27.08.2018

Kalaschnikow: Von Sturmgewehren über Regenschirme zum E-„Superauto“

Viele Unternehmen versuchen sich an einem E-Auto. Mit der russischen Rüstungsfirma Kalaschnikow haben wohl die wenigsten gerechnet. Doch in Wahrheit handelt es sich bei dem CV-1 gar nicht um das erste Elektro-Auto von Kalaschnikow.
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Das neue Elektro-Auto CV-1 von Kalaschnikow soll Tesla Konkurrenz machen
(c) kalashnikov.media

Kalaschnikow hatte Jahre lang Probleme Profit zu machen. Obwohl die AK-47 das wahrscheinlich bekannteste Gewehr der Welt ist, haben Sanktionen es dem russischen Unternehmen nicht einfach gemacht. In den letzten Jahren hat der Konzern einen Image-Wechsel versucht und zusätzlich zu den Gewehren auch andere Produkte auf den Markt gebracht. In der Waffenproduktion fokussierte man sich auf lokale Jäger und Sammler und eine eigene Modekollektion wurde veröffentlicht. Trotz allem hätten die wohl die Wenigsten damit gerechnet, dass Kalaschnikows nächstes Ziel der E-Auto Markt ist. Mit dem ersten Model, CV-1 will der Rüstungs-Großkonzern Tesla Konkurrenz machen.

+++ E-Mobility: Ein Gegenwartsthema mit großer Zukunft +++

Inspiration aus der Sowjet-Union

Von Kalaschnikow wurde das neue Model CV-1 als „Superauto“ betitelt, doch was genau macht es aus? Das Design ist an das Sowjet-Auto Isch Kombi aus den 1970er-Jahren angelehnt – es soll also mit einem Retro-Look punkten. Das Auto soll mit vollem Akku 350 Kilometer zurücklegen können und innerhalb von sechs Sekunden auf 100 Stundenkilometer beschleunigen. Zum Vergleich: Das neue Model 3 von Tesla kommt innerhalb von 3,5 Sekunden auf 100 Stundenkilometer und kann mit vollgeladenem großen Akku bis zu 500 Kilometer zurücklegen. Der Preis für den CV-1 wurde noch nicht festgelegt.

Der erste Prototyp des russischen „Superautos“:

Weitere Kalaschnikow-Vehikel

Allerdings handelt es sich bei dem CV-1 nicht um das erste Elektro-Auto von Kalaschnikow. Bei der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft kam das „Ovum Electric Car“ zum Einsatz, mit dem die Polizei patrouillierte. Die lokalen Polizisten konnten ebenso mit dem „Pulsar Electric Bike“ fahren. Im Zuge der Veranstaltung, bei der man das neue E-Auto zum ersten Mal sehen konnte, wurde ein riesiger (Kampf-)Roboter namens Igorek präsentiert. Dieser sorgte auf Twitter und Co. für Spott, da er unbeweglich und groß ist, was gegen den momentanen Trend von Robotern geht. Das vielleicht seltsamste Fahrzeug von Kalaschnikow ist allerdings ein bisher unbenanntes fliegendes „Auto“ – eine mit 16 Rotoren betriebene bemannte E-Drone (siehe Video).

Bisher unbenanntes, elektrisch betriebenes, fliegendes Auto

Kalaschnikows Entwicklung der letzten Jahre

In den letzten Jahren hat sich einiges bei Kalaschnikow geändert. Im Jahr 2013 wurden die Unternehmen Izhmash und Izhevsk Mechanical Plant offiziell zum Kalaschnikow-Konzern fusioniert. Die russische Staatsgesellschaft Rostec besaß seit der Gründung des Unternehmens 51 Prozent des Unternehmens, die restlichen 49 Prozent gehörten privaten Investoren. Im Jahr 2014 folgte ein Rückschlag. Es war zwar das erste Jahr seit langem, in dem der Kalaschnikow-Konzern wieder Profit machte. Doch die USA und die Europäische Union erhoben in diesem Jahr als Resultat der Annexion der Krim, auch Sanktionen gegen den Konzern. Der Großteil der Exporte war zuvor nach Europa und in die Vereinigten Staaten gegangen.

Der Konzern sah sich also nach weiteren Absatzmärkten um.  Mit dem großen Verlust an Kunden musste eine neue Markt-Strategie her. Als erstes wurden mehr Gewehre an Jäger und Sammler verkauft. Später brachte man eine eigene Modekollektion, Regenschirme und Smartphone-Hüllen auf den Markt. Es scheint so, als wolle sich Kalaschnikow immer mehr vom früheren Image distanzieren. Auch das neue Elektro-Auto könnte in erster Linie diesem Zweck dienen. Im Februar 2018 reduzierte die Rostec übrigens ihren Anteil auf 25 Prozent. Man versuchte das Interesse privater Investoren weiter anzuregen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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