25.10.2017

Verkehrsmonitoring: Echtzeit-Videoanalyse statt klickender Studenten

Das niederländische Startup ViNotion hat eine Software entwickelt, mit der Fahrzeuge in Video-Aufnahmen in Echtzeit gezählt und nach Typ unterschieden werden. In der Kapsch Factory1 werden nun Einsatzmöglichkeiten für das Mobilitätsunternehmen analysiert.
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(c) Kapsch: Robert Povolny (Kapsch; m.l.) und Christopher Geelen (ViNotion; m.r.)

Es ist ein mehr oder weniger beliebter Gelegenheitsjob, meist für Studierende: “Klicker”. Gemeint sind Menschen, die zum Beispiel an einer vielbefahrenen Kreuzung stehen, und dort mit einem simplen Zählgerät – einem Klicker – vorbeifahrende Autos zählen. Die Zahlen werden, je nach Genauigkeit, etwa alle zehn Minuten in eine Liste eingetragen. Das Datenset, das dabei entsteht, wird dann für eine Verkehrsstrom- oder Belastungsanalyse der entsprechenden Kreuzung genutzt. Fazit: Viele benötigte Klicker, mit jeweils vielen Arbeitsstunden, führen zu hohen Kosten. Dabei bleibt immer ein Unsicherheitsfaktor durch menschliche Ungenauigkeit.

+++ Kapsch: Hinter den Kulissen von Factory1 +++

Videoanalyse mit neuen Möglichkeiten

“Die Erfahrung zeigt, dass Klicker nach etwa einer halben Stunde den Fokus verlieren”, sagt Christopher Geelen, Product Manager des niederländischen Startups ViNotion. Das Unternehmen hat es als eines von sieben internationalen Startups in den Accelerator Kapsch Factory1 geschafft. “Wir arbeiten mit Videos. Unsere Software stellt nicht nur die Anzahl der Fahrzeuge oder Menschen im Video fest, sondern analysiert auch Parameter wie Fahrzeugtyp, Geschwindigkeit und Verhalten”, erklärt Geelen. ViNotion ist eine reine Software-Firma im B2B-Bereich. Die Hardware, also etwa Verkehrskameras, wird von den Kunden bereitgestellt. Man könne dabei mit dem Videomaterial beliebiger Kameras arbeiten, sagt Geelen.

ViNotion: Ursprung im Crowd-Counting

Begonnen hat ViNotion mit Crowd-Counting, also dem Zählen einzelner Menschen in größeren Ansammlungen. Damit ist das Unternehmen seit einigen Jahren neben der Heimat, den Niederlanden, auch bereits in Großbritannien, Spanien, Portugal und Australien aktiv. “Im People-Counting haben wir eine Genauigkeit von 95 bis 98 Prozent. Dabei sprechen wir von relativ großen Flächen von bis zu 18 Meter Breite, wo stündlich viele tausend Menschen vorbeikommen”, sagt Geelen. Bei der Verkehrszählung läge die Genauigkeit mit 95 bis 99 Prozent noch etwas höher. Bei der Fahrzeugtyp-Erkennung käme man auf etwa 95 Prozent Genauigkeit.

Mehrere potenzielle Einsatzmöglichkeiten für Kapsch

ViNotion hat jedoch noch einen entscheidenden Vorteil gegenüber den klassischen Klickern: “Was die Technologie für uns so spannend macht ist, dass ViNotion diese Daten in Echtzeit liefern kann”, erklärt Robert Povolny von Kapsch TrafficCom. Er fungiert bei Factory1 als Lead Mentor des niederländischen Startups. Für das Mobilitätsunternehmen könnten diese Daten extrem wertvoll werden, sagt Povolny. “Hier im Accelerator wollen wir die Technologie evaluieren und Einsatzgebiete für Kapsch finden”. Und im Kerngeschäft des Unternehmens gäbe es mehrere potenzielle Einsatzmöglichkeiten, etwa bei Mautsystemen oder in der Verkehrsanalyse. Zugleich führe man auch eine wirtschaftliche Evaluierung des Produkts durch. Letztlich sei aber noch offen, wie eine zukünftige Kooperation zwischen Kapsch und ViNotion aussehen könne.

+++ Kapsch Factory1: Wenn Autos andere Fahrzeuge vor Gefahren warnen +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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