30.11.2020

Kaufhaus Österreich: Nationale E-Commerce-Plattform zur Stärkung des heimischen Handels startet

Mit dem "Kaufhaus Österreich" ging heute, Montag, eine neue E-Commerce-Plattform live, die auf Initiative des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammer Österreich ins Leben gerufen wurde. Auf der Metaplattform können heimische Händler ihre Webshops präsentieren. Zudem sind bereits bestehende österreichische Marktplätze gelistet. Ziel ist es, den heimischen Handel gegenüber Amazon & Co zu stärken.
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Kaufhaus Österreich
(c) YouTube-Clip Kaufhaus Österreich

Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft startet das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich die nationale E-Commerce-Plattform Kaufhaus Österreich. Auf der Metaplattform sind bereits bestehende Marktplätze aus Österreich gelistet. Darüber hinaus können Unternehmen kostenlos ihre Webshops präsentieren und über Tutorials ihr Know-How in Sachen „E-Commerce“ ausbauen.

Stärkung des heimischen Handels

Die Idee zum Kaufhaus Österreich entstand im Zuge der Coronakrise, um die Präsenz des heimischen Handels gegenüber Amazon & Co zu stärken – erste Pläne zum Kaufhaus Österreich wurden bereits im Anfang Juni präsentiert. Aktuell sind laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck lediglich 25 Prozent der heimischen Betriebe mit einem eigenen Web-Shop im Internet präsent.

Laut einer Studie von RegioData aus dem Jahr 2020 beträgt der Umsatzanteil jener Shops, die direkt von ausländischen Unternehmen betrieben werden etwa 64 Prozent. Rein österreichische Onlineshops, die eine Unternehmenszentrale in Österreich haben, erreichen insgesamt nur acht Prozent aller Onlineumsätze der Österreicher. 28 Prozent entfallen auf Unternehmen, die zwar eine Niederlassung in Österreich haben, sich aber in ausländischer Hand befinden.

„Im Internet ist die Konkurrenz für den heimischen Handel aufgrund von Amazon & Co enorm groß. Wir müssen nun den digitalen Großkonzernen die Stirn bieten“, so Schramböck, die im Rahmen der Präsentation des Kaufhaus Österreich den Wettbewerb als einen Kampf von „David gegen Goliath“ bezeichnete. Das Kaufhaus Österreich soll dahingehend als „österreichisches Eck“ im Internet dienen.

1000 Unternehmen gelistet

Aktuell sind laut der Wirtschaftsministerin rund 1000 Unternehmen und neun österreichische Marktplätze gelistet. Zu diesen zählen beispielsweise shöpping, der digitale Bauernmarkt markta oder shöpy, ein Marktplatz auf dem Produkte heimischer Startups angeboten werden.

Um das Kaufhaus Österreich im Internet bekannt zu machen, soll ab kommenden Mittwoch eine breit angelegte Werbekampagne starten. Ein entsprechender Werbeclip wurde auf der Plattform bereits veröffentlicht. Zudem sollen laut Schramböck auch Anstrengungen in Sachen „Suchmaschinenoptimierung“ unternommen werden, damit das Kaufhaus Österreich im Internet für Konsumenten leichter auffindbar ist.

Die Funktionen für Konsumenten

Die Plattform bietet für Konsumenten eine Geo-Suchfunktion. Sofern vom Nutzer ein Ort und entsprechender Suchradius angegeben wird, werden regionale Unternehmen mit Webshops angezeigt. Ziel sei es laut Schramböck, dass Konsumenten auf regionale Betriebe zurückgreifen, ganz nach dem bereits viel zitierten Slogan „Kauf regional, das geht auch digital“.

Zudem kann die Listung der einzelnen Shops nach derzeit drei Produkt-Kategorien gefiltert werden. Zu diesen zählen „Bücher, Papier und Spielwaren“, „Sport- und Freizeitartikel“ sowie „Elektronik, Foto und Musik“. Über ein „Schaufenster“ sind zudem einzelne Shops mit Bildern gefeatured. Bis Weihnachten soll jedes Unternehmen zumindest einmal im „Schaufenster“ visuell gelistet werden, so Schramböck.

