15.05.2024
GENERATIVE KI

Kanzlei Schönherr setzt nun auf generative KI von LegalTech-Startup

Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr setzt auf das Tool Harvey des gleichnamigen Silicon Valley-Startups.
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Schönherr Artificial Intelligence
Foto: Adobe Stock

Während einige anwaltliche Tätigkeiten wohl sobald von keiner KI ersetzt werden können, gibt es doch eine ganze Reihe von langwierigen standardisierten Vorgängen, die Künstliche Intelligenz übernehmen kann. Generative KI ist daher inzwischen auch im LegalTech-Bereich angekommen – erst diese Woche berichtete brutkasten über eine entsprechende Lösung aus Wien. Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr will die Technologie nun auch verstärkt einsetzen und entschied sich für eine „strategische Partnerschaft“ mit dem Anbieter Harvey aus dem Silicon Valley, der von OpenAI, Sequoia Capital und Kleiner Perkins unterstützt wird.

„Jetzt der richtige Zeitpunkt, um in Spitzentechnologie zu investieren“

Man habe eine umfassende KI-Strategie entwickelt, um die neue Technologie in die Arbeitsabläufe in der gesamten CEE-Region zu integrieren, heißt es von Schönherr. „Unserer Kanzlei geht es sehr gut, weshalb jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um in Spitzentechnologie zu investieren. Die Nutzung von LLM-Lösungen wie Harvey ermöglicht es unseren Anwälten und Anwältinnen, zeitaufwändige Routinearbeiten effizienter zu gestalten, sodass sie sich auf die strategischen Aspekte ihrer Beratungstätigkeit konzentrieren können“, kommentiert Schönherr Managing Partner Alexander Popp. Das soll einen „klaren Mehrwert“ für die Mandant:innen bringen.

Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten

Konkret unterstützt Harvey die Schönherr-Mitarbeiter:innen bei Aufgaben wie der Überprüfung und Analyse von Rechtsdokumenten und der Beantwortung komplexer Fragen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Funktionen wie Inline-Zitate mit Hyperlinks zu Quellen sollen für Nachvollziehbarkeit sorgen und Anwaltskanzleien die Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten ermöglichen.

Man glaube fest an den Wettbewerbsvorteil von LegalTech – nicht nur für die Arbeit mit Mandant:innen, sondern auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter:innen und die Gewinnung neuer Talente, heißt es von Schönherr. „In einer Zeit, in der Technologie zunehmend Routinearbeiten übernimmt, müssen wir mehr denn je in die Weiterbildung der Menschen hinter der KI investieren“, so Popp.

Schönherr zu Datenschutz und Sicherheit: „in allen Bereichen oberste Priorität“

Zudem betont Schönherr die Wichtigkeit von Datenschutz und Sicherheit. Diese hätten „in allen Bereichen, insbesondere auch in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, oberste Priorität“. Harvey teile und erfülle diese Standards. „Obwohl sich rechtliche und sicherheitstechnische Herausforderungen ständig weiterentwickeln, ist Schönherr mithilfe von Harvey stets bemüht, den sich schnell ändernden Rahmenbedingungen immer einen Schritt voraus zu sein“, heißt es weiter.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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