24.03.2022

Kawasaki: Reitbare Roboter-Ziege Bex kann bei Bedarf Räder ausfahren

Der japanische Motorrad-Riese Kawasaki arbeitet mit der Roboter-Ziege Bex an einem Angebot für sehr spezielle Mobilitätsbedürfnisse.
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Kawasaki: Roboter-Ziege Bex
Screenshot aus dem Bex-Präsentationsvideo

Hierzulande kennt man Kawasaki vor allem für Motorräder. Tatsächlich ist das 1896 gegründete japanische Unternehmen – wie auch viele andere im Land – ein Mischkonzern. Dessen Robotik-Sparte präsentierte kürzlich bei der International Robot Exhibition Tokio 2022 ein relativ skurril anmutendes Gerät: Bex. Dabei handelt es sich um einen reitbaren Roboter-Ziegenbock, der auf vier Beinen gehen, optional – wenn es der Boden zulässt – aber auch auf kleinen Rädern fahren kann.

Bex: Ziege als Mittelding zwischen humanoidem und fahrendem Roboter

Wie im (sehr sehenswerten) Video von der Präsentation (unten) zu sehen ist, hält sich die Geschwindigkeit des aktuellen Prototyps vor allem im Geh-Modus noch in engen Grenzen. Im Vergleich zum bekannten ebenfalls vierbeinigen „Roboterhund“ Spot von Boston Dynamics wirken die Bewegungen plump und statisch. Was hat es also mit dem ungewöhnlichen Gerät auf sich?

Sowohl bei zweibeinigen, humanoiden, als auch bei auf Rädern fahrenden Robotern habe man jeweils spezifische Nachteile festgestellt, erklärt Projektleiter Masayuki Soube in einem Interview auf der Kawasaki-Page. Mit Bex habe man ein Mittelding schaffen wollen, das die Nachteile ausgleicht. „Beine sind immer noch eher für die Fortbewegung auf unebenem Gelände geeignet, als Räder“, sagt Soube. Die Roboter-Ziege soll etwa auf Baustellen oder in der Landwirtschaft eingesetzt werden und dort Lasten von bis zu 100 Kilogramm transportieren bzw. dank Kameras der Fern-Inspektion dienen.

Kawasaki will Unterkörper „als offene Innovationsplattform anbieten“

Die Reit-Funktion und auch der Ziegenbock-Kopf dürften dabei primär ein Gag für die Präsentation sein. Mit ersterem habe man die Belastbarkeit des Roboters vorgezeigt, erklärt Soube. Zum zweiten Punkt meint er: „Der Oberkörper von Bex ist so nicht fixiert und wir planen, ihn entsprechend der Anwendung anzupassen. Kawasaki Heavy Industries wird sich auf die vier Beine des Unterkörpers konzentrieren und diese als offene Innovationsplattform anbieten“. Jedenfalls wolle man die Entwicklung weiterverfolgen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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