09.10.2020

Bei diesem Startup verdienen alle (inklusive CEO) 3000 Euro im Monat

Beim 2015 gegründeten Media-Startup Katapult Magazin wird das Konzept flacher Hierarchien sehr ernst genommen: Alle verdienen das selbe.
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Katapult Magazin: Das deutsche Medien-Startup ist für seine Informativen Karten und Grafiken bekannt - hier etwa zur beliebtesten Biersorte in Österreich
(c) Katapult Magazin: Das deutsche Medien-Startup ist für seine Informativen Karten und Grafiken bekannt - hier etwa zur beliebtesten Biersorte in Österreich

Eine Zeit lang wollte sie jeder haben, inzwischen herrscht wieder Uneinigkeit, ob sie dem Fortkommen des Unternehmens gar so dienlich ist: die flache Hierarchie. Es kommt letztlich wohl auf die Charaktere im Team an, denn Beispiele für Gelingen und Scheitern gibt es auf beiden Seiten der Diskussion. Eine – bislang erfolgreiche – außergewöhnliche Umsetzung des flache Hierarchie-Prinzips zeigt das Medien-Startup Katapult Magazin mit Sitz in der nordost-deutschen Stadt Greifswald.

Katapult Magazin: Einheitsgehalt von Aboverkäufen abhängig

Beim populärwissenschaftlichen „Magazin für Kartografik und Sozialwissenschaft“, das durch seine besonders anschaulichen und teils sehr witzigen Karten und Infografiken Bekanntheit erlangt hat, verdienen alle gleich viel. Für Gründer, CEO, Herausgeber und Chefredakteur Benjamin Fredrich gibt es, genau so wie für die restlichen 25 Mitarbeiter, je 3000 Euro Brutto im Monat. Und das in einem wachsenden Unternehmen: Bald sollen es 33 Mitarbeiter sein, erzählt Fredrich der Berliner Zeitung (BZ). Dabei sind etwa auch eine Köchin und ein Koch einer Kantine im Bürogebäude, die das Katapult Magazin bei deren drohender Schließung kurzerhand übernommen hat.

Dabei variiert das Einheitsgehalt gekoppelt an die Aboverkäufe, wie Fredrich dem deutschen Magazin Gründerszene erzählt. Beim 2015 gegründeten Unternehmen bedeutete das bislang eine deutliche Gehaltssteigerung. Begonnen hatte man nämlich bei 1750 Euro. Die Tendenz ist derzeit – ob des Erfolgs im Abo-Vertrieb – klar steigend. Dieses Jahr habe man bereits 30.000 neue Abonnenten gewonnen. Inzwischen ist man bereits auf der Suche nach einem größeren Verlagsgebäude. Beibehalten wird man dabei, wie die BZ berichtet, die Gesellschaftsform: eine „gemeinnützige Unternehmensgesellschaft“. Bei der kann der Gesellschafter (Fredrich ist Alleineigentümer) keine Gewinne entnehmen und das Unternehmen muss seine Gemeinnützigkeit nachweisen. Das Katapult Magazin macht das über die Förderung von Bildung und Wissenschaft und über Naturschutz.

Flache Hierarchie klappte anfangs nicht wie gewünscht

Entstanden ist das Einheitsgehalt übrigens paradoxerweise, weil es mit der flachen Hierarchie nicht ganz so geklappt hat, wie gewünscht. „Ich bin zwar alleiniger Gesellschafter der Firma, wollte aber, dass niemand den Chef macht“, erzählt Fredrich der Gründerszene. Das habe man im anfänglichen Vierer-Team versucht und schon nach zwei Monaten festgestellt, dass es nicht funktioniert. „Es war naheliegend, dass ich das übernehme. Mir gefiel das trotzdem nicht. Allein der Gedanke, jemand könnte irgendwann mal einen Betriebsrat gründen, war mir unheimlich. Ich verorte mich politisch links und stark auf der arbeitnehmerfreundlichen Seite. Als Geschäftsführer würde ich in so einem Fall in einem Dilemma stecken. Darum habe ich schnell klargestellt: Ich mache das – aber nur, wenn ich nicht über Gehälter verhandeln muss“, so der Katapult Magazin-Gründer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Bei diesem Startup verdienen alle (inklusive CEO) 3000 Euro im Monat

  • Eine Zeit lang wollte sie jeder haben, inzwischen herrscht wieder Uneinigkeit, ob sie dem Fortkommen des Unternehmens gar so dienlich ist: die flache Hierarchie.
  • Eine – bislang erfolgreiche – außergewöhnliche Umsetzung des flache Hierarchie-Prinzips zeigt das Medien-Startup Katapult Magazin mit Sitz in der nordost-deutschen Stadt Greifswald.
  • Für Gründer, CEO, Herausgeber und Chefredakteur Benjamin Fredrich gibt es, genau so wie für die restlichen 25 Mitarbeiter, je 3000 Euro Brutto im Monat.
  • Und das in einem wachsenden Unternehmen: Bald sollen es 33 Mitarbeiter sein, erzählt Fredrich der Berliner Zeitung (BZ).
  • Dabei variiert das Einheitsgehalt gekoppelt an die Aboverkäufe, wie Fredrich dem deutschen Magazin Gründerszene erzählt.
  • Entstanden ist das Einheitsgehalt übrigens paradoxerweise, weil es mit der flachen Hierarchie nicht ganz so geklappt hat, wie gewünscht.

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