.

Neue GmbH in Wien und erste Erfolge in Österreich

Seit April dieses Jahrs betreiben die beiden Gründer Hanan Lipskin und Aviad Meshel auch eine GmbH in Wien am Blueminds-Standort, die laut öffentlich einsehbaren Firmendaten komplett im Besitz der beiden Gründer ist. Und damit wollen sie auch hierzulande voll durchstarten. Und es gibt bereits erste Erfolge: Die App „wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des Horizon 2020 Programms auch als besonders innovatives Produkt gefördert und erhielt erst kürzlich von der Österreichischen Forschungs- und Förderungsgesellschaft FFG von BM Margarete Schramböck eine weitere Förderung im Ausmaß von über 1 Mio. Euro“, heißt es in einer aktuellen Aussendung.

Zudem habe man Mobilfunker Drei als exklusiven Partner für den Rollout der App in Österreich gewonnen. „Wir freuen uns, dass wir unsere bereits in Israel, Italien und Japan erfolgreiche App nun mit Drei Österreich in den deutschsprachigen Raum bringen können. Wir fokussieren weiterhin all unsere Bemühungen darauf, dafür zu sorgen, dass Kinder im digitalen Zeitalter sicher bleiben“, kommentiert Co-Founder Lipskin. Die App ist bei Drei 14 Tage lang gratis und kostet dann wahlweise 3,99 Euro pro Monat oder vergünstigt 35,90 Euro pro Jahr (bis zu fünf Kinder).

So funktioniert Keepers

Konkret nutzt die App, die jeweils am Smartphone der Kinder und der Eltern installiert wird, künstliche Intelligenz und Natural Language Processing, um den Kontext von Unterhaltungen und Inhalten zu erfassen, die Kinder via Smartphone teilen. Die App screent dabei die gesendeten und empfangenen Nachrichten innerhalb aller gängigen Social-Media-Kanäle wie WhatsApp, TikTok, Snapchat, Instagram, Telegram und weiteren.

Keepers warne Eltern in Echtzeit bei Mobbing, aber auch bei sexueller Belästigung im Netz sowie Anzeichen psychischer Probleme, heißt es vom Startup, „Die Kontrolle erfolgt nicht-invasiv: Es werden keine kompletten Gespräche und keine geteilten Bilder gezeigt. Die Privatsphäre der Kinder wird dadurch gewahrt“. Darüber hinaus soll die App Kinder auch vor unangemessenen Inhalten wie Pornografie, Glücksspiel und Hate-Speech schützen, bietet GPS-Standort-Ortung und zeigt Eltern den Akkustand des Kinder-Smartphones an. Zudem können Eltern den Zugriff auf einzelne Apps für gewisse Zeiträume einschränken, beispielsweise während der Schulzeit oder in der Nacht.

„Oberste Priorität“ habe für Keepers dabei der Datenschutz, versichert das Unternehmen. Die von Keepers Child Safety betriebene Plattform werde komplett in Europa und unter Einhaltung strengster Datenschutzvorgaben gehostet. Man habe sich dazu auch freiwillig einer genauen Evaluierung hinsichtlich der DSGVO-Konformität durch die Wirtschaftsprüfungsagentur Deloitte unterzogen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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