08.08.2023

karriere.at: Aus diesen Gründen arbeiten Erwerbstätige Teilzeit

Laut einer Umfrage von karriere.at wählen Frauen das Teilzeitmodell, weil sie Betreuungsaufgaben und Care-Arbeit wahrnehmen müssen, während Männer mehr Freizeit wollen oder studieren.
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Georg Konjovic ist CEO bei karriere.at. © Katharina Berger, karriere.at

In einer sich ständig wandelnden Welt gewinnt das Thema Flexibilität immer mehr an Bedeutung. Um der Nachfrage nach flexiblen Arbeitszeiten gerecht zu werden, bieten immer mehr Unternehmen Teilzeitstellen an. Während viele Erwerbstätige die flexiblen Arbeitszeiten schätzen, zeigt eine neue Umfrage von karriere.at, dass Teilzeitarbeitsmodelle dennoch für über 50 Prozent der Befragten (1.025 erwerbstätige Teilnehmer:innen) nicht in Frage kommen. Gründe dafür sind das höhere Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung und die volle Pension, auf die man nicht verzichten möchte. 

Trotz dieser Bedenken ist die Teilzeitquote in Österreich in den letzten 20 Jahren um mehr als zehn Prozent gestiegen und liegt derzeit bei 30 Prozent. Ein genauerer Blick auf die Verteilung dieser Zahlen spiegelt die Lebensrealitäten vieler Österreicherinnen wider: Über 51 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, nur 13 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in Österreich sind Männer. 

Männerdominierte Berufe werden überwiegend als Vollzeitjobs ausgeschrieben

Der Arbeitsmarktreport von karriere.at zeigt, dass traditionell männerdominierte Berufe überwiegend als Vollzeitjobs ausgeschrieben werden. In frauendominierten Berufsfeldern häufen sich hingegen Teilzeitausschreibungen. “Frauen arbeiten immer noch mehrheitlich in Teilzeit, weil sie Care-Arbeit leisten. Um die Vollzeitbeschäftigung für sie attraktiver oder gar erst möglich zu machen, brauchen Frauen bessere Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und Angehörigen, von ihren Partnern, den Arbeitgebern und der Politik“, so Georg Konjovic, CEO von karriere.at.

Insgesamt arbeiten 29 Prozent der Beschäftigten in Österreich Teilzeit, weil sie Betreuungs- und Care-Arbeit leisten müssen. Dazu zählen die Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung und Hausarbeit. Während 36 Prozent der Frauen nicht Vollzeit arbeiten können, weil sie sonst Betreuungspflichten nicht nachkommen könnten, sind es bei den Männern nur sieben Prozent. Die Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung sind laut der Umfrage bei Männern und Frauen unterschiedlich. Rund ein Drittel der befragten Männer (32 Prozent) und 18 Prozent der erwerbstätigen Frauen wünschen sich mehr Freizeit und haben sich deshalb für das Teilzeitmodell entschieden. Zudem ist der Wunsch nach einem Studienabschluss bei Männern (25 Prozent) häufiger der Grund für eine Teilzeitbeschäftigung als bei Frauen (neun Prozent).  

karriere.at-CEO schlägt Jobsharing-Modelle für Führungskräfte vor

Die Umfrage zeigt auch, dass Männer (28 Prozent) häufiger als Frauen (16 Prozent) der Meinung sind, dass sie ihre Position nicht in Teilzeit ausüben können. Zudem sind Männer (39 Prozent) mit ihrer Vollzeitbeschäftigung zufriedener als Frauen (27 Prozent) und legen mehr Wert auf ein höheres Gehalt als mehr Zeit (25 Prozent und 13 Prozent). 

“Männer arbeiten in Vollzeitjobs, weil sie sagen, ihre Positionen nicht in Teilzeit ausführen zu können. Führungspositionen und Jobs in männerdominierten Branchen werden auch häufig nur als Vollzeitpositionen ausgeschrieben. Um diese auch für Frauen attraktiver zu machen und Männern die Möglichkeit zu geben, mehr Care-Arbeit zu leisten,  sind Arbeitgeber gefordert, flexibel bei der Arbeitszeitgestaltung zu sein, etwa durch Jobsharing-Modelle, wo zwei Führungskräfte in Teilzeit sich eine Position teilen“, so Konjovic.

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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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