04.01.2024

Kambis Kohansal Vajargah übernimmt neue Position in der Wirtschaftskammer

Neben seiner Position als Head of Startup-Services in der Wirtschaftskammer Österreich wurde Kambis Kohansal Vajargah mit Jahreswechsel Bundesgeschäftsführer Stellvertreter des Gründerservice. Im Gespräch mit brutkasten erläutert er seine Ziele.
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Kambis Kohansal Vajargah
Kambis Kohansal Vajargah | (c) martin pacher / brutkasten

Seit 2020 ist Kambis Kohansal Vajargah Head of Startup Services der Wirtschaftskammer Österreich. Innerhalb der Wirtschaftskammer handelt es sich dabei um die erste Anlaufstelle für Startups in Österreich. Sie bieten laufende Beratung und spezifische Unterstützung für Startups bei Problemstellungen – angefangen von Finanzierung und Förderungen über patentrechtliche Fragestellungen bis hin zur internationalen Vernetzung. In den letzten drei Jahren wurde dafür auch die nötigen Ressourcen in den Bundesländern geschaffen. So verfügen mittlerweile auch die Landeskammern über eigene Startup-Beauftragte.

Kambis Kohansal Vajargah übernimmt zusätzliche Position

Zusätzlich zu seiner Position als Head of Startup-Services übernahm Kambis Kohansal Vajargah nun mit Jahreswechsel auch die Position des Bundesgeschäftsführer-Stellvertreter des Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.

Das Gründerservice bietet Unternehmensgründer:innen, Betriebsnachfolger:innen und Franchise-Nehmer:innen Unterstützung beim Start ins Unternehmertum. Darunter fallen klassische Betriebe wie Restaurants, Friseurläden aber auch Unternehmensberater. Zum Hintergrund: Von den rund jährlich 37.000 Neugründungen in Österreich entfallen rund ein Prozent auf wachstumsorientierte Startups.

Stärkere Durchmischung von Zielgruppen geplant

„Mein Verantwortungsbereich ist nun breiter. Künftig versuche ich das Thema Startups mehr ins Gründerservice zu bringen“, so Kambis Kohansal Vajargah gegenüber brutkasten über seine neue Postion. Bis lang hätten die Startup-Services als eine Suborganisation des Gründerservice eher selbständig voreinander gearbeitet, was sich künftig allerdings ändern soll.

In diesem Zusammenhang möchte er beiden Welten zusammenbringen. „Mein Ziel ist ein stärker Austausch zwischen Startups, wie wir sie kennen, und Gründer:innen im KMU-Bereich“, so Kambis Kohansal Vajargah. Dazu zähle auch ein „kulturelles Mindeset“ in Bezug auf Technologie und Innovation, das künftig stärker auch bei klassischen Betrieben verankert werden soll. Umgekehrt sollen durch seine neue Position innovative und wachstumsorientierte Startups innerhalb des Gründerservice eine stärkere Gewichtung erhalten. Um den Wissenstransfer beider Welten voranzutreiben, sind für 2024 zudem eigene Events und Konferenzen geplant.

Sabine Skarpil-Zauner ist neue Bundesgeschäftsführerin des Gründerservice

Mit Jahreswechsel wurden nicht nur die Stellvertreterposition, sondern auch die Stelle der Bundesgeschäftsführung des Gründerservice neu besetzt. Diese hat fortan Sabine Skarpil-Zauner inne, die sie von ihrem Vorgänger Lukas Sprenger übernahm. Sprenger ist bereits seit mehr als einem Jahr Leiter des Zielgruppenmanagemant innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich. Dabei handelt es sich um den übergeordneten Bereich, der unter anderem den Gründerservice und die Startup-Services umfasst.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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