30.05.2022

Der Kapitalmarkt ist genau so blöd wie Bitcoin, nur mit schlimmeren Folgen

Der Bitcoin-Kurs ist nur von der Stimmung der Anleger:innen abhängig. Der Kapitalmarkt derzeit auch - obwohl reelle Werte und Jobs dranhängen.
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Kapitalmarkt genau so blöd wie Bitcoin
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) Magdalena Schauer-Burkart / Adobe Stock
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In Bitcoin investieren ist – wenn man die Kurs-Historie betrachtet – eigentlich sehr einfach. Man steigt zu einem beliebigen Zeitpunkt ein und je nachdem, wie gut oder schlecht dieser gewählt war, braucht man weniger oder mehr Geduld, um irgendwann mit großem Gewinn wieder auszusteigen – seien es ein paar Wochen, wenn man einen Hype gut erwischt hat, oder ein paar Jahre, wenn man die weitere Entwicklung falsch eingeschätzt hat. Abhängig ist man dabei vor allem von einem: der Stimmung aller anderen. Es gibt äußerliche Faktoren und sehr große Anleger:innen, die diese Stimmung beeinflussen. Am Ende entstehen große Aufwärts- und Abwärts-Bewegungen im Kurs aber immer dadurch, dass die Masse der Anleger:innen sich – meist ohne selbst zu wissen, warum – mitreißen lässt. Ganz schön blöd, nicht?

Steigen die Umsätze, steigt der Wert der Aktie, oder?

In anderen Bereichen des Kapitalmarkts ist das anders, argumentieren Bitcoin-Kritiker:innen gerne, wie etwa hier von Niko Jilch ausgeführt. An Aktien hängen ja zum Beispiel bekanntlich ganz reelle Werte. Steigen die Umsätze des Unternehmens, steigt demnach auch der Wert der Aktie, oder?

Nein. So einfach ist es leider nicht, wie jeder weiß, der das Spiel ein paar Jahre lang mitverfolgt hat. Momentan erleben wir gerade wieder einmal ein Phänomen, das so alt ist, wie das Prinzip des Kapitalmarkts selbst, und in einer gewissen Regelmäßigkeit immer wieder auftritt: Der Großteil des Kapitalmarkts verhält sich ganz genau so blöd, wie der Krypto-Markt. Unglaubliche Werte werden derzeit nur wegen der „Stimmung am Markt“ vernichtet.

Natürlich hat auch diese Stimmung triftige Gründe als Auslöser, allen voran die Unsicherheit in der Energieversorgung wegen des Ukraine-Kriegs und die hohe Inflation. Aber das betrifft bei weitem nicht alle Unternehmen im selben Ausmaß. Überall berichten Firmen derzeit noch von vollen Auftragsbüchern und der „händeringenden“ Suche nach Fachkräften, um den Rückstau an Aufträgen abarbeiten zu können. Dem Kapitalmarkt ist das egal. Die Lawine nimmt alle mit und die Bewertungen sinken. Und plötzlich ist ein Sparkurs angesagt und Arbeitsplätze müssen abgebaut werden, obwohl doch gerade noch alles blendend lief.

Besonders drastisch zeigt sich dieses Problem momentan in der Startup-Welt, die mit dem Einbrechen des VC-Markts konfrontiert ist. Bei vielen Scaleups gibt es derzeit Massenentlassungen, nicht etwa, weil das Geschäft schlecht läuft, sondern weil die nächste Finanzierungsrunde plötzlich ungewiss ist und sie daher in wenigen Monaten profitabel sein müssen, um zu überleben. Die VCs können das auch nur bis zu einem gewissen Grad ändern, denn auch ihnen brechen ihre Investor:innen weg.

Bitcoin: Wie Kapitalmarkt, nur ohne bedrohte Existenzen

Der größte Treiber einer möglichen Rezession ist die Angst vor einer möglichen Rezession. Es ist ein Phänomen, das schon einige Ökonom:innen beschrieben haben. Interessant also, dass Größen aus Wirtschaft, Kapitalmarkt und Finanz dann nicht mit dem Bitcoin-Markt zurechtkommen, der dieses Spiel ermöglicht, ohne dass Menschen ihre Jobs verlieren und ihre Existenzen aufs Spiel gesetzt werden. Ja ohne, dass von Zeit zu Zeit die gesamte Realwirtschaft aufgrund einer Stimmungslage unverschuldet in eine Abwärtsspirale gerät.

Vielleicht – aber nur vielleicht – wäre es ja besser, wenn an dem Spiel, das wir Kapitalmarkt nennen, generell nur die Existenzen jener hängen würden, die ihr Geld ebenda investieren und nicht jene von Menschen, die zufällig bei der falschen Firma arbeiten. Vielleicht – aber nur vielleicht – eignet sich Bitcoin ja besser als Spekulationsobjekt, als Firmenanteile. Vielleicht – aber nur vielleicht – ist es nach zwei Jahrhunderten Erfahrung mit Finanzkrisen und Börsencrashes an der Zeit, ein Asset, das die Spielsucht der Anleger:innen befriedigt, ohne dabei andere zu schädigen, mit offenen Armen zu empfangen, anstatt es zu verteufeln, weil es blöd ist. Denn die Allgemeinheit würde sehr davon profitieren, wenn der Kapitalmarkt etwas weniger blöd wäre.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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