15.05.2024
GENERATIVE KI

Kanzlei Schönherr setzt nun auf generative KI von LegalTech-Startup

Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr setzt auf das Tool Harvey des gleichnamigen Silicon Valley-Startups.
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Schönherr Artificial Intelligence
Foto: Adobe Stock

Während einige anwaltliche Tätigkeiten wohl sobald von keiner KI ersetzt werden können, gibt es doch eine ganze Reihe von langwierigen standardisierten Vorgängen, die Künstliche Intelligenz übernehmen kann. Generative KI ist daher inzwischen auch im LegalTech-Bereich angekommen – erst diese Woche berichtete brutkasten über eine entsprechende Lösung aus Wien. Die in 14 Ländern in Mittel- und Osteuropa präsente Kanzlei Schönherr will die Technologie nun auch verstärkt einsetzen und entschied sich für eine „strategische Partnerschaft“ mit dem Anbieter Harvey aus dem Silicon Valley, der von OpenAI, Sequoia Capital und Kleiner Perkins unterstützt wird.

„Jetzt der richtige Zeitpunkt, um in Spitzentechnologie zu investieren“

Man habe eine umfassende KI-Strategie entwickelt, um die neue Technologie in die Arbeitsabläufe in der gesamten CEE-Region zu integrieren, heißt es von Schönherr. „Unserer Kanzlei geht es sehr gut, weshalb jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um in Spitzentechnologie zu investieren. Die Nutzung von LLM-Lösungen wie Harvey ermöglicht es unseren Anwälten und Anwältinnen, zeitaufwändige Routinearbeiten effizienter zu gestalten, sodass sie sich auf die strategischen Aspekte ihrer Beratungstätigkeit konzentrieren können“, kommentiert Schönherr Managing Partner Alexander Popp. Das soll einen „klaren Mehrwert“ für die Mandant:innen bringen.

Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten

Konkret unterstützt Harvey die Schönherr-Mitarbeiter:innen bei Aufgaben wie der Überprüfung und Analyse von Rechtsdokumenten und der Beantwortung komplexer Fragen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Funktionen wie Inline-Zitate mit Hyperlinks zu Quellen sollen für Nachvollziehbarkeit sorgen und Anwaltskanzleien die Rationalisierung von Arbeitsabläufen wie Vertragsanalysen, Due Diligence, Compliance und Rechtsstreitigkeiten ermöglichen.

Man glaube fest an den Wettbewerbsvorteil von LegalTech – nicht nur für die Arbeit mit Mandant:innen, sondern auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter:innen und die Gewinnung neuer Talente, heißt es von Schönherr. „In einer Zeit, in der Technologie zunehmend Routinearbeiten übernimmt, müssen wir mehr denn je in die Weiterbildung der Menschen hinter der KI investieren“, so Popp.

Schönherr zu Datenschutz und Sicherheit: „in allen Bereichen oberste Priorität“

Zudem betont Schönherr die Wichtigkeit von Datenschutz und Sicherheit. Diese hätten „in allen Bereichen, insbesondere auch in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, oberste Priorität“. Harvey teile und erfülle diese Standards. „Obwohl sich rechtliche und sicherheitstechnische Herausforderungen ständig weiterentwickeln, ist Schönherr mithilfe von Harvey stets bemüht, den sich schnell ändernden Rahmenbedingungen immer einen Schritt voraus zu sein“, heißt es weiter.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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