30.11.2020

Kaufhaus Österreich: Echt jetzt?

Heute wurde die E-Commerce-Metaplattform Kaufhaus Österreich von Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer präsentiert. Das Ergebnis hat es in sich - und zwar nicht im positiven Sinn.
/artikel/kaufhaus-oesterreich-echt-jetzt-kommentar
Kaufhaus Österreich
Screenshot: www.kaufhaus-oesterreich.at

Nunu Kaller ist grantig. Das verbirgt die Aktivistin in einem (drei Tage alten) Blog-Eintrag zur heute offiziell gelaunchten Onlineshop-Metaplattform Kaufhaus Österreich kein bisschen. Da schreibt sie etwa: „Es ist schon beeindruckend: Sich über NEUN MONATE Zeit lassen, um sowas zu entwickeln, es einigen HändlerInnen (und mir) Mitte Juli als Idee zu präsentieren, überrascht sein, dass alle Anwesenden meinen, das ist jetzt nix, worauf die Welt gewartet hat, weil solche Metaplattformen sind seit März wie die Schwammerl aus dem Boden geschossen, trotz Ankündigung weiterer Termine zur ‚gemeinsamen Weiterentwicklung‘ sich NIE wieder melden, auch nicht auf Rückfrage, und jetzt mit genau dem Projekt rausgehen, das im Endeffekt so funktioniert wie meins, nur technisch versierter, weil Kohle da ist“.

Woche 1 von Lockdown 1 statt Woche 3 von Lockdown 2

Als wir im brutkasten am 22. März, also keine Woche nach dem formellen Start des ersten Lockdowns erstmals über die Suchmaschine anna-kauft.at für österreichische Online-Shops berichteten, meinten Kommentatoren in sozialen Medien: „Das hat Nunu Kaller doch schon gemacht“. Ganz stimmte das nicht. Kaller hatte – in der ersten Woche des Lockdowns – keine Suchmaschine sondern eine digitale Liste von Online-Shops geschaffen. So etwas wie Kaufhaus Österreich – wie sie ja auch im oben zitierten Blogeintrag anmerkt. Noch ein weiteres mal zur Wiederholung: In der ersten Woche des ersten Lockdowns. Nicht in der dritten Woche des zweiten Lockdowns.

Über die neue Metaplattform Kaufhaus Österreich kann man keine Produkte suchen. Wer etwa „Laptop“ eingibt findet genau einen Eintrag – einen Handyshop in Tirol, der den Begriff in seine Beschreibung aufgenommen hat (der deswegen vielleicht dieses Jahr eine ungeahnte Nachfrage nach Laptops verzeichnet). Gesucht werden kann nach konkreten Shops, nach Orten und nach (relativ vagen) Produktkategorien. Sucht man also konsequenterweise nach „Elektronik“, um an einen Laptop zu kommen, bekommt man als ersten Treffer ein Papierfachgeschäft in Niederösterreich (das scheinbar auch Elektronik verkauft).

Neun Monate reichten nicht für passable UX

Die User Experience der Plattform, bei der man zunächst einmal ein Werbevideo sieht und erst zum Suchfeld hinunter scrollen muss, ist also mäßig. Im Prinzip kann man dort primär sehen, ob das Geschäft, das man mag, einen Online-Shop hat. Das lässt sich zwar auch anders recht einfach herausfinden, aber hat schon seine Berechtigung. Es ist aber bezeichnend, dass Metaplattformen mit sehr ähnlicher Funktionalität (von Startups) im März innerhalb von Tagen bereitgestellt wurden. Und die Version des Handelsverbands, die ein paar Wochen länger gebraucht hat, www.kaufsregional.at (bzw. – das ist ein besonders guter Witz – auch unter kaufhaus.at erreichbar), hat bereits fünf mal so viele Onlineshops gelistet, wie die neue Plattform.

Und warum gelingt Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer, die scheinbar überhaupt erst im Juni auf die Idee gekommen sind, in weiteren fast sechs Monaten nichts besseres? Die Programmierung eines eigenen Algorithmus, um – wie bei Amazon – Produkte suchen zu können, sei „in der kurzen Entwicklungszeit von rund drei Monaten“ durch das Bundesrechenzentrum nicht möglich gewesen, meint Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer bei der Präsentation. Und man wolle ja ohnehin nicht Amazon kopieren.

Vielleicht sollte sich Kaufhaus Österreich ja doch irgendwie an Amazon orientieren

Echt jetzt? Wenn man nach all den Monaten der Coronakrise in einem Umfeld mit mehreren bestehenden funktionierenden Metaplattformen wirklich einen tatsächlichen Mehrwert für Österreichs Händler schaffen will. Wenn man wirklich dafür sorgen will, dass die Konsumenten im Weihnachtsgeschäft nicht gänzlich zu Amazon abwandern. Dann muss man etwas schaffen, dass in der User Experience zumindest halb so attraktiv ist, wie die Seite des E-Commerce-Giganten, um den restlichen Abstand dann überhaupt mit anderen Argumenten wie Regionalität wettmachen zu können. Und das wird nur funktionieren, indem man sich vom erfolgreichsten Onlineshop-Konzept der Welt auch etwas abschaut.

Aber klar, etwas, das über einen, mit Eigenwerbung gespickten, „netten Versuch“ auf haben-Startups-in-fünf-Tagen-geschafft-Niveau hinausgeht, kann man sich von Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer offenbar nicht erwarten. Bloß, dass die Plattform gewiss mehr als ein paar Startup-Arbeitstage gekostet hat – wahrscheinlich viel mehr. Auch darauf hat Nunu Kaller in ihrem lesenswerten Blog-Post Antworten. Eine davon: „Aber fragt euch mal bitte, ob das Geld, das vom Ministerium für diese Aktion jetzt ausgegeben wird, nicht besser in einer direkten Förderung bei euch aufgehoben wäre“. Oder – das kommt nicht von Kaller – in einer Förderung bestehender, funktionierender E-Commerce-Metaplattformen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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