15.07.2020

kauftregional.at: Suchverzeichnis mit 2400 Betrieben soll nun zum Online-Marktplatz werden

Das zu Beginn der Coronakrise gegründete Suchverzeichnis kauftregional.at zählt mittlerweile 2400 eingetragene Anbieter regionaler Produkte. Dessen Gründer, Roland Bamberger, möchte das Verzeichnis nun zu einem Online-Marktplatz ausbauen.
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kauftregional.at
kauftregional.at Gründer Roland Bamberger

Der Salzburger Gründer Roland Bamberger aus Obertrum beschäftigte sich beruflich ursprünglich mit dem Aufbau von Online-Portalen für Hotels. Zu Beginn der Corona-Krise hatte er dann die Idee zu kauftregional.at, einem Suchverzeichnis für regionale Produkte von Anbietern aus der Umgebung.

Innerhalb von nur einer Woche realisierte er das Suchverzeichnis mit mehr als 500 regionalen Anbietern, die für ihre Produkte Liefer- oder Abholdienste eingerichtet hatten. Mittlerweile umfasst das Verzeichnis mehr als 2.400 Betriebe.

Im April folgte schlussendlich die Gründung des gleichnamigen Startups kauftregional.at, das nun das Suchverzeichnis zu einem richtigen Shoppingportal ausbauen möchte. Mit rund 400.000 Seitenaufrufen zählt kauftregional.at laut Bamberger zu den erfolgreichsten Suchverzeichnissen für den regionalen Einkauf in Österreich.

Nachhaltigkeit und kurze Transportwege

Im Unternehmenskonzept von kauftregional.at stehen laut Bamberger neben einem regionalen Marktplatz für Österreich die Themen „Nachhaltigkeit“ und „kurze Transportwege“ im Mittelpunkt.

„Wir möchten Käufer dazu animieren, dass sie bei Händlern kaufen, die sich direkt in deren näheren Umgebung befinden. Damit lassen sich die Transportwege von Waren deutlich reduzieren“, so Bamberger.

Der Salzburger Gründer sieht auch den Trend, dass den Menschen die Umwelt und Nachhaltigkeit immer wichtiger wird. „Dabei akzeptieren die Käufer auch, dass ein Produkt durchaus um ein paar Euros mehr kosten darf.“

Online-Shops sollen integriert werden

Derzeit ist Bamberger damit beschäftigt, seine mehr als 2.400 auf kauftregional.at registrierten Kunden von der neuen Shop-Idee zu überzeugen.

„Wir rechnen damit, dass wir in der ersten Phase mit rund 100 Online-Shops aus ganz Österreich an den Start gehen können“, so Bamberger.

Kunden von kauftregional.at  sollen dabei von einem sehr einfachen und effizienten Shopsystem profitieren. Produkte können automatisiert hochgeladen werden, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind flexibel durch den Verkäufer festzulegen.

Die Zielgruppe von kauftregional.at 

Eine besondere Zielgruppe sind für Bamberger die vielen kleineren Anbieter von regionalen Produkten. „Diesen Unternehmen fehlt oft eine geeignete Website, Technik und Know-how zum Einstieg in den E-Commerce. Ihnen möchten wir die Scheu nehmen und sie bei der Einrichtung von Internetshops unterstützen“, erklärt Bamberger.

Im Gegensatz zu den großen bekannten Shop-Plattformen sind dabei auf kauftregional.at auch Verkäufer willkommen, die ihre Waren nicht versenden, sondern nur zur Abholung bereitlegen, so Bamberger über den USP seines Startups.

Kooperation mit Gemeinden, Städten oder Regionen

Eine weitere Einsatzmöglichkeit für seine Initiative sieht Bamberger in der Einrichtung von regionalen Marktplätzen für Gemeinden, Städten oder auch größere Regionen. „Diese könnten über das Shop-System von kauftregional.at ihre Unternehmen auf einer eigenen Domain und unter eigenem Layout zusammenfassen und so den regionalen Einkauf bei den heimischen Betrieben nachhaltig forcieren und stärken.“

Interessierte Teilnehmer für den regionalen Marktplatz können sich unter www.shop.kauftregional.at anmelden.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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