07.11.2017

Kammerpflichtmitgliedschaft: So hat die Startup-Community abgestimmt

Der Brutkasten hat seine Leserschaft auf Facebook zur Kammerpflichtmitgliedschaft befragt. Das Ergebnis ist zwar eindeutig, lässt aber Fragen offen.
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Vor etwa einer Woche wurde der amtierende Wirtschaftsminister Harald Mahrer als neuer Wirtschaftsbund-Präsident vorgestellt – die offizielle Wahl erfolgt im Dezember. Damit ist er nach österreichischem Usus auch Christoph Leitls Nachfolger als Wirtschaftskammer-Präsident. Diesen Posten wird er voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2018 einnehmen. Bereits in seiner ersten Pressekonferenz dazu brachte Mahrer ein klares Bekenntnis zur Kammerpflichtmitgliedschaft. Er stellte aber auch in Aussicht, dass es unter seiner Führung darüber eine Abstimmung unter den Wirtschaftskammer-Mitgliedern geben könnte.

+++ Harald Mahrer ist klar für eine Pflichtmitgliedschaft in den Kammern +++

379 Stimmen abgegeben

Grund genug für den Brutkasten, die Startup-Community in einer informellen Umfrage zu dem Thema zu befragen. Drei Antwortmöglichkeiten gaben wir in unserer Abstimmung über Facebook: „Bin dafür!“, „Bin dagegen!“ und „Wir haben bitteschön wichtigere Probleme!“. Die Beteiligung war hervorragend: 379 Personen bzw. Facebook-Seiten stimmten mit (doppelte Stimmvergabe über private Profile und Seiten können wir daher nicht ausschließen).

Das Ergebnis:

Demnach sprachen sich 199 von 379 Befragten gegen die Beibehaltung der Kammerpflichtmitgliedschaft aus. 151 Facebook-Profile stimmten dafür. Bereinigt man das Ergebnis um die 7,7 Prozent (29 Stimmen) in der dritten Antwortkategorie, so ergibt sich ein Verhältnis von 57 Prozent Gegenstimmen zu 43 Prozent Dafür-Stimmen.

Auch Startup-Community in der Frage gespalten

Das Ergebnis innerhalb der Brutkasten-Leserschaft ist damit zwar durchaus eindeutig. Für eine etwaige allgemeine Abstimmung lässt sich daraus jedoch noch keine klare Voraussage treffen. Denn es ist klar: Auch die Startup-Community, die mittlerweile einen relevanten Anteil der österreichischen EPU und KMU darstellt, ist in der Frage gespalten. Und andere Unternehmens-Gruppen, wie etwa die traditionellen KMU gelten allgemein als Wirtschaftskammer-affiner.

Debatte über WK-Leistungen und Gefährdung des Sozialstaats

Die Spaltung drückt sich nicht zuletzt auch in den Facebook-Kommentaren zur Abstimmung aus. So werden von Befürwortern etwa die Vorzüge der Sozialpartnerschaft und die Service-Leistungen der Wirtschaftskammer ins Treffen geführt. Ein Gegner hält dem entgegen, dass die Kammer auch ohne Pflichtmitgliedschaft ihre Arbeit fortsetzen könnte. Generell wird die Pflicht von einigen Kommentatoren als nicht zeitgemäß gesehen. Großen Diskussionsstoff bietet auch die mit der Frage verknüpfte etwaige Abschaffung der Arbeiterkammer-Pflichtmitgliedschaft. Tatsächlich würde es politisch nämlich wenig Sinn ergeben, hier zu trennen und die eine Pflicht abzuschaffen, die andere aber nicht. Hierzu wird die Befürchtung über einen Verlust der Errungenschaften des Sozialstaats geäußert.

+++ Analyse: Wer in Zukunft den Sozialstaat finanziert +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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