28.11.2018

EU-Premiere: FMA billigt Kapitalmarktprospekt für Blockchain-Wertpapier

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) billigt den Kapitalmarktprospekt des H3O-Tokens des Wiener Kryptomining-Startups Hydrominer. Das "Security Token Offering", also die Ausgabe des Wertpapier-Tokens über die Blockchain, ist EU-weit das erste, dem die Billigung gelang.
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H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Der ICO als Finanzierungsinstrument ist bereits seit einigen Monaten in der Krise. Und das aus guten Gründen. Denn rechtlich stehen den dabei ausgegebenen Tokens keine Unternehmenswerte gegenüber. InvestorInnen müssen sich auf die Performance des Coins am Markt verlassen – und dieser Markt hat schon deutlich bessere Zeiten erlebt. Anders ist es bei einem Security Token Offering (STO). Die dabei ausgegeben Coins stehen stellvertretend für ein Wertpapier, repräsentieren also einen Unternehmenswert. Für sie gelten dann aber auch die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie für andere Wertpapiere. Im Falle Österreichs muss die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen entsprechenden Kapitalmarktprospekt billigen. Das schaffte das Wiener Kryptomining-Startup Hydrominer mit seinem H3O-Token nun mit Unterstützung der Kanzlei Stadler Völkel EU-weit erstmals.

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H3O-STO mit Vergabe von Substanzgenussrechten

Konkret werden beim mit 1. Februar 2019 startenden STO mit dem H3O-Token über die Ethereum-Blockchain qualifiziert nachrangige Genussrechte vergeben. „Die Inhaber der Genussrechte sind schuldrechtlich am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Firmenwert von Hydrominer beteiligt. Dies wird auch als Substanzgenussrecht bezeichnet“, erklärt die Kanzlei Stadler Völkel in einer Aussendung.

„Mitspracherecht geht über jenes von Aktionären hinaus“

Inhaber von H3O-Token hätten neben diesen finanziellen Ansprüchen weiters das Recht, Geschäftsentscheidungen von Hydrominer aktiv mitzugestalten. Dieses Mitspracherecht ginge über jenes von Aktionären hinaus und erlaube Anlegern aktiv in Entscheidungsprozessen mitzuwirken. „Daneben sehen die Wertpapierbedingungen eine Art Mitverkaufsrecht für den Fall vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Hydrominer ihre Geschäftsanteile verkaufen“.

Fast ein Jahr Vorarbeit

„Das Projekt H3O-Token zählt zu den bedeutendsten rechtlichen Herausforderungen, denen sich unsere Kanzlei im vergangenen Jahr gestellt hat“, sagt Oliver Völkel, Partner der Kanzlei. Die Vorarbeiten dazu hätten beinahe ein Jahr vor der letztlichen Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die FMA begonnen. „Es mussten auch grundlegende Fragen geklärt werden, etwa ob die Blockchain überhaupt ein taugliches Register für Wertpapiere darstellen kann“, sagt Völkel.

Komplikationen durch Mining als Geschäftsgegenstand

Ebenfalls zur Komplexität beigetragen habe der Unternehmensgegenstand der Emittentin. Hydrominer ist ein Unternehmen, das Mining von virtuellen Währungen betreibt und auch Mining-Pakete an Kunden verkauft. „Die FMA gelangte zur Rechtsansicht, bei Mining handle es sich um eine finanzielle Dienstleistung, weshalb eine Einstufung als Alternativer Investment-Fonds drohte, wie auch bei anderen Unternehmen der Branche. Auch hierfür musste daher zunächst in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Lösung gefunden werden“, erzählt Völkel.

Mining in der Kritik

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Krypto-Mining auch in der öffentlichen Diskussion unter starker Kritik steht. Grund dafür ist vor allem der enorme Energieverbrauch. Hydrominer setzt mit „Green Mining“ auf CO2-neutrale Wasserkraftwerke als Stromquellen. Bei einigen Kryptowährungen versucht man inzwischen über alternative Systeme vom Energie-intensiven Mining wegzukommen.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel

⇒ Zur Page von Hydrominer


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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

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Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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