Kaufhaus Österreich: „Keine Kopie von Amazon“

Eine Suchfunktion wie bei Amazon gibt es nicht. Im Rahmen der Präsentation betonte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer, dass das „Kaufhaus Österreich“ keine „Kopie von Amazon“ sei. In der kurzen Entwicklungszeit von rund drei Monaten sei zudem die Programmierung eines entsprechenden Algorithmus auch nicht möglich gewesen. Für die Programmierung der Plattform war das Bundesrechenzentrum zuständig, den weiteren Betrieb verantwortet hingegen die Wirtschaftskammer Österreich.

Das Kaufhaus Österreich fungiert lediglich als Metplattform. Dementsprechend werden keine Payment-Dienstleistungen über die Plattform angeboten. Zudem ist für Abwicklung der Logistik das jeweilige Unternehmen zuständig. Konsumenten werden lediglich zu den jeweiligen Webshops der teilnehmenden Unternehmen oder den heimischen Marktplätzen weitergeleitet.

(c) Screenshot „Kaufhaus Österreich“

Wie können Unternehmen mitmachen?

Die Listung ist für Unternehmen kostenlos. Interessierte Firmen, die sich auf der Plattform listen lassen möchten, müssen sich zunächst im Branchenverzeichnis WKO Firmen AZ registrieren. Anschließend sind die Bereitstellung von Basisinformationen und Angaben zur Präsentation des Webshops erforderlich. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Beschreibung des Webshops mit zirka 35 Wörtern
  • Das Hochladen von Fotos des Shops und Produkten

Die Wirtschaftskammer hat zudem eine eigene Anleitung veröffentlicht, wie Unternehmen ihren Shop „erfolgreich“ präsentieren können. Darüber hinaus versteht sich das Kaufhaus Österreich als eine Service-Plattform, die E-Commerce-Know-How via Video-Tutorials und schriftlichen Content für Händler bereitstellt. Dafür konnten laut Schramböck rund 120 IT-Partner gewonnen werden. Weiters können sich Unternehmen auch über aktuelle News im Bereich E-Commerce informieren.

Evaluieren und weitere Alternativen

Eine konkrete Zielsetzung in Bezug auf „Traffic“, „Umsatz“ oder „gelistete Unternehmen“ wurde bis dato noch nicht definiert. „Bis Jänner befinden wir uns in der Evaluierungsphase“, so Mahrer auf Rückfrage des brutkastens. Zudem sind Unternehmen dazu eingeladen Feedback zu geben.

Neben dem „Kaufhaus Österreich“ bestehen bereits weitere Initiativen, die schon früher live gingen. Ein Beispiel ist kaufsregional.at, eine Plattform des Handelsverbands und nach Eigenangabe eines der größten Verzeichnisse österreichischer Webshops. Hier sind über 5000 Webshops aus Österreich gelistet. Einen Überblick zu weiteren Alternativen könnt ihr hier finden.


Videoarchiv: markta-Gründerin Theresa Imre über das Wachstum des digitalen Bauernmarkts

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Kaufhaus Österreich: Nationale E-Commerce-Plattform zur Stärkung des heimischen Handels startet

  • Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft startet das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer die nationale E-Commerce-Plattform „Kaufhaus Österreich“.
  • Auf der Metaplattform sind bereits bestehende Marktplätze aus Österreich gelistet.
  • Darüber hinaus können Unternehmen kostenlos ihr Webshops präsentieren und über Tutorials ihr Know-How in Sachen „E-Commerce“ ausbauen.
  • Bis Weihnachten soll „jedes gelistete Unternehmen“ zumindest einmal im „Schaufenster“ visuell gelistet werden, so Schramböck.
  • Im Rahmen der Präsentation betonte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer, dass das „Kaufhaus Österreich“ keine „Kopie von Amazon“ sei.
  • Konsumenten werden lediglich an die jeweiligen Webshops der Unternehmen oder heimischen Marktplätze weitergeleitet.

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