16.03.2022

Kasachstan beschlagnahmt Mining-Equipment im Wert von 200 Millionen US-Dollar

Die kasachische Regierung möchte nicht registriertes Krypto-Mining im Land mehr einschränken. Seit 2021 gehen sie aktiver dagegen vor und möchten die Anzahl registrierter Miner erhöhen.
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Bitcoin auf CPU
© Dmitry Demidko

Die kasachische “Financial Monitoring Agency” verkündete am Dienstag, dass sie eine Krypto-Mining-Einrichtung im Wert von rund 100 Milliarden Tenge – also ca. 200 Millionen US-Dollar – konfisziert habe. Damit verfolgt das Land weiter sein Ziel, Krypto-Mining in Kasachstan zwar attraktiv, aber dennoch regulierter zu gestalten. Das beliebte Mining-Land hatte zuletzt mit ihrer Energieversorgung zu kämpfen.

Nachdem China 2021 ein Krypto-Mining-Verbot im eigenen Land festlegte, wanderten viele Miner nach Kasachstan ab. Die geografische Nähe, die niedrigen Energiekosten und das kalte Klima können als Gründe dafür gewertet werden, dass Kasachstan innerhalb kürzester Zeit auf Platz zwei der beliebtesten Destinationen für Bitcoin-Mining gerutscht ist – direkt hinter den USA.

Einnahmen von bis zu 1,5 Milliarden US-Dollar mit Mining

Dabei gilt zu beachten, dass das Land wirtschaftlich von diesem Status durchaus profitieren könnte, wie der Nationale Verband für Datenzentren und Blockchain (NABDC) einschätzt. Demnach gehe man von Einnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar in den kommenden fünf Jahren aus.

Allerdings sieht sich das Land auch mit Problemen bei der Energieversorgung konfrontiert. Die politischen Entwicklungen, sowie das Haushalten der Ressourcen hat es erschwert, den erhöhten Bedarf zu decken. Die Vermutung, dass die erhöhte Mining-Aktivität zu einem rasanten Anstieg des Energieverbrauchs führte, wurde bereits im letzten Jahr stark diskutiert. Demnach belaufe sich der Verbrauch durch Mining laut Rechnungen des Ministeriums auf rund acht Prozent der gesamten Stromleistungen in Kasachstan. 

Neue Richtlinien für Krypto-Miner

Ein Mining-Verbot wurde in diesem Kontext zwar nicht festgelegt, allerdings entschied sich die kasachische Regierung bereits im Juni 2021 für neue Richtlinien in Bezug auf Krypto-Mining. Dementsprechend sollen Miner einen Zuschlag von 1 Tenge pro Kilowattstunde zahlen, was ca. 0,0019 US-Dollar bzw. 0,0018 Euro entspricht.

Diese Energiesteuer kann jedoch nur für registrierte Miner gelten. Unregistrierte Miner wolle die Regierung daher auf eine sogenannte “Gray List” setzen, auch wenn nicht klar ist, wie genau sie die unregistrierten Miner ausfindig machen möchte. Illegale Mining-Aktivitäten hätten allerdings einen doppelt so hohen Energieverbrauch als jene von offiziell registrierten Minern, weshalb die Regierung nun auch mit strengen Bußgeldern dagegen vorgeht.

In dieser Woche habe man laut Bericht der “Financial Monitoring Agency” 55 Krypto-Mining-Unternehmen geschlossen, 51 mussten den Betrieb pausieren während 25 weitere als illegal registriert wurden. Zudem soll wohl auch die Beschlagnahmung des Mining-Equipments ein Zeichen setzen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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