28.11.2018

EU-Premiere: FMA billigt Kapitalmarktprospekt für Blockchain-Wertpapier

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) billigt den Kapitalmarktprospekt des H3O-Tokens des Wiener Kryptomining-Startups Hydrominer. Das "Security Token Offering", also die Ausgabe des Wertpapier-Tokens über die Blockchain, ist EU-weit das erste, dem die Billigung gelang.
/artikel/kapitalmarktprospekt-h3o
H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Der ICO als Finanzierungsinstrument ist bereits seit einigen Monaten in der Krise. Und das aus guten Gründen. Denn rechtlich stehen den dabei ausgegebenen Tokens keine Unternehmenswerte gegenüber. InvestorInnen müssen sich auf die Performance des Coins am Markt verlassen – und dieser Markt hat schon deutlich bessere Zeiten erlebt. Anders ist es bei einem Security Token Offering (STO). Die dabei ausgegeben Coins stehen stellvertretend für ein Wertpapier, repräsentieren also einen Unternehmenswert. Für sie gelten dann aber auch die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie für andere Wertpapiere. Im Falle Österreichs muss die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen entsprechenden Kapitalmarktprospekt billigen. Das schaffte das Wiener Kryptomining-Startup Hydrominer mit seinem H3O-Token nun mit Unterstützung der Kanzlei Stadler Völkel EU-weit erstmals.

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H3O-STO mit Vergabe von Substanzgenussrechten

Konkret werden beim mit 1. Februar 2019 startenden STO mit dem H3O-Token über die Ethereum-Blockchain qualifiziert nachrangige Genussrechte vergeben. „Die Inhaber der Genussrechte sind schuldrechtlich am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Firmenwert von Hydrominer beteiligt. Dies wird auch als Substanzgenussrecht bezeichnet“, erklärt die Kanzlei Stadler Völkel in einer Aussendung.

„Mitspracherecht geht über jenes von Aktionären hinaus“

Inhaber von H3O-Token hätten neben diesen finanziellen Ansprüchen weiters das Recht, Geschäftsentscheidungen von Hydrominer aktiv mitzugestalten. Dieses Mitspracherecht ginge über jenes von Aktionären hinaus und erlaube Anlegern aktiv in Entscheidungsprozessen mitzuwirken. „Daneben sehen die Wertpapierbedingungen eine Art Mitverkaufsrecht für den Fall vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Hydrominer ihre Geschäftsanteile verkaufen“.

Fast ein Jahr Vorarbeit

„Das Projekt H3O-Token zählt zu den bedeutendsten rechtlichen Herausforderungen, denen sich unsere Kanzlei im vergangenen Jahr gestellt hat“, sagt Oliver Völkel, Partner der Kanzlei. Die Vorarbeiten dazu hätten beinahe ein Jahr vor der letztlichen Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die FMA begonnen. „Es mussten auch grundlegende Fragen geklärt werden, etwa ob die Blockchain überhaupt ein taugliches Register für Wertpapiere darstellen kann“, sagt Völkel.

Komplikationen durch Mining als Geschäftsgegenstand

Ebenfalls zur Komplexität beigetragen habe der Unternehmensgegenstand der Emittentin. Hydrominer ist ein Unternehmen, das Mining von virtuellen Währungen betreibt und auch Mining-Pakete an Kunden verkauft. „Die FMA gelangte zur Rechtsansicht, bei Mining handle es sich um eine finanzielle Dienstleistung, weshalb eine Einstufung als Alternativer Investment-Fonds drohte, wie auch bei anderen Unternehmen der Branche. Auch hierfür musste daher zunächst in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Lösung gefunden werden“, erzählt Völkel.

Mining in der Kritik

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Krypto-Mining auch in der öffentlichen Diskussion unter starker Kritik steht. Grund dafür ist vor allem der enorme Energieverbrauch. Hydrominer setzt mit „Green Mining“ auf CO2-neutrale Wasserkraftwerke als Stromquellen. Bei einigen Kryptowährungen versucht man inzwischen über alternative Systeme vom Energie-intensiven Mining wegzukommen.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel

⇒ Zur Page von Hydrominer


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Die Plattform WeAreDevelopers und die WKÖ Außenwirtschaft Austria haben eine strategische Zusammenarbeit angekündigt. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, österreichischen Gründer:innen den Weg in den US-amerikanischen Technologiemarkt zu erleichtern. Im Rahmen des sogenannten „Startup Landing Zone“-Programms der Kampagne „GoUSA Silicon Valley 2026″ werden zwölf heimische Startups für einen vollständig unterstützten Markteintritt in der San Francisco Bay Area ausgewählt.

Zugang zu VCs und internationalen Tech-Bühnen

Das Programm richtet sich gezielt an Startups, die skalieren wollen, und vermittelt direkte Kontakte zu Venture Capitalists, Business Angels und zentralen Akteur:innen des Silicon Valley-Ökosystems. Ein wesentlicher Bestandteil der Reise, die im September 2026 stattfindet, ist die Präsenz der Startups auf drei der einflussreichsten Tech-Veranstaltungen der Welt. Die Teilnehmer:innen erhalten exklusiven Zugang zum WeAreDevelopers World Congress North America (23. bis 25. September 2026 in San José), zur San Francisco Tech Week sowie zur TechCrunch Disrupt.

Darüber hinaus umfasst das Angebot für die ausgewählten Gründerteams hochkarätige Keynotes, praxisorientierte Workshops & individuelle Coaching- und Mentoring-Sessions.

Laut Michael Dobersberger, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in San Francisco, soll das Programm heimische Entrepreneur:innen dabei fordern, größer zu denken, schneller zu agieren und sich auf internationaler Bühne wettbewerbsfähig zu positionieren.

Acht Plätze verbleiben für heimische Tech-Gründer:innen

Für WeAreDevelopers, die ihr Flaggschiff-Event in diesem Jahr erstmals nach Nordamerika bringen, ist der Zeitpunkt kein Zufall. Co-Founder Benjamin Ruschin betont, dass man sicherstellen wolle, dass die nächste große Innovation nicht unbemerkt bleibt, nur weil sie in Österreich gestartet ist. Die Kooperation soll Gründer:innen einen kosteneffizienten und strukturierten Zugang in diesen stark umkämpften Markt bieten.

Von den zwölf verfügbaren Plätzen im Programm sind derzeit bereits vier an Startups vergeben. Interessierte Tech-Gründer:innen haben die Möglichkeit, sich für einen der acht verbleibenden Plätze zu bewerben. Die Einreichung erfolgt über die Veranstaltungsseite der WKÖ.


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit WeAreDevelopers




